Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer kündigt eine verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen an. Auf den ersten Blick klingt das nach einem Fortschritt für den Tierschutz.
Doch ein Blick in den Gesetzentwurf zeigt: Die Kamerapflicht soll nur für einen kleinen Teil der Schlachtbetriebe gelten.
Nach aktuellen Berechnungen würden lediglich rund 230 von knapp 4.000 Schlachtbetrieben erfasst. Das bedeutet: Etwa 94 Prozent der Betriebe blieben weiterhin ohne verpflichtende Videoüberwachung.
Dabei haben zahlreiche von Tierschutzorganisationen aufgedeckte Skandale gezeigt, dass Tierleid und Verstöße gegen das Tierschutzrecht keineswegs nur in großen Betrieben vorkommen.
Jedes Tier hat Anspruch auf Schutz – unabhängig davon, in welchem Schlachthof es getötet wird.
So wie der Gesetzentwurf derzeit geplant ist, besteht die Gefahr, dass er vor allem das Gefühl vermittelt, etwas gegen Tierleid zu tun, ohne die bestehenden Probleme wirksam zu lösen.
Die PARTEI MENSCH KLIMA TIERSCHUTZ – Tierschuzpartei – wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass kein Tier durch politische Schlupflöcher schutzlos bleibt.
Wer Tierleid verhindern will, darf nicht 94 Prozent der Schlachthöfe von der Überwachung ausnehmen.
Notwendig sind eine verpflichtende Videoüberwachung in allen Schlachtbetrieben, regelmäßige und unangekündigte Kontrollen, ausreichend personell ausgestattete Veterinärbehörden, die konsequente Auswertung der Videoaufnahmen sowie wirksame Sanktionen bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz.
Laut Gesetzentwurf sollen die Videoaufnahmen für 30 Schlachttage gespeichert werden und von den zuständigen Veterinärbehörden eingesehen werden können. Doch wer Tierleid verhindern will, muss auch sicherstellen, dass die Aufnahmen tatsächlich kontrolliert und Verstöße konsequent verfolgt werden. Denn eine Kamera allein schützt kein Tier, wenn niemand hinschaut.
Ein Gesetz, das den Großteil der Schlachthöfe von der Überwachung ausnimmt, wird seinem Anspruch nicht gerecht.
Tierschutz darf nicht bei 6 Prozent beginnen und bei 94 Prozent enden.
