Bitte Petition unterschreiben
Unverständlich, dass der Bayerische Landtag noch immer keine Ermächtigungsgrundlage- (für Gemeinden) im Bayerischen Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) verabschiedet hat, damit eine Kastration- und Kennzeichnungspflicht von Freigängerkatzen umgesetzt werden kann!
Ebenfalls müssen den bayerischen Tierschutzvereinen / Tierheimen entsprechende Finanzmittel für die Kastration und Kennzeichnung freilebender Katzen ohne Eigentümer zur Verfügung gestellt werden.
Nur mit einer Kastrationspflicht gem. § 13 b Tierschutzgesetzes und finanzieller Förderung ist es möglich das Katzenelend wenigstens einzudämmen und die derzeit völlig überlasteten Tierheime wirksam zu entlasten!
Helmut Wolff / Vorsitzender Landesverband Bayern