Alle hier lebenden Menschen gehören zu uns, Herr Scholz!

Bundeskanzler Olaf Scholz:

„Wer hier lebt, hier arbeitet und sich zu den Grundwerten unserer Demokratie bekennt, gehört zu uns. Unabhängig von Herkunft oder Hautfarbe. Punkt.“

Aha, nicht arbeitende Menschen gehören also nicht zu uns, Herr Scholz? 

Wir erinnern an Artikel 3 des Grundgesetzes:

Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Was für ein Hohn, was für ein Treten der Menschenrechte und des Integrationswillens unzähliger Menschen mit Füßen: Asylbewerbende und Geduldete benötigen bekanntermaßen eine Arbeitserlaubnis, die durch die örtliche Ausländerbehörde erteilt wird.

Diese Fristen hat unsere Regierung dazu festgesetzt:

  • Nach sechs Monaten dürfen Asylbewerbende mit minderjährigen Kindern eine Arbeit aufnehmen.
  • Nach neun Monaten dürfen auch Asylbewerbende arbeiten, wenn sie keine minderjährigen Kinder haben.

Das bedeutet aus Sicht von Olaf Scholz, mindestens in den ersten sechs Monaten gehören Menschen, die hier Schutz suchen, nicht zu uns?!

Und was ist mit den Tausenden, die zu krank oder alt sind zum Arbeiten oder trotz intensiver Bemühungen nichts finden, die ehrenamtlich arbeiten, jemanden pflegen in der Familie, keinen festen Wohnsitz haben etc.?

Wir, die Tierschutzpartei, stehen an der Seite aller Betroffenen. Auch und insbesondere an der Seite aller, die keine ökonomisch verwertbare Leistungen erbringen können oder von Ausbeutung und Diskriminierung betroffen sind. Wir fordern von Olaf Scholz, dass er seine Aussage an die verfassungsmäßigen Grundrechte anpasst und eine öffentliche Klarstellung vornimmt.