Ausnahmegenehmigung in Thüringen für Gifteinsatz zur Mäusebekämpfung

Im August und September diesen Jahres wurden in Thüringen kraft einer am 31.08.2012 erteilten Ausnahmegenehmigung das Gift Zinkphosphid und kraft einer am 24.09.2012 erteilten Ausnahmegenehmigung das Gift Chlorphacinon von Landwirten wieder großflächig ausgebracht, obwohl die großflächige Ausbringung der extrem gefährlichen Giftstoffe seit 2008 europaweit verboten ist.

Die als Pflanzenschutzmittel – es soll Gutes suggerieren – deklarierten Giftstoffe sind aus gutem Grund nicht mehr erlaubt, denn sie bringen nicht nur für die Feldmäuse um, sondern bringen für viele andere Wildtiere und Haustiere Qual und Tod. Darüber hinaus kommt es zu einer Verseuchung der Ackerböden und letztlich auch der Feldfrüchte.

Worum geht es: In Zyklen von ca. 5 Jahren, seit einiger Zeit auch in kürzeren Abständen, kommt es bei den Erd- und Feldmäusen zu einem deutlichen Populationsanstieg, was den Profit der Landwirte schmälert. Warum und was die Ursache dafür ist, hat sich von denjenigen, die dagegen nur an Gift denken, noch keiner Gedanken gemacht. Um Profit geht es auch den Firmen, die Abhilfe gegen das „Mäuseproblem“ mittels Gifteinsatz – Chlorphacinon und Zinkphosphid – versprechen.

Die Aufnahme von Chlorphacinon führt zum inneren Verbluten der Tiere, Zinkphosphid verbindet sich mit der Magensäure zu Phosphorsäure und führt zum Tod durch Lungenödem und schließlich zum Ersticken. – verbunden mit unbeschreiblichen – Schmerzen. Die Genehmigung solcher oder ähnlicher Giftstoffe darf jedoch nach § 15 Pkt. 3c Pflanzenschutzgesetz (PlSchG) bei Wirbeltieren, zu deren Bekämpfung das Pflanzenschutzmittel vorgesehen ist, keine vermeidbaren Leiden oder Schmerzen verursachen! (Wieso eigentlich wurden dann solche Gifte überhaupt genehmigt?)

Da bekanntermaßen immer wieder auch andere Tiere, darunter auch streng geschützte Arten, von diesen Maßnahmen betroffen waren, wurde 2008 per Gesetz europaweit verboten, Chlorphacinon offen auszubringen und die Verwendung von Zinkphosphid gänzlich verboten. Offen ausbringen heißt, die Gifte wie Dünger oder sogar zusammen mit dem Dünger auf Feldern zu verteilen.

Da jetzt aber angeblich „Gefahr in Verzug“ war (unabhängige Gutachter bemühte man erst gar nicht), wurde auf eine Ausnahmeverordnung zurückgegriffen, auf Paragraf 11 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 des Pflanzenschutzgesetzes: „Wenn eine Gefahr anders nicht abzuwehren ist, kann das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit kurzfristig das Inverkehrbringen eines Pflanzenschutzmittels für eine begrenzte und kontrollierte Verwendung und für maximal 120 Tage zulassen.“

Der grausame Tiermord und die Verseuchung der Ackerböden wurden damit erneut legalisiert, obgleich es sehr wohl möglich ist, diese spezielle suggerierte „Gefahr auch anders abzuwenden“.

Die Sondergenehmigungen wurden, genau wie 2007 auch, ohne jegliche Zustimmung oder Absprache mit Tier – und Naturschutzverbänden erteilt, was aber bisher bestritten wird. Dabei ginge es auch anders: Seit in England die Jagd auf Füchse verboten ist, hat es keine „Mäuseplage“ mehr gegeben.

Nicht die Mäuse, sondern die Jäger sind die Feinde der Bauern. Solange Füchse und alle anderen mäusefressende Prädatoren ganzjährig bejagt werden dürfen, ist es, neben der ethischen Verwerflichkeit, in keiner Weise gerechtfertigt von einer „Gefahr“ zu sprechen, „die anders nicht abzuwehren ist“. Diese großflächigen Mäusevergiftungsmaßnahmen sind Straftaten, die zu ahnden sind!

Unser Parteimitglied Harald von Fehr, Vorsitzender des Landesverbandes Thüringen und Vorsitzender der Unabhängigen Tierschutz-Union Deutschlands hat im 25.07.2012 Strafanzeige gegen Landwirtschaftsminister Jürgen Reinholz gestellt und aufgrund der großzügigen Ausnahmegenehmigung diese am 13.10 2012 auf das BVL erweitert.