Appell an die Landtagsabgeordneten in Rheinland-Pfalz: Tierschutzwidrigen Jagdgesetzentwurf ablehnen!

Unsere Bitten und Forderung nach tierschutzgerechter Änderung des rheinland-pfälzischen Jagdrechtes, die wir am 16. Januar 2023 der Landesregierung unterbreiteten, um die Gräueltaten von Hobbyjägern endlich einzudämmen, blieben unerhört.

Stattdessen wurde ein tierschutzwidriger, Gesetze und den Verfassungsrang des Tierschutzes mißachtender „Referentenentwurf“ vom Kabinett abgesegnet und am 4. Juli 2023 der Öffentlichkeit vorgestellt.

Am 16. September 2023 nun wandten wir uns mit einem offenen Brief an jeden einzelnen Abgeordneten im Mainzer Landtag mit folgendem Schreiben, von dem auch Ministerpräsidentin Dreyer, ihre Ministerinnen und Minister sowie die Presse in Rheinland-Pfalz Kopien erhielten:

Einwände gegen den Referentenentwurf für ein neues Jagdgesetz in Rheinland-Pfalz

Sehr geehrte Damen und Herren Landtags-Abgeordnete,

sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin, sehr geehrte Ministerinnen und Minister des Landes Rheinland-Pfalz,
am 4. Juli 2023 präsentierte das Kabinett von Frau Dreyer den „Referentenentwurf“ für ein neues Jagdgesetz in Rheinland-Pfalz. Wir, der Landesverband der PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ, unsere Wähler und die tierliebende Bevölkerung in unserem Bundesland sind entsetzt über dieses Schriftstück und protestieren auf das Schärfste:

Der Entwurf mißachtet nicht nur Paragraph 20 a unseres deutschen Grundgesetzes sondern auch den Grundsatz des deutschen Tierschutzgesetzes, der lautet:

§ 1 Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

Der inakzeptable Entwurf mißachtet wie alle früheren Jagdgesetze das Existenzrecht eines jeden Lebewesens und ordnet dies der Willkür des Staatsapparates unter, der irrtümlicherweise das mörderische Hobby einer nicht zur Empathie fähigen 0,4-prozentigen Bevölkerungsschicht, der Jäger, zum Interesse der Allgemeinheit stilisiert und als schützenswert erachtet. Er ist verfassungswidrig.

Wie viele Jäger sind wohl in der rheinland-pfälzischen Landesregierung und im Landtag vertreten und schützen aus egoistischen Motiven ihre Privatinteressen statt sich wegen Befangenheit jeder Stimmabgabe zum Thema Jagd zu enthalten?

Wir fordern jede Einzelne, jeden Einzelnen von Ihnen auf, den Gesetzentwurf vom 4. Juli 2023 abzulehnen und unsere Forderungen im Sinne von Tierschutz, Anstand und Gerechtigkeit zu übernehmen:

● Jede Jagd auf Prädatoren, d. h. auf die nicht den Ernährungsgewohnheiten der karnivoren Bevölkerung entsprechenden Tiere, sofort per Gesetz – und nicht nur durch leicht veränderbare Schonzeiten – zu verbieten. Jedes Tier besetzt eine Nische in unseren Ökosystemen, hat seine eigene Daseinsberechtigung. Deshalb sind Fallenjagd, ob mit „Ausbildung“ oder illegal, Fallgruben und jede Fuchs-, Dachs-, Marder- etc. Bejagung komplett zu verbieten und nicht nur in „Naturbauten“ (einzig zum Schutz von Jagdhunden)!
Was die Juristen der „Deutschen Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT)“ von der Jagd auf Prädatoren und insbesondere auf Füchse sowie den dafür bereitgehaltenen tierquälerischen „Schliefanlagen“ halten, welche im Gesetzesentwurf wiederum nicht verboten werden, finden Sie hier:
https://djgt.de/2021/01/26/fuchsjagd-notwendiger-eingriff-oder-zeugnis-eines-ueberholten-jagdverstaendnisses/
https://djgt.de/2022/08/31/von-schliefenanlagen-baujagd-und-der-machtposition-des-jaegers/

● Waschbären sind seit fast einhundert Jahren in Deutschland heimisch – sollten Sie nicht in der Lage sein, den Tieren ihre Leben zu gönnen, implementieren Sie ein tierschutzgemäßes Management durch Sterilisationen oder Kastrationen – das Töten von Mitgeschöpfen ist barbarisch, niederträchtig, einer Zivilisation nicht ziemend!

Die Waschbären wie auch alle Prädatoren müssen aus der Liste jagdbarer Tierarten entfernt werden, damit ihnen endlich voller Schutz vor menschlicher Nachstellung sicher ist, entsprechend Artikel GG 20a und Tierschutzgesetz § 1 – dabei sind empfindungsfähige Tiere kein Freiwild für „Schädlingsbekämpfer“, nur weil einzelne Menschen, ob aus Profitgier, Egoismus, Ignoranz oder Bosheit, nicht zu friedlicher Koexistenz fähig sind.

● Die Jagd auf Vögel soll generell erlaubt bleiben? Damit die Jägerschaft ihre Vorräte an bleihaltiger Munition noch aufbrauchen kann, bevor erst in fünf Jahren die Vergiftung von Tieren, Böden und Umwelt aufhört? Nein: Schluß mit der Jagd auf Vögel, die ohnehin nicht tierschutzgerecht von Schrotkugeln durchlöchert getötet werden, und

● das Verbot bleihaltiger Munition sofort! (Siehe auch § 24. (1) 3. p)

● Wir fordern weiterhin – so lange Sie sich dem kompletten Verbot der Hobbyjagd, wie von uns und zahllosen Tierrechts-NGOs seit Jahren gefordert, verschließen – jede jagdliche Betätigung auf den Herbst (Mitte Oktober bis Mitte Dezember) zu beschränken. Durch gestaffelte Jagdzeiten und z. B. für Wildschweine völlig aufgehobene Schonzeiten bleibt allen unseren Wildtieren die Ruhe zur Aufzucht von Jungen versagt, ganzjährig. Dies ist barbarisch und inakzeptabel.

Auch Wildschweinen, deren Bestände problemlos durch Verhütungsmittel geregelt werden können, müssen vor menschlicher Nachstellung wieder geschützt werden. Rehwild muß durch Abbau von Schießtürmen um jede verfügbare Wiese wieder die Sicherheit gewährt werden, störungsfrei auf Wiesen und Feldern die ihm zustehende Nahrung zu suchen:

● Der Wahnidee, durch Ermorden von Wildtieren Wald- und Klimaschutz nach dem tierschutzwidrigen Slogan „Wald vor Wild“ zu betreiben, müssen Sie Einhalt gebieten! Fleischverzehr zu ächten und alle klimaschädlichen Subventionen zu beenden, das schützt unsere Welt – nicht die Ermordung von Wehrlosen in ihrem angestammten Lebensraum!

● Verlangen Sie, daß künftighin nicht nur Teilnehmer an „Bewegungsjagden“, sondern auch jeder Revierpächter regelmäßig vor unabhängigen (Polizei-)Behörden einen Treffsicherheitsnachweis ablegen muß! Wer diesen nicht erbringt, muß seinen Jagdschein abgeben, seine Waffen sind einzuziehen!

Wir bitten Sie inständig, werden Sie Ihrer Verantwortung gerecht:

Zögern Sie nicht, bringen Sie den Mut auf, der bewaffneten Bevölkerungsminderheit, die zum Zeitvertreib Tieren das Leben nimmt, die vor Haustierabschüssen (im neuen Gesetz weiterhin vorgesehen, siehe § 29 (2) und (3)!) nicht zurückschreckt, und die Terror in Wald und Feld verbreitet, entgegenzutreten!

● Gibt es eine offensichtlicheren Beweis für die moralische Verwerflichkeit der Hobbyjagd als unter § 24 (1) 3. q), es Menschen mit körperlicher Behinderung als Ausnahme zu gestatten, „Wild aus Luftfahrzeugen, Kraftfahrzeugen oder maschinengetriebenen Wasserfahrzeugen zu erlegen“? Nein!

● Beenden Sie die beliebige Kriminalisierung von 99,6 % der Bevölkerung durch Streichung des Mißbrauch Tür und Tor öffnenden willkürlichen Verbotes „Die Jagd vorsätzlich zu stören,“ unter § 24 (1) 12!

● In Naturschutzgebieten (§ 27), wie z. B. dem Biosphärenreservat Pfälzer Wald, ist jede Jagd zu untersagen, damit Mensch und Tier die Schutzgebiete, die dann ihrem Namen und den damit verbundenen Erwartungen erst gerecht werden, genießen können.

● Ein „Landesjagdbeirat“ (siehe § 43), der zu ca. 80 % aus an der Jagd interessierten Menschen besteht und maximal 20 % Tierrechts-Vertretern, ist inakzeptabel, da die Interessen der Mehrheit Betroffener, den zig-tausenden tierlichen Opfer der Jagd, so keine adäquate Berücksichtigung finden können. Das Mißverhältnis ist noch krasser beim geplanten „Kreisjagdbeirat“ unter § 44 – inakzeptabel!

Es gab in Rheinland-Pfalz einmal einen sogenannten „Zukunftsvertrag 2021 – 2026″ mit dem Inhalt, daß der „Tierschutz in Rheinland-Pfalz eine herausragende Bedeutung habe und daher einen festen Platz in der rheinland-pfälzischen Landesverfassung.“ Davon kann im vorliegenden Referentenentwurf keine Rede sein.

Stehen Sie jetzt ein für das Lebensrecht aller Tiere: Gönnen Sie unserer Tierwelt den Frieden, in dem auch Sie selbst, Ihre Familie, Ihre Freunde leben wollen. Beenden Sie den Krieg in unseren Wäldern. Jetzt.

Lehnen Sie den inakzeptablen Gesetzentwurf ab.

Mit tierfreundlichen Grüßen der Vorstand des Landesverbandes Rheinland-Pfalz der PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei)

Bernd Kriebel und Barbara Schwarz