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Erfolg für Pressefreiheit: Gericht verbietet Auslieferung von Assange

WikiLeaks-Gründer Julian Assange darf vorerst NICHT an die Vereinigten Staaten ausgeliefert werden – das hat ein Londoner Gericht heute entschieden und den entsprechenden Auslieferungsantrag der USA damit abgelehnt. Grund ist, dass dort für Assange wohl bestialische Haftbedingungen wie Isolationshaft und mehr zu erwarten wären.

Auch wenn die USA bereits angekündigt haben, gegen das Urteil Berufung einzulegen, ist es dennoch ein erster Sieg für die Pressefreiheit.

Schon die vergangenen eineinhalb Jahre im Londoner Hochsicherheitsgefängnis waren absolut unmenschlich und eine Gefahr für Assanges psychische und physische Gesundheit – eine weitere Verschärfung und die bis zu 175 Jahre Haft, die in den USA drohen, sind völlig inakzeptabel!

Dass Assange in Schweden Vergewaltigung und sexuelle Belästigung vorgeworfen werden, ist unbestritten eine ernstzunehmende Sache – seine Enthüllungen auf WikiLeaks, wegen derer die USA ihn so beharrlich und grausam verfolgen, aber absolut kein Verbrechen, sondern eine Heldentat!

Es bleibt daher zu hoffen, dass die Gerichte sich einer Auslieferung weiter entgegenstellen. Bestraft werden sollten vielmehr die Kriegsverbrechen, die zu entdecken Assange mitgeholfen hat und die die Vereinigten Staaten zu decken und vertuschen versuchen.