Brüssel rückt in greifbare Nähe!

Fünf-Prozent-Klausel im Europawahlrecht verfassungswidrig

Die Überraschung war perfekt: Das sensationelle Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 09. November 2011, mit dem der § 2 Abs. 7 des Europawahlgesetzes für nichtig erklärt wurde, hatte das Zeug, uns als eine der kleinen Parteien in wahre Begeisterung zu versetzen, werden wir doch mit guten Nachrichten nicht gerade verwöhnt! Mit 5 zu 3 Stimmen wurde die Fünf-Prozent-Sperrklausel, wie sie noch bei der Europawahl 2009 gültig war, gekippt. Wie es in der Pressemitteilung vom BVerfG heißt, verstößt sie „gegen den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der politischen Parteien“ – eine bedeutungsvolle Formulierung, die den Kern des Urteils trifft und sich wie ein roter Faden durch die ausführlichen Erläuterungen zieht.

Interessant die Aufzählung der 7 (über 0,5 Prozent-) Parteien, die mit je einem Abgeordneten (Freie Wähler 2) in dieser Reihenfolge 2009 ins EU-Parlament eingezogen wären: REP, Tierschutzpartei, Familie, Piraten, Rentner, ÖDP.

Die fünf fortschrittlichen Verfassungsrichter/innen liegen mit ihren Argumenten voll auf der Linie des Verfassungsrechtlers von Arnim, der diesen Prozess ins Rollen brachte. Ihnen und vor allem dem überaus mutigen Hans Herbert von Arnim gilt unser Dank! Es ist ihm auf diese Weise gelungen, das BVerfG dazu zu bewegen, einigen selbstgefälligen und auf egoistischen Machterhalt programmierten Parteien die Grenzen aufzuzeigen. Mehr solcher Erfolgserlebnisse – und die oft entbehrungsreiche politische Arbeit macht auch einmal Spaß!

Brüssel ist für unsere Partei in greifbare Nähe gerückt – packen wir’s an!