Änderung des Bundesjagdgesetzes wird möglicherweise zur Farce

Laut dem Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vom 26. Juni 2012 verstoßen die derzeitigen Regelungen des Bundesjagdgesetzes gegen die Menschenrechte. Es ist nicht mit dem in der Menschenrechtskonvention garantierten Schutz des Eigentums zu vereinbaren, wenn Grundstückseigentümer gegen ihren Willen zwangsweise Mitglied in Jagdgenossenschaften sind und die Jagd auf ihrem Grund und Boden zulassen müssen.

Unter massiver Einflussnahme der Jagdlobby wurde im Aigner-Ministerium ein Gesetzesentwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes erstellt, der am 28.2.2013 mitten in der Nacht beschlossen wurde – ohne jegliche parlamentarische Diskussion.

Bei der Öffentlichen Anhörung des Agrarausschusses am 20.02.2013 wurde von Bundestagsabgeordneten offen ausgesprochen, dass man den Austritt aus Jagdgenossenschaften – trotz völlig eindeutiger EGMR-Rechtsprechung – so schwer wie möglich machen möchte. Es ist vorgesehen, dass Grundstückseigentümer sogar eine Sonderabgabe entrichten sollen, falls sie aus Jagdgenossenschaften austreten wollen; mit dieser Sonderabgabe sollen Grundstückseigentümer bewegt werden, „freiwillig“ auf die Wahrnehmung ihres Grund- und Menschenrechts zu verzichten.

Falls die Bundestagsabgeordneten dem Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nicht nachkommen, wäre dies nicht nur ein politischer Skandal, sondern eine Missachtung eines der höchsten Gerichte Europas.