Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen – das gleiche Existenzminimum für Alle

Bundesvorstand unterstützt Initiative des LV NRW

Im November 1993 trat das Asylbewerberleistungsgesetz in Kraft. Dies war Ausfluss des sog. “Asylkompromisses” zwischen den damaligen Regierungsparteien CDU/CSU/FDP auf der einen und der SPD auf der anderen Seite. Ein anderes Ergebnis dieses Kompromisses war die faktische Abschaffung des Asylrechts in Deutschland. Das Asylbewerberleistungsgesetzes wurde seinerzeit von den beteiligten Parteien völlig ungeniert als “Mittel zur Abschreckung” bezeichnet.

Asylbewerber, geduldete Flüchtlinge und vollziehbar zur Ausreise verpflichtete Ausländer in Deutschland erhalten seit diesem Beschluss einen gekürzten Sozialhilfesatz. Aktuell beträgt dieser 224,97 € im Monat für Alleinstehende und dem sog. Haushaltsvorstand, Kinder im Alter von 5 Jahren z.B. erhalten 132,93 € und ist nach Alter gestaffelt. Eine Anpassung/Erhöhung gab es kein einziges mal, trotz einer rund 25 prozentigen Kostensteigerung im Vergleich zu heute. Im Gegensatz zu den bis zum 31.12.2010 gültigen Hartz-IV-Regelsätzen betragen die Kürzungen zwischen 28,71 Prozent und 47,04 Prozent! Eine transparente Berechnung gab und gibt es nicht, die Kürzungen erscheinen nicht nur willkürlich, sie sind es! Die “krummen” Beträge kommen einzig und allein dadurch zustande, dass es sich noch um umgerechnete DM-Beträge handelt!

Dabei ist selbst “unsere” Bundesregierung der Meinung, dass die Sätze des Asylbewerberleistungsgesetzes verfassungswidrig sind. Im Februar 2010 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Regelsätze für Hartz-IV-BezieherInnen nicht nach deren tatsächlichem Bedarf berechnet werden. In einer parlamentarischen Fragestunde meinte seinerzeit Arbeitsministerin von der Leyen, dass die Leistungen im Asylbewerberleistungsgesetz “auf der Grundlage von Kostenschätzungen” erfolgt seien. Und “Das entspricht nicht den Anforderungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes”. Seitdem rechnet das Bundesarbeitsministerium und will sich nun erst einmal bis Ende des Jahres mit den Ländern beraten. Alles wohl eine Frage der Lobby! Würde es sich z.B. um die Frage nach Steuersätzen für Banken handeln, so steht doch sehr stark zu vermuten, dass binnen Monatsfrist eine Lösung gefunden würde, für einen verfassungswidrigen Zustand!

Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz fordert deshalb die ersatzlose Streichung des Aslybewerberleistungsgesetzes! Dieses Gesetz stellt für uns eine Diskriminierung für die Betroffenen dar, denen vielfach auch der Zugang zum Arbeitsmarkt verwehrt wird und sie auf diese Art Sozialleistungen zwangsläufig angewiesen sind.

Partei Mensch Umwelt Tierschutz – Tierschutzpartei LV NRW

Wenn Sie sich den Forderungen der Partei Mensch Umwelt Tierschutz anschließen, dann drucken Sie sich bitte die Unterschriftenliste aus. Ausgefüllte Listen bis zum 20. November 2011 senden an Partei Mensch Umwelt Tierschutz – Tierschutzpartei NRW, c/o Claudia Drechsler-Stieglitz, Auf der Emst 241, 58638 Iserlohn

Hier Unterschriftenliste ausdrucken…