Bayerischer Landtag: Kastrationspflicht nach § 13 b TierSchG gegen Katzenelend in bayerischen Gemeinden

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Unverständlich, dass der Bayerische Landtag noch immer keine Ermächtigungsgrundlage- (für Gemeinden) im Bayerischen Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) verabschiedet hat, damit eine Kastration- und Kennzeichnungspflicht von Freigängerkatzen umgesetzt werden kann!

Ebenfalls müssen den bayerischen Tierschutzvereinen / Tierheimen entsprechende Finanzmittel für die Kastration und Kennzeichnung freilebender Katzen ohne Eigentümer zur Verfügung gestellt werden.

Nur mit einer Kastrationspflicht gem. § 13 b Tierschutzgesetzes und finanzieller Förderung ist es möglich das Katzenelend wenigstens einzudämmen und die derzeit völlig überlasteten Tierheime wirksam zu entlasten!

Helmut Wolff / Vorsitzender Landesverband Bayern