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Aufruf für 05.07.2018 vor Amtsgericht Lemgo

Aufruf zur Teilnahme an der Verhandlung wegen Tierquälerei in einer Schliefenanlage am Donnerstag, den 05.07.2018, um 11.30 Uhr vor dem Amtsgericht Lemgo

Seit der Petition „Freiheit für Foxi“ wissen viele Menschen, dass es in Deutschland Schliefenanlagen gibt. Bislang von der Jägerschaft unbehelligt im Verborgenen betrieben, macht sich nun mehr und mehr Widerstand bemerkbar.

Am Donnerstag wird vor dem Amtsgericht in Lemgo gegen den Betreiber einer Schliefenanlage wegen Tierquälerei ermittelt. Dem ehemaligen Betreiber der Anlage wird vorgeworfen, dass er die Füchse nur unzureichend versorgt hat.

Schliefenanlagen sind in grundsätzlich erlaubt. Jagdrechtlich stellen sie kein Problem dar, da es um die Hundeausbildung geht und der Fuchs vor dem Hund geschützt wird. Allerdings gibt es unter tierschutzrechtlichen Gesichtspunkten ein Problem, da die Füchse unter starkem Stress leiden. Bislang war das jedoch kaum von Interesse, da es auch entsprechende Rechtsprechung gab. Inzwischen nimmt der Tierschutz in der Gesellschaft jedoch einen höheren Stellenwert ein, so dass ein grundsätzliches Verbot dieser Anlagen nicht unwahrscheinlich ist. Ein solches Verbot könnte der zuständige Landkreis aussprechen. Diesem liegt inzwischen auch ein rechtliches Gutachten von Herrn Dr. Maisack vor, in dem die Möglichkeiten der Schließung dieser Anlagen aG tierschutzrechtlicher Belange dargestellt werden.

Die Schließung der Schliefenanlage in Lemgo Voßlage bietet sich als Vorbildwirkung entfaltendes Musterverfahren an, zumal dort auch eine trächtige Fähre -in dem Glauben, es handele sich um ein männliches Tier- eingesetzt wurde, was natürlich absolut tierschutzwidrig ist. Die Amtsveterinärin wurde hier tätig und setzt sich ebenfalls für eine Schließung der Anlage ein.

Kommt bitte zahlreich zu der Verhandlung und macht durch eure Anwesenheit deutlich, dass Schliefenanlagen gesellschaftlich absolut inakzeptabel sind.