Aufstellungsversammlung für die Landtagswahl Brandenburg am 3. Mai 2019

Einladung zur Aufstellungsversammlung am 3. Mai 2019 für die Landtagswahl Brandenburg

Liebe zur Landtagswahl in Brandenburg wahlberechtigte Mitglieder der Tierschutzpartei (siehe Rechtliche Hinweise),

in Vertretung des Bundespräsidiums der Tierschutzpartei lade ich Sie/euch herzlich zur Aufstellungsversammlung ein, auf der wir die Kandidaten für unsere Landesliste zur Landtagswahl am 1. September 2019 wählen wollen.

Termin: Freitag, 3. Mai 2019
Zeit: 18:00 Uhr
Ort: Restaurant DaGiorgio’s, Grüntaler Straße 11, 13357 Berlin

(Das Restaurant ist 0,5 km vom Bahnhof Berlin Gesundbrunnen entfernt. Alternativ kann man auch 1 km vom Bahnhof Bornholmer Straße laufen.)

Da wir für die Zulassung unserer Landesliste 2000 Unterstützungsunterschriften sammeln müssen, bitten wir Sie/euch schon einmal darum, sich unter www.tierschutzpartei.de/unterschreiben einzutragen, damit wir Ihnen/euch die nötigen Unterstützungsformulare schicken können, sobald sie vorliegen.

Vorläufige Tagesordnung:

TOP 1: Begrüßung, Feststellung der vorläufigen Beschlussfähigkeit
TOP 2: Wahl des Versammlungsleiters und des Protokollführers
TOP 3: Feststellung der ordnungsgemäßen und fristgerechten Einladung sowie der endgültigen Beschlussfähigkeit
TOP 4: Informationen zur Landtagswahl
TOP 5: Abstimmung über das Wahlverfahren
TOP 6: Wahl der Wahlhelfer
TOP 7: Vorstellung und Wahl der Kandidaten
TOP 8: Wahl der Vertrauenspersonen und der Personen zum Unterzeichnen der eidesstattlichen Versicherungen
TOP 9: Sonstiges

Rechtliche Hinweise:

Die Rechtsgrundlagen für die Aufstellungsversammlung sind § 25 Absatz 1 und 3 BbgLWahlG. Gemäß § 25 Absatz 4 BbgLWahlG erfolgt die Einladung mit einer Frist von mindestens 3 Tagen.

Wahlberechtigt bei dieser Versammlung sind gemäß § 25 Absatz 2 Nr. 3 i. V. m. § 5 BbgLWahlG alle anwesenden Mitglieder der Tierschutzpartei, die Deutsche sind, spätestens seit dem 4. April 2019 ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Brandenburg haben, spätestens am 3. Mai 2003 geboren sind und nicht infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzen.

Für eine Kandidatur auf der Landesliste bewerben können sich gemäß § 8 BbgLWahlG alle Deutschen, die spätestens ab dem 2. Juni 2019 ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Brandenburg haben werden, spätestens am 1. September 2001 geboren sind und nicht nach § 8 Absatz 2 BbgLWahlG von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind.

Viele Grüße,
Matthias Ebner
Bundesvorsitzender