Tierrettung eine Chance geben!

Tierrettung muss von der Gesetzgebung dringend höhere Priorität eingeräumt werden! Folgendes Statement haben wir daher, insbesondere wegen Vorfällen wie denen im unten angehängten Video, an die Presse gegeben:
Die Hochwasserkatastrophe hat nicht nur Menschen in existentielle Not gebracht, sondern auch Tiere. Man muss leider davon ausgehen, dass neben einer schwer schätzbaren Zahl von Rehen, Füchsen, Hasen und anderen Wildtieren auch etliche tausend sogenannter „Nutz“tiere, die in ihren Käfigen und Stallungen gefangen waren, einen grausamen Tod fanden. Und auch viele Haustiere, deren Besitzer sich panikartig vor den Wassermassen in Sicherheit gebracht haben, wurden ihrem Schicksal überlassen. Manche von ihnen konnten inzwischen geborgen werden, andere warten noch auf Rettung, sofern sie nicht bereits qualvoll gestorben sind.

 

Tierschützer:innen aus ganz Deutschland haben sich daher aufgemacht, um Hilfe zu leisten. Doch oft stößt dieses Hilfsangebot gegen Barrieren! Dort, wo Feuerwehr und Katastrophenschutz „Gefahr für Leib und Leben“ konstatieren, werden die Tierschützer:innen nicht zu den notleidenden Tieren durchgelassen. Einige berichten, wie sie Hunde verängstigt und ohne Nahrung hinter der Haustür haben heulen hören, aber nicht einschreiten durften. Oder Pferde, die in ihren verschlammten Boxen wieherten. Der Vorwurf wird laut, dass sich manche Feuerwehrleute allzu leichtfertig auf die Gefahr für Leib und Leben beriefen und darauf, dass Tierrettung nach dem nordrhein-westfälischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz, eine Kann- und keine Pflichtaufgabe sei.

 

Aber es geht hier nicht um Schuldzuweisungen, denn die meisten professionellen Helfer:innen machen eine grandiose Arbeit, die oftmals die Belastbarkeitsgrenzen ausreizt. Viele von ihnen haben unter immensen Anstrengungen auch Tiere gerettet. Dass sie in ihrer Arbeit ein Recht auf Gefahrenabwägung haben müssen, ist unstrittig. Doch der vom Gesetz vorgesehene Schutz von Tieren ist völlig unzureichend. So sagt Christoph Schöneborn, Landesgeschäftsführer beim Verband der Feuerwehren NRW: „Wie und ob Tiere im Katastrophenfall gerettet werden können, ist eine individuelle Entscheidung der Einsatzkräfte vor Ort.“

 

Hier muss angesetzt und unbedingt eine Aufwertung der Tierrettung in den Landesgesetzen vorgenommen werden. Wir fordern, die Tierrettung zu einer Pflichtaufgabe zu machen: Die Gefahrenabwägung liegt bei der Hilfskraft vor Ort, ja, aber: Die grundlegende ethische Bewertung, dass Tiere fühlende und intelligente Lebewesen sind und dass sie als solche aus einer Gefahrensituation gerettet werden müssen, die hat der Gesetzgeber vorzunehmen. Es muss gelten: Immer, wenn man zu dem Schluss kommt, dass der Rettungsversuch eines Menschen angemessen und nicht zu riskant ist, dann hat diese Einstufung auch für die Rettung eines Tieres zu gelten.