Update zum Artikel vom 30.11.2016
Man habe sich mit der Beschwerde und der Bitte unserer Bundesvorsitzenden Sandra Lück, diese Form der Unterhaltung abzuschaffen, auseinandergesetzt, jedoch scheint es keine kontroverse Diskussion um das Wohl des Tieres, oder um ethische Aspekte gegeben zu haben.
Vielmehr wurde scheinbar abgewogen, welche rechtlichen Befugnisse der Tierschutz habe, um das Jahrmarktsspektakel gegebenenfalls verbieten zu lassen.
Das Büro des Bürgermeisters Georg Krabbe reagiert nun auf die Ankündigung Sandra Lücks, dass die Tierschutzpartei eine eventuelle Genehmigung der Meteler Behörden zur erneuten Ausstellung eines lebenden Tieres zu Verlosungszwecken auf dem zweitätigen Fettmarkt anwaltlich prüfen und vehement dagegen vorgehen wird mit der Auskuft, dass die Gemeinde die Beratung um die Beschwerde unserer Vorsitzenden noch nicht endgültig abgeschlossen habe und inzwischen das Kreisveterinäramt Steinfurt eingeschaltet und um eine Stellungnahme gebeten habe.
Erst nach der Einschätzung dieser Behörde werde die Gemeinde Metelen endgültig entscheiden, ob beim Fettmarkt 2017 im Oktober erneut ein „Schweineschätzen“ durch die Werbegemeinschaft durchgeführt werden dürfe.