„Ich bin gleich wieder da!“ bedeutet oft den Tod. Auch in diesem Jahr gab es bereits wieder einen Fall, bei dem ein Hund im Auto gestorben ist, weil ein Wanderer ihn im Auto zurückgelassen hat, das in der prallen Sonne stand.
Kein Tier und kein Mensch soll und darf bei Hitze im Auto zurückgelassen werden. Hitze beginnt nicht erst bei 30 °C, sondern mit dem ersten Sonnenstrahl. Die Temperatur im Fahrzeug kann z.B. nach einer Stunde bei 20 °C Außentemperatur schon 46 °C betragen, bei 26 °C Außentemperatur nach einer halben Stunde 42 °C, bei 36 °C schon nach 10 Minuten 43 °C und bei 38 °C nach 5 Minuten 42 °C.
Bitte versprecht eurem Tier, dass ihr es niemals alleine im Auto zurücklasst, auch nicht für kurze Zeit. Lasst euer Tier lieber einmal zuhause, als sein Leben aufs Spiel zu setzen.
Für alle, die sich unsicher sind, wie man reagieren soll und vor allem gesetzlich darf, wenn man ein Tier in Gefahr in einem Auto sieht, hier eine klare Ansage eines Anwalts:
Hunde in versperrten Autos sind vor allem in den Sommermonaten ein wiederkehrendes Thema, das immer wieder die Frage aufwirft, wie dem eingeschlossenen Tier in rechtlich zulässiger Weise geholfen werden kann. Zunächst hängt dies von der Situation ab, da ein eigenmächtiges Handeln durch das Einschlagen der Seitenscheibe eines Autos nur dann gerechtfertigt ist, wenn das Leben des eingeschlossenen Tieres nicht anders zu retten ist. Es gibt nur einen engen Spielraum, der durch die Notstandssituation des Paragraph 228 BGB vorgegeben ist. Das Einschlagen der Scheibe ist demgemäß dann gerechtfertigt, wenn der Halter des Tieres nicht auffindbar ist und Polizei und Feuerwehr wohl nicht mehr rechtzeitig eintreffen werden. Bei Hitze zählt jede Sekunde. Wichtig ist, dass so schonend wie möglich vorgegangen wird. Kein Einschlagen der Front- oder Heckscheibe, aber die Seitenscheibe kann eingeschlagen werden. Zeugen hinzurufen und Fotos/Videos von der Situation machen.