Bundestagswahlprogramm 2025 der Partei MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ – Tierschutzpartei

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Unser Programm zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025: 

Mensch

1. Soziale Gerechtigkeit

2. Migration & Integration

3. Wirtschaft, Steuern und Rentensystem

4. Gesundheitssystem

5. Außenpolitik

6. Innenpolitik und Sicherheit

7. Verkehr und Transport

8. Digitalisierung

9. Gleichstellung, Vielfalt und gesellschaftliche Teilhabe

Umwelt

10. Klimaschutz

11. Artensterben und Biodiversität

12. Agrarwende und Ernährungssystem

13. Energie- und Wärmewende

14.Kreislaufwirtschaft

15. Wald und Naturschutz

Tierschutz

16. Tierschutzrecht und Tierschutzgesetz

17. Massentierhaltung

18. Veganismus

19. Versorgung von Haustieren

20. Jagd und Wildtiere

21. Tierversuche

22. Tiertransporte

23. Tiere in der Unterhaltungsbranche und Zucht

24. Verbot der Pelzindustrie

 


 

MENSCH

1. Soziale Gerechtigkeit

1.1 Inflation und steigende Lebenshaltungskosten

1.1.1 Inflationsausgleich

Um die künstliche Inflation und mangelnde Wirtschaftspolitik der letzten Jahre auszugleichen, fordern wir eine einmalige Inflationsausgleichszahlung, die neben den Forderungen nach höheren Löhnen, gedeckelten Mieten und Steueranpassungen die Schäden der Einzelpersonen der letzten Jahre ausgleichen sollen.

1.1.2 Mehrwertsteuer / Umsatzsteuer

Während Großverdiener:innen sich kaum Gedanken über Steuern machen müssen, stellen die dauerhaft hohen Steuersätze von 19 % auf viele Konsumgüter eine erhebliche Belastung für Menschen mit geringerem Einkommen dar. Wir fordern, die Umsatzsteuer auf tierliche Produkte aufgrund ihrer hohen tatsächlichen Kosten von 7 % auf mindestens 19 % anzuheben. Gleichzeitig sollten pflanzliche, gesunde Lebensmittel sowie Menstruationsartikel kurzfristig maximal mit 7 % besteuert werden, da sie zu den Grundbedürfnissen gehören. Langfristig soll die Umsatzsteuer auf pflanzliche Lebensmittel und andere Grundbedürfnisse vollständig entfallen und Lebensmittelpreise insgesamt gedeckelt werden.

1.2 Arbeit

Gleichberechtigung und Fairness sind zwei wichtige Faktoren auf dem Arbeitsmarkt. Jeder Mensch, egal welches Geschlecht, Hautfarbe, Herkunft oder Behinderung, muss die gleichen Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben. Nur Fähigkeiten, Eignung, berufliche Erfahrung, etc. dürfen bei der Auswahl der Bewerber:innen eine Rolle spielen.

1.2.1 Arbeitsplätze sichern

Wer arbeiten will, muss auch arbeiten dürfen! Das gilt sowohl für Arbeitslose als auch für Geflüchtete, denen der Einstieg in den Arbeitsmarkt samt Arbeitserlaubnis erleichtert werden muss. Wir wollen keine Konzerne retten, die schlechte wirtschaftliche Entscheidungen treffen und ihre Arbeitskräfte vernachlässigen für die Profite der Aktionär:innen.

1.2.2 neue Arbeitsplätze schaffen

Bereits im ersten Quartal des Jahres 2024 waren über 1,57 Millionen offene Stellen ausgeschrieben. Viele Arbeitsplätze sind nicht zukunftsfähig, deshalb muss es die Aufgabe der Bundesregierung sein, neue Stellen durch beispielsweise Aufbau und Wartung von Infrastruktur, Bau erneuerbarer Energien oder Verwaltung zu schaffen. Hierbei muss auf zukunftsorientierte Berufsfelder wie beispielsweise Solartechnik oder Öko-Landwirtschaft gesetzt werden.

1.2.3 Löhne

Wer arbeitet, muss durch seine Arbeit auch genug zum Leben haben.
Wir fordern eine Senkung der Lohnsteuer und mehr Netto vom Brutto für alle die, die unsere Gesellschaft, Infrastruktur, Wirtschaft und Wohlstand jeden Tag mit ihren Händen aufrechterhalten. Aufgrund der Inflation der letzten Jahre wäre ein Mindestlohn von 18 € und gleiche Bezahlung für alle Geschlechter angebracht, um das Existenzminimum zu wahren. Mindestens aber fordern wir, dass sich Deutschland zügig an die Richtlinien der EU hält und den Mindestlohn bis 2026 auf 15 € erhöht. Darüber hinaus fordern wir die Notwendigkeit, den Mindestlohn regelmäßig und in angemessener Höhe anzupassen, um Kaufkraftverluste und steigende Lebenshaltungskosten auszugleichen.

1.2.4 Übergewinne und Gehaltsobergrenze

Unternehmen, Vorstände und Manager:innen sollten nicht auf Kosten ihrer Angestellten und der Umwelt Gewinne maximieren dürfen. Es ist nicht hinnehmbar, dass Mitarbeitende kaum ihre Miete zahlen können, um ihre Arbeitsplätze bangen und gleichzeitig die Natur ausgebeutet wird. Deshalb fordern wir eine Steuer auf Übergewinne von Unternehmen sowie eine Gehaltsobergrenze, die das Zwanzigfache des niedrigsten Gehalts im Unternehmen nicht übersteigen darf.

1.2.5 Arbeitnehmer:innenrechte

1.2.5.1 Arbeitszeitmodelle

Der demografische Wandel durch den Ausstieg einer ganzen Generation aus dem Arbeitsmarkt bietet die Chance, die Arbeitswelt in Deutschland neu zu gestalten. Wir setzen uns für moderne und flexible Modelle wie die 4-Tage-Woche oder die 35-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich ein. Diese fördern Gesundheit, Produktivität und die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. Mit staatlichen Anreizen und Unterstützung für Unternehmen soll die Umstellung gelingen. Gleichzeitig fordern wir ein Recht auf Homeoffice, klare Regeln für Datenschutz und Arbeitsschutz sowie den Ausbau des ÖPNV, um Pendeln zu reduzieren.
In Berufen wie Pflege und Bildung wollen wir Arbeitszeitverkürzungen durch mehr Fachkräfte und bessere Arbeitsbedingungen ermöglichen. Ziel ist es, dass alle Beschäftigten – unabhängig von Einkommen oder Branche – von einer besseren Work-Life-Balance profitieren. Weniger Arbeitszeit schafft zudem Raum für gesellschaftliches Engagement und trägt durch weniger Pendelverkehr und Energieverbrauch zum Klimaschutz bei. Unsere Vision ist eine Arbeitswelt, die fair, gesund und nachhaltig ist.

1.2.5.2 Bildungsurlaub

Das Recht auf Bildungsurlaub soll ausgeweitet werden, um allen Arbeitnehmer:innen die Möglichkeit, eine Freistellung für berufliche oder politische Fortbildung von mehr als 5 Tagen im Jahr zu bieten. Diese Fortbildung muss weiterhin unter vollem Gehalt stattfinden.

1.2.5.3 Recht auf Sabbatjahr

Wir wollen gesetzliche Rahmenbedingungen schaffen, damit alle Arbeitnehmer:innen Anspruch auf ein bis zu zwölfmonatiges Sabbatjahr haben. Dieses dient der persönlichen Weiterbildung, Erholung und Ausübung familiärer Verantwortung. Das jeweilige Einkommen soll durch flexible Ansparmodelle oder staatliche Unterstützung gesichert werden.

1.2.5.4 Arbeit als sinnstiftende Tätigkeit

Wir unterstützen Verfahren zur Umgestaltung von Arbeitsmethoden, um die Menschen den Sinn ihrer Tätigkeit erkennen zu lassen und ihre Kreativität zu nutzen (Teamwork, Teilnahme an Entscheidungsprozessen).

1.2.6 Gewerkschaften, Tarife und Verhandlungen

Wir stehen solidarisch hinter den demokratischen Gewerkschaften und unterstützen ihre Verhandlungen für höhere Löhne, bessere Arbeitsbedingungen und angemessene Pausenzeiten. Für uns sind faire Arbeitsbedingungen eine Selbstverständlichkeit. Tarifverträge müssen verbindlich für alle Unternehmen und Branchen gelten, um Lohndumping und soziale Ungerechtigkeit wirksam zu bekämpfen. Zudem unterstützen wir das Tariftreuegesetz, das öffentliche Auftraggeber dazu verpflichtet, bei der Vergabe von Aufträgen sicherzustellen, dass die Unternehmen die geltenden Tarifverträge einhalten. So stellen wir sicher, dass faire Löhne und Arbeitsbedingungen auch bei öffentlichen Aufträgen gewahrt bleiben.

1.2.7 Arbeitslosengeld

Ob Hartz IV, ALG 2, Bürgergeld oder welche Bezeichnungen in Zukunft noch folgen werden: klar muss sein, dass es eine staatliche Sicherheit für alle benötigt, die sich aus den verschiedensten Gründen für eine Zeit aus der Arbeitswelt ausscheiden. Wer in Deutschland gearbeitet hat, muss auch würdig und solidarisch aufgefangen werden.
Weiterhin muss verhindert werden, dass der Niedriglohnsektor gegen Arbeitslose aufgehetzt wird. Jeder Mensch hat das Recht auf ein Existenzminimum und wer trotz Arbeit Probleme hat, verdient mehr und sollte nicht nach unten treten.

1.2.8 Ausbildung

Herkömmliche Ausbildungsberufe, wie z. B. in der Pflege oder im Handwerk, müssen aufgewertet und gefördert werden. Jeder junge Mensch soll einen angemessenen Ausbildungsplatz erhalten, der zu seinen oder ihren Fähigkeiten passt. Zum einen sollen zukunftsorientierte Berufsgruppen wie die Öko-Landwirtschaft oder Solartechnik hier mehr gefördert werden, aber auch etablierte Alltagsheld:innen wie im Pflege- und Gesundheitssektor mehr entlastet werden.

1.2.8.1 Ausbildungsgarantie und Mindestvergütung

Wir fordern eine Ausbildungsgarantie und Mindestausbildungsvergütung, denn jeder junge Mensch muss die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Nöte seiner/ihrer Ausbildung nachzugehen. Hierbei sind insbesondere Fahrt- und Übernachtungskosten zu übernehmen. Die Berufsausbildung soll zudem von sämtlichen Gebühren befreit werden.

1.2.8.2 vegane Ausbildungsgänge

Gerade in der Gastronomiebranche sollen mehr vegane Ausbildungsgänge ermöglicht werden.

1.3 Wohnen

Wohnen und ein stabiles Dach über dem eigenen Kopf sind Privilegien, die nicht jeder Mensch hat. Wir sehen Wohnen als ein Grundrecht an und stellen uns gegen die steigenden Mietpreise und die überhöhten Gewinne von großen Wohnungskonzernen, die mehr als 100 Wohneinheiten besitzen und die Mieten künstlich in die Höhe treiben.

1.3.1 Mietwucher und bundesweiter Mietendeckel

Die Quadratmeterpreise steigen mittlerweile nicht mehr nur in Großstädten rasant an und bilden somit eine große Belastung für alle Mieter:innen. Wir wollen, dass Vermieter:innen und Wohnungskonzerne konsequent strafrechtlich nach dem Mietwuchergesetz, § 291 StGB, verfolgt und zur Kasse gebeten werden. Außerdem fordern wir einen bundesweiten Mietendeckel zur Entlastung der Mieter:innen deutschlandweit. Das soll den eskalierenden Wohnungsmarkt und Leerstand bekämpfen. Langfristig sollte maximal ein Drittel des Nettogehaltes für die Miete ausgegeben werden.

1.3.2 Staatliches Wohnen

Der Bund soll sich dafür einsetzen, selbst zu bauen, anstatt diese Aufgabe privaten Immobilienkonzernen zu überlassen. Außerdem fordern wir, dass Deutschland mehr der bereits bestehenden Wohninfrastruktur in öffentliche Hand bringt und somit die rasant steigenden Mieten eindämmt.

1.3.3 Sozialwohnungen und sozialer Wohnraum

1.3.3.1 Sozialer Wohnungsbau

Beim Bau neuer Wohneinheiten muss eine verbindliche Quote an Sozialwohneinheiten festgelegt werden, die den realen Bedarf dieser Wohnungen widerspiegelt.

1.3.3.2 Sozialer Wohnraum in öffentlicher Hand

Besonders im Bereich des sozialen Wohnens muss sich Deutschland mehr dafür einsetzen, attraktiven und bezahlbaren Wohnraum in die öffentliche Hand zu bringen und diesen für Menschen in Not auszuweisen.

1.3.3.3 Zuteilung

Wir treten ein für eine einheitlich bindende Gesetzesregelung bezüglich der Zuteilungsmodalitäten von Sozialwohnungen. Um die Gefahr willkürlicher Begünstigungen auszuschließen, ist der Anspruch regelmäßig zu überprüfen.

1.3.4 Leerstand

Oftmals ist Leerstand der profitablere Weg als Vermietung oder Sanierung. In Zeiten von Wohnungsmangel, einem angespannten Wohnungsmarkt und steigenden Mieten ist dies ein großes Problem, da viele Menschen dringend bezahlbaren Wohnraum suchen.
Der Zensus 2022 in Deutschland erfasste den Stichtag 15. Mai 2022 und umfasste sowohl eine Bevölkerungszählung als auch eine Gebäude- und Wohnungszählung. Aktuellere Zahlen liegen derzeit noch nicht vor. Allerdings schätzen die ersten Ergebnisse, dass zwischen 600.000 und 1 Million Wohneinheiten leer stehen (Stand 2023), wobei leerstehende Bürogebäude nicht berücksichtigt sind.
Um Leerstand zu reduzieren, sollen Vermieter:innen unterstützt werden, wenn Wohneinheiten länger als ein Jahr leer stehen. Insbesondere Wohnkonzerne, die ihre Einheiten über längere Zeiträume hinweg ungenutzt lassen, sollen stärker in die Verantwortung genommen werden. Dabei setzen wir auf Anreize zur Vermietung sowie auf die konsequente Anwendung bestehender rechtlicher Möglichkeiten wie § 30 BauGB, um leerstehende Bürogebäude in dringend benötigten Wohnraum umzuwandeln. Der Bund soll außerdem leerstehende Bürogebäude erwerben und in Wohneinheiten umwandeln. Städte und Gemeinden müssen durch ein gestärktes kommunales Vorkaufsrecht besser in die Lage versetzt werden, leerstehende Immobilien für sozialen Wohnungsbau zu nutzen.
Die PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ fordert die Einführung einer Leerstandsabgabe anstelle von Bußgeldern, um spekulativen Leerstand zu verhindern. Wir setzen uns auch für die Beschlagnahmung von leerstehenden Wohn- und Gewerberäumen zur Zwischennutzung ein.

1.4 Armut und soziale Gerechtigkeit

Die Schere zwischen Arm und Reich wird immer größer. Während Konzerne wie VW hohe Gewinne an Aktionär:innen ausschütten, tragen die Angestellten die Konsequenzen und verlieren ihre Arbeitsplätze. Wir stehen für eine solidarische und gerechte Gesellschaft ein, in der solche Ungleichheiten überwunden werden.

1.4.1 Altersarmut

Wir müssen sicherstellen, dass niemand arm trotz Arbeit ist und kein Mensch nach einem Erwerbsleben in Altersarmut leben muss. Sie verdienen unsere Solidarität und Respekt für ihre jahrelange Arbeit und eine solidarische Rentenabsicherung.

1.4.2 Kinderarmut

1.4.2.1 Kindergrundsicherung

Wir fordern endlich die Kindergrundsicherung, die die Ampel nicht einführen konnte. Diese Grundsicherung soll unabhängig vom Einkommen der Eltern gezahlt werden, um ein würdiges Leben und Teilhabe von armutsbetroffenen Kindern zu gewährleisten.

1.4.2.2 Kinderrechte

Wir wollen, dass Kinderrechte mit einem eigenen Artikel in das Grundgesetz aufgenommen werden, um der besonders sensiblen Situation von jungen Menschen Rechnung zu tragen. Zudem fordern wir die stärkere Einbeziehung der jüngeren Generation in demokratische Prozesse, etwa in Kinder- und Jugendparlamenten. Kinder müssen Zugang zu allen rechtlichen und biologischen Familienmitgliedern haben, und das ohne bürokratische Hürden. Da Jugendämter in ärmeren Kommunen eher mehr Arbeit, aber weniger Geld haben, ist der Schutz der Kinder gerade durch den Personalmangel stark gefährdet. Mitarbeitende leiden unter dieser massiven Belastung vor allem, da sie die Kinder durch einen viel zu hohen Betreuungsschlüssel nicht ausreichend schützen und ihrer Aufgabe und Verantwortung nicht mehr gerecht werden können. Daher fordern wir den besseren Schutz der Kinder sowie den Schutz der Mitarbeiter der Jugendämter durch personelle Aufstockung und Kostenübernahme durch den Bund. Zudem müssen Präventionsmaßnahmen zum Schutz von Kindern vor jeglicher Form von Gewalt und Betreuungsangebot zur Förderung einer gesunden persönlichen Entwicklung ausgebaut werden.

1.4.2.3 Kostenlose Betreuungs- und Freizeitangebote für junge Menschen

Der Ausbau von kostenfreien Freizeitangeboten für Kinder und Jugendliche muss schnellstmöglich ausgeweitet und gefördert werden. Zur Entlastung der Eltern und des privaten Klimas im Elternhaus sollen langfristig keine Kosten mehr für Kitas, Schulen und andere Betreuungsangebote anfallen.

1.4.3 Obdachlosigkeit und Wohnungslosigkeit

Menschen, die aus dem Raster gefallen sind und auf der Straße wohnen, müssen dringend mehr Hilfe vom Staat bekommen. Sie können nicht zu Terminen, da ihnen das Geld für ein Bahnticket fehlt und Sie können auch keine Bußgelder zahlen, da sie kein eigenes Konto verwalten können. Mehr Hilfe für wohnungslose Menschen sorgt nicht nur für eine Entlastung des Systems und hilft ihnen, den Wiedereinstieg in ein geregeltes Leben zu finden. Aber das Wichtigste ist, dass es sie vor einem „Langzeit-Suizid“, wie es in Betroffenenkreisen lautet, bewahrt.

1.4.4 Einkommensabhängige Staffelung von Bußgeldern und Verwaltungsgebühren

Pauschale Bußgelder, die die Einkommensverhältnisse unberücksichtigt lassen, sind sozial sehr ungerecht und zudem nicht zielführend. Ähnlich liegen die Dinge bei den Gebühren für Verwaltungsakte. Einkommensschwächere Personen können vergleichsweise große finanzielle Nachteile erleiden, selbst bei unvermeidlichen oder lebensnotwendigen Behördengängen. Daher fordern wir sowohl hinsichtlich der Höhe von Geldbußen als auch der Höhe von Gebühren bei Verwaltungsakten eine Staffelung, die die wirtschaftlichen Verhältnisse des Gebührenbescheid- bzw. des Bußgeldbescheidempfängers berücksichtigt. Um Behörden nicht übermäßig mit der Feststellung der Einkommensverhältnisse zu belasten, sollten die Einkommensnachweise der letzten drei Monate oder alternativ der letzte Steuerbescheid zugrunde gelegt werden.

2. Migration & Integration

2.1 Flucht und Asyl

Flucht ist nie etwas Freiwilliges. Wir setzen uns für eine menschliche Asylpolitik in Deutschland und die Einhaltung der Genfer Flüchtlingskonvention ein. Zudem soll die Bundesregierung daran arbeiten, die Ursachen von Flucht zu bekämpfen, damit Menschen in ihrer Heimat eine sichere und lebenswerte Zukunft haben können.

2.1.1 Sichere Fluchtwege schaffen

Das Schaffen von sicheren Fluchtwegen ist ein entscheidender Schritt, um Menschen auf der Flucht vor Krieg, Verfolgung oder humanitären Krisen zu schützen und sie vor lebensgefährlichen Routen (z. B. Belarus) und Schleppern zu bewahren.
Deutschland muss sich für Aufnahmeprogramme für Schutzbedürftige und legale Arbeits- und Bildungswege einsetzen.

2.1.2 Sicherer Hafen Deutschland

Deutschland muss eine humanitäre Verantwortung übernehmen und sich gegen restriktive Flüchtlingspolitik positionieren. Der Bund soll sich dazu verpflichten, geflüchtete Menschen aufzunehmen und diese auch konsequent zu schützen, das muss auch über die aktuell gesetzlich vorgeschriebenen Quoten hinaus der Fall sein. Weiterhin muss verstärkt in Sozialarbeit für beide Seiten investiert werden, um ein liebevolles Zusammenleben von Menschen verschiedener Kulturkreise zu fördern.

2.1.3 Anerkennung von Asylgründen

Wer flieht, hat dazu gute Gründe – und diese müssen wir anerkennen.
Wir fordern sowohl Gewalt an Frauen als auch Naturkatastrophen, Klimafolgen, Diskriminierung, Religion, Krieg und Gesundheit als Asylgründe anzuerkennen und somit unsere Pflicht als reiches Land im sicheren, globalen Norden wahrzunehmen.

2.1.4 Seenotrettung

Jedes Jahr sterben auf der Flucht über das Mittelmeer tausende Menschen oder gehen verschollen. Auch als Staat, der nicht am Mittelmeer liegt, muss Deutschland sich für die Seenotrettung einsetzen, Menschenleben schützen und andere europäische Länder unterstützen. Es braucht wieder staatliche Rettungsmissionen und Unterstützung von NGOs.
Wir setzen uns dafür ein, die Grenzsicherungsagentur Frontex abzuschaffen und durch eine (See-)Notrettungsagentur zu ersetzen.

2.1.5 Bleiberecht für Syrer:innen

Auch nach dem Sturz des Assad-Regimes müssen wir die Rechte der Menschen wahren. Viele der Geflüchteten haben sich in Deutschland ein Leben aufgebaut. Ihre Kinder kennen teilweise nichts anderes. Sie arbeiten hier, sie gehen hier zur Schule, ihre Freunde und Familie sind hier. Dementsprechend sollen die Betroffenen selbst entscheiden, ob sie zurück in ihre Herkunftsländer möchten und bei der Entscheidung unterstützt werden.

2.2 Menschliche Asylpolitik

Unsere Asylpolitik muss den Schutz der Menschenrechte und die Würde von Geflüchteten ins Zentrum ihrer Entscheidungen setzen. Wir müssen Solidarität, Humanität und Rechtsstaatlichkeit als wesentliche Merkmale unseres Umganges mit Schutzsuchenden sehen.

2.2.1 „sichere Herkunftsländer“

Das System der Einstufung diverser Herkunftsländer von Asylsuchenden als sogenannte „sichere Herkunftsländer“ muss abgeschafft werden. Dies dient lediglich der einfacheren Ablehnung der Asylanträge und trägt in keiner Form zur Hilfe dieser Menschen bei. Wenn ein Herkunftsland für eine Person sicher wäre, muss sie nicht fliehen.

2.2.2 Abschiebungen

Abschiebungen stellen eine äußerst kostenintensive und inhumane Methode dar, um Probleme auf andere Staaten abzuwälzen. Wir sprechen uns entschieden gegen Abschiebungen aus. Kriminalität und Straftäter:innen sollten nicht in ein anderes Land transferiert werden, wo sie möglicherweise straffrei bleiben und neue Straftaten begehen könnten. Personen, die Straftaten verüben, sollten im jeweiligen Land zur Rechenschaft gezogen werden und die Konsequenzen ihres Handelns tragen. Unser Strafvollzugssystem setzt auf Rehabilitierung und Resozialisierung.

2.2.3 Bezahlkarte

Eine Bezahlkarte sehen wir als problematisch und diskriminierend an. Sie verpflichtet Geflüchtete, sich als diese auszuweisen und setzt sie somit verschiedenen Arten von Rassismus aus. Bezahlsysteme müssten über einen extremen Mehraufwand in ganz Deutschland installiert werden. Geflüchtete könnten nur schwer in andere Städte reisen und auch generell kaum noch am Alltag teilnehmen. Wir sehen die Möglichkeit für eigene Konten, Bargeld und Eigenverantwortung als nachhaltigere Variante, Menschen langfristig in unsere Gesellschaft einzubinden.

2.2.4 Asylanträge

Asylanträge sollen auch in Zukunft in Deutschland gestellt werden dürfen und nicht nur im ersten europäischen Ankunftsland. Das soll der Dezentralisierung der Asylpolitik in Europa dienen, Küstenstaaten entlasten und Geflüchtete gerecht nach Kapazitäten in alle Mitgliedsländer verteilen und bestenfalls in die Gesellschaft integrieren.

2.3 Integration

Häufige Vorurteile gegenüber Menschen mit Migrationsgeschichte entstehen durch unzureichende Möglichkeiten zur Integration und gesellschaftlichen Anerkennung. Menschen, die nicht die Chance erhalten, sich einzubringen, können sich schwerlich als Teil der Gesellschaft fühlen. Daher setzen wir uns für eine konsequente Förderung der Integration ein, damit alle, die in Deutschland leben möchten, aktiv am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.

2.3.1 Deutschkurse

Ohne Sprache keine Integration. Die deutsche Sprache ist keine einfache und wir müssen Anderssprachigen eine realistische Chance geben, diese zu lernen. In Deutschkursen soll zwischen verschiedenen Herkunftsländern unterschieden werden. Außerdem muss auch zwischen Altersgruppen unterschieden werden und es muss Kurse speziell für Eltern geben, währenddessen es ebenfalls eine Betreuungsmöglichkeit für deren Kinder gibt.

2.3.2 Nachweise, Anerkennungen und Integration auf dem Arbeitsmarkt

Wir fordern eine Beschleunigung der Anerkennung von Bildungs- und Ausbildungsnachweisen sowie Schul- und Hochschulabschlüssen oder Zertifikaten. Diese sind notwendig, um Geflüchteten den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern und teilweise überhaupt erst zu eröffnen. Auch Geflüchtete sollen ein Recht haben, zu arbeiten.

2.3.3 Unterbringung von Geflüchteten

Unterbringung und Alltag sind ein zentraler Bestandteil der Integration. Wir fordern die dezentrale Unterbringung von Geflüchteten, anstatt diese in Sammelunterkünften in alten, maroden Gebäuden oder auch Containern vom Rest der Gesellschaft abzuschotten. Durch die dezentrale Unterbringung können sich Geflüchtete besser integrieren, indem sie häufiger auf die deutsche Sprache angewiesen sind und einen eigenständigen Alltag führen können.

2.4 Migration

Deutschland braucht mehr Migration. Nicht nur um eine Rente zur Generationenwende sicherzustellen, sondern auch für mehr Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt. Deutschland muss auch attraktiv für qualifizierte Fachkräfte anderer Länder sein und mit einer offenen Gesellschaft Vorreiter sein.

2.4.1 Fachkräfte

Um den großen demografischen Wandel, durch die Ausscheidung der Babyboomer aus dem Arbeitsmarkt in ihre verdiente Rente, zu bewerkstelligen, braucht es ausländische Fachkräfte, um diese unbesetzten Stellen zu füllen. Es braucht eine offene und integrationsfreundliche Politik, die ausländische Qualifikationen und Abschlüsse anerkennt, bürokratische Hürden abbaut und attraktive Arbeitsbedingungen schafft.

2.4.2 Ämter und Behörden

Die Ämter und Behörden sind seit Jahren am Limit. Menschen müssen teilweise tagelang für einen Termin bei ihrer Behörde zelten, nur um ihren Aufenthalt zu verlängern.

Wir fordern schnellstmögliche Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln, um die Ämter und Behörden zu entlasten. Es muss die Möglichkeit bestehen, Kleinigkeiten bequem digital von Zuhause zu erledigen. Gleichzeitig sollen die Stellen in den Behörden erweitert werden, damit jeder Mensch, der Fragen hat oder Hilfe braucht, diese auch schnell bekommt.

3. Wirtschaft, Steuern und Rentensystem

3.1 Wirtschaftssystem

3.1.1 Schuldenbremse

Die unflexible Schuldenbremse hindert Wirtschaft und Verwaltung an einer Transformation hin zu mehr Nachhaltigkeit. Wir befürworten vielmehr ein gerechteres Steuersystem, das Vermögende solidarisch einbezieht, und mutige Zukunftsinvestitionen, um die Klimapolitik und andere große Herausforderungen durch Investitionen zu bewältigen.

3.1.2 Subventionen

Subventionen für Industrien und Landwirtschaft, die umweltschädlich oder unethisch sind, oder in Deutschland mittel- und langfristig nicht mehr lebensfähig sind, müssen sozialverträglich beendet werden. Der Einsatz der ersparten Subventionsmittel ist für die Schaffung von Arbeitsplätzen und für die Weiterbildung und Förderung bzw. Versorgung der Menschen zu verwenden, die in den veralteten Industrien noch tätig sind und in Zukunft keine Beschäftigung finden würden. Eine Verkürzung der Arbeitszeit zugunsten der beruflichen Weiterbildung ist anzustreben und entsprechende Bildungszeiten ohne Lohnkürzung gesetzlich verpflichtend zu machen.

3.1.3 Staatshaushalt

Es braucht einen geordneten Staatshaushalt, damit die Aufgaben des Gemeinwesens erfüllt werden können. Viele undurchsichtige Sonderregelungen und Vergünstigungen für Konzerne müssen hierfür abgeschafft und gravierende Formen von Steuervermeidung reduziert werden. Wir stehen für ein sozial gerechtes und einfaches Steuersystem, in dem die Leistungsfähigkeit des Steuerzahlers besser zu berücksichtigen ist.

3.1.4 Wirtschaft ohne Wachstum

Wir stehen für ein Wirtschaftssystem, welches sich nicht mehr über Aspekte wie Wachstum oder Bruttoinlandsprodukt definiert, sondern an der Lebensqualität und Zufriedenheit seiner Bürger:innen bemisst. Wir möchten auf Basis einer Postwachstumsökonomie eine Suffizienzstrategie entwickeln, die einen gesamtgesellschaftlichen Paradigmenwechsel verlangt: Die Beschränkung beim Konsumgüterkauf darf nicht als Rückschritt gewertet werden und für den Einzelnen keinen Statusverlust bedeuten. Eine nachhaltige und ausgewogene Entwicklung der Gesellschaft ist möglich, wenn materiellen, sozialen und kulturellen Belangen die gleiche Aufmerksamkeit geschenkt wird. Dabei muss sich die Politik an ethischen Maßstäben orientieren. Nicht das renditegetriebene Interesse multinationaler Konzerne, sondern das „Glück“ der Bürger:innen sollte der zentrale Maßstab für politische Entscheidungen sein.

3.1.5 Unternehmen auf dem Land

Die Ansiedlung von Unternehmen und Betrieben in strukturschwachen Regionen ist stärker zu fördern. Die Arbeitsplätze sind zu den Menschen zu bringen und nicht umgekehrt. Hier kann der Einsatz moderner Kommunikationstechnik wesentlich helfen.

3.2 Umverteilung

3.2.1 Grundsätze der Umverteilung

Die Ziele unserer Politik sind die gerechte Verteilung von Einkommen, Vermögen und ökonomischer Macht sowie angemessene Besteuerung. Weder nicht ausreichende Versuche der Umverteilung, noch „Reparatur“ von Umweltsünden, Ausbeutung von Mensch und Tier, sondern vorbeugende und vorsorgende Wirtschafts-, Finanz- und Steuerpolitik müssen Leitfaden für alle politischen Entscheidungen sein!

3.2.2 Erbschaftsteuer

In den letzten 10 Jahren wurden 32 Milliarden Euro steuerfrei an insgesamt 40 Erbende vermacht, ausschließlich an Kinder unter 14 Jahren, was im Durchschnitt 800 Millionen Euro pro Kind ergibt. In eine Familie geboren zu werden, ist pures Glück. Wir wollen die Startbedingungen für alle Menschen gerechter gestalten, um Chancengleichheit zu fördern. Das Steueraufkommen soll sich erhöhen und Steuervermeidung unterbunden werden. Über einem bestimmten Freibetrag sollte die Erbschaftsteuer, insbesondere bei besonders hohen Erbschaften, erhöht werden.

3.2.3 Vermögensteuer

Wer hohe Millionen oder Milliardensummen an Vermögen angehäuft hat, wird diese in seinen Lebzeiten gar nicht ausgeben können. Um nachhaltige und soziale Infrastruktur zu fördern und Investitionen zu sichern, sollen diese Geldberge gerecht versteuert werden.

3.2.4 Wegzugsteuer

Die seit 1972 im Außensteuergesetz verankerte Wegzugssteuer muss um jeden Preis weiter bestehen und erhöht werden, um zu verhindern, dass Milliardäre mit ihren großen Einkommen und Rücklagen einfach ins Ausland ziehen. Wer in Deutschland Profite macht und dafür inländische Arbeitskraft verwendet, der muss auch für das Gemeinwohl der Bevölkerung seinen Teil beitragen.

3.2.5 Übergewinnsteuer

Übergewinne, also solche, die durch zufällige, externe Ereignisse besonders hoch ausfallen, sollen mit einer Übergewinnsteuer erneut versteuert werden. Diese Form von Zufallsgewinnen sehen wir vor allem die letzten Jahre im Energiesektor und in klimaschädlichen Branchen.

3.2.6 Hundesteuer

Die Hundesteuer für Hunde aus dem Tierheim oder zertifizierten Tierschutz muss lebenslang entfallen. Es leben bereits mehr Hunde auf der Erde als wir gewissenhaft pflegen können, weshalb es keinen sinnvollen Grund für eine Zucht gibt – erst recht keine profitorientierte. Stattdessen braucht es eine Entlastung der Tierheime und Tierschutzvereine durch behördliche Registrierung, verbunden mit einer gesetzlichen Haftpflichtversicherung und unverwechselbarer Kennzeichnung (Chip) für alle Hunde. Außerdem muss eine bundesweite Hundeführerschein-Prüfung für die Halter:innen aller Hunde eingeführt werden.

3.2.7 Kirchensteuer

Eine finanzielle Unterstützung der Kirchen durch die staatlich eingezogene Kirchensteuer und die Bezahlung z. B. von Bischofsgehältern ist nicht akzeptabel – entsprechend der Forderung im Grundgesetz: Trennung von Staat und Kirche.

3.3 Gemeinwohlökonomie

Wir möchten die inhaltlichen Ziele der Gemeinwohlökonomie auf allen politischen Ebenen vertreten und weiterentwickeln. Wir stehen für eine nachhaltige und solidarische Wirtschaftsordnung mit Förderungen für ökologische Nachhaltigkeit, soziale Gerechtigkeit, demokratische Mitbestimmung und transparenten Entscheidungsprozessen.

3.3.1 Soziale Gerechtigkeit

Die Gemeinwohlökonomie setzt sich für eine gerechte Verteilung von Wohlstand und Ressourcen ein. Durch die Förderung fairer Arbeitsbedingungen, gerechter Löhne und sozialer Sicherheit können die Einkommens- und Vermögensunterschiede in der Gesellschaft verringert werden. Dies trägt dazu bei, Armut und Ausgrenzung zu bekämpfen und die Lebensqualität für alle Menschen zu verbessern.

3.3.2 Demokratische Mitbestimmung

Die Gemeinwohlökonomie fördert eine demokratische Mitbestimmung, indem sie sich dafür einsetzt, dass Bürger:innen in Entscheidungsprozesse einbezogen werden. Durch die Stärkung von Partizipation, Transparenz und Offenheit kann die Gemeinwohlökonomie dazu beitragen, das Vertrauen in die Demokratie zu stärken und die politische Teilhabe der Bürger:innen zu fördern.

3.3.3 Rechte der Tiere

Die Gemeinwohlökonomie muss jedes empfindungsfähige Lebewesen als Individuum anerkennen, das natürliche Rechte auf Unversehrtheit, Freiheit und Wohlbefinden hat. Ausbeutung und Quälerei von Tieren darf durch keine rechtlichen oder ökonomischen Ausnahmegründe mehr ermöglicht werden.

3.3.4 Rechte der Natur

Die Gemeinwohlökonomie fördert nachhaltige Produktions- und Konsumpraktiken, die die Umwelt schützen und den Klimawandel begrenzen. Durch die Förderung von erneuerbaren Energien, Energieeffizienz sowie Kreislaufwirtschaft trägt sie dazu bei, die Umweltbelastung zu reduzieren und die natürlichen Ressourcen zu schonen. Die Natur muss Rechtssubjektstatus erhalten, um sie effektiv vor Eingriffen und Zerstörung bewahren zu können. Durch die Begrenzung der Klimawandelauswirkungen ist auch intergenerationale Gerechtigkeit gewährleistet.

3.4 Finanzmarktpolitik

Die Finanzwirtschaft darf nicht primär darauf ausgerichtet sein, Gewinne für Wenige zu erzielen und große Vermögen durch Erzielung von möglichst hohen Renditen noch größer zu machen, sondern muss stets als mindestens gleichwertiges Ziel auch das Gemeinwohl fördern und positive Beiträge zum gesellschaftlichen Fortschritt leisten, insbesondere zur Finanzierung notwendiger Transformationen wie z. B. der Umstellung auf klimaneutrales, nachhaltiges Wirtschaften.

3.4.1 Finanztransaktionssteuer

Es braucht eine Abgabe auf spekulative Handelsaktivitäten, insbesondere auf Derivate, Devisenhandel, Aktien, Rohstoffe und andere Finanzinstrumente, um die Finanzmärkte zu stabilisieren. Der Handel mit diesen Finanzinstrumenten ist häufig kurzfristig und spekulativ ausgerichtet, was zu starken Preisschwankungen auf den Märkten führt. Diese Schwankungen erhöhen die Unsicherheit und das Risiko für Investoren. In einem sozial orientierten Staat sind die Einnahmen aus solchen Abgaben von großer Bedeutung, um in Klimaschutz, soziale Auffangsysteme und andere wichtige gesellschaftliche Aufgaben zu investieren.

3.4.2 Finanzspekulationen

Hochriskante Finanzspekulationen destabilisieren die Weltwirtschaft, indem sie krisenhafte Entwicklungen beschleunigen oder verschärfen. Die Marktwirtschaft ohne umfassende Regulierung hat erfahrungsgemäß stets die Tendenz, globale Ungerechtigkeiten zu vergrößern und zu Armut, Krankheit, Hunger, Konflikten, Umweltzerstörung und Tierleid zu führen. Es ist daher dringlich, Märkte und insbesondere Finanzmärkte grenzübergreifend stärker zu regulieren und zu überwachen.

3.5 Rentensystem

Mittelfristig möchten wir ein Rentenniveau von deutlich über 50 Prozent erreichen bei einer langfristigen Beitragsobergrenze von 25 Prozent.

3.5.1 Solidarische Altersvorsorge

Die Altersvorsorge muss zu einer gerechteren Gesellschaft und zu einer Solidarität der Generationen beitragen. Wir streben eine solidarische Bürgerversicherung mit Garantierente und steuerfinanzierter Demografieanpassung an. Das heißt, dass jeder Mensch entsprechend seinem Einkommen in das öffentliche Rentensystem der Bürgerversicherung einzahlt, auch Abgeordnete, Beamte und Selbstständige; und dass ausnahmslos jeder Mensch eine Rente erhält, die akute Altersarmut verhindert.

3.5.2 Umlagebasierte Rente

Die Rente muss grundsätzlich umlagebasiert bleiben, ist aber durch betriebliche Renten zu ergänzen. Ein rein finanzmarktbasiertes Rentensystem lehnen wir ab, da dies ein zu großes Risiko für die Rentenansprüche darstellt und zugleich zur Destabilisierung der Weltwirtschaft beitragen kann.

3.5.3 Private Altersvorsorge

Die private Altersvorsorge sehen wir kritisch und möchten stattdessen, dass das Umlagesystem ausgebaut wird, da nur so gesamtgesellschaftliche Ziele der sozialen Gerechtigkeit erreicht werden können und der Aufbau systemischer Risiken vermindert wird. Betriebliche Zusatzrenten können jedoch wertvolle Ergänzungen zur Absicherung im Alter darstellen. Der Verbraucherschutz bei Rentenprodukten sowie die Stabilität der Finanzmärkte müssen stärker in den Fokus jeglicher Rentenpolitik gerückt werden.

4. Gesundheitssystem und -wesen

4.1 Pflege

4.1.1 Stärkung der Pflegeberufe

Die Pflege verdient mehr als nur Applaus. Wir kämpfen für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege durch höhere Gehälter, verbindliche Personalquoten und flexible Arbeitszeitmodelle. Außerdem soll die Ausbildung von Pflegekräften durch staatlich finanzierte Stipendienprogramme und praxisorientierte Lehrpläne gefördert werden.

4.1.2 Unterstützung pflegender Angehöriger

Der Staat soll ein Pflegegeld für Angehörige von kranken Menschen einführen, um diese für ihren Mehraufwand zu entlasten. Außerdem sollen Unterstützungsangebote wie Kurzzeitpflegeplätze und Pflegekurse gefördert und ausgebaut werden.

4.1.3 Sterbehilfe

Wir streben nach einer Einführung der aktiven Sterbehilfe nach niederländischem Vorbild. Ärzt:innen sollen die Begleitung der Patient:innen bei aktiver Sterbehilfe unter einigen Bedingungen durchführen dürfen:

1. Bei den Patient:innen muss ohne Zweifel ein Wunsch zur Beendigung des eigenen Lebens festgestellt werden und ein unerträgliches und aussichtsloses Leiden bestehen.

2. Die Patient:innen müssen sich ihrer Situation bewusst sein und alle weiteren Behandlungsmöglichkeiten ablehnen.

3. Es muss eine Überprüfung der genannten Kriterien von mindestens einer weiteren Fachkraft erfasst werden, die dieser Auffassung zustimmt.

4.2 Gesundheit

4.2.1 Versorgung psychisch kranker Menschen

Wir fordern eine bessere Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen durch kürzere Wartezeiten auf Therapieplätze und eine deutliche Erhöhung der verfügbaren Therapieplätze. Viele Betroffene müssen derzeit viel zu lange auf notwendige Behandlung warten, was die Schwere ihrer Erkrankung oft noch verschärft. Neben einer Erhöhung der Kapazitäten im Bereich der Psychotherapie muss auch die Qualität der Behandlung verbessert werden, etwa durch den Ausbau von spezialisierten Angeboten für unterschiedliche Krankheitsbilder. Zudem braucht es mehr Förderung von niedrigschwelligen Angeboten wie Krisentelefonen, Online-Therapieangeboten und Peer-Support-Programmen, die Menschen frühzeitig unterstützen können, bevor sich ihre psychische Belastung weiter verstärkt.

4.2.2 Einsamkeit

Einsamkeit ist ein wachsendes gesellschaftliches Problem, das sowohl ältere Menschen als auch junge Erwachsene betreffen kann. Es ist entscheidend, Angebote zur Förderung sozialer Kontakte und zur Unterstützung von Alleinlebenden auszubauen. Hierzu gehören etwa Nachbarschaftshilfen, Gemeinschaftsinitiativen und digitale Plattformen, die Menschen miteinander verbinden und das Gefühl der Isolation verringern können. Zudem sollte in Bildungseinrichtungen und am Arbeitsplatz stärker auf die Förderung sozialer Kompetenzen und das Wohlbefinden geachtet werden, um Einsamkeit von vornherein zu verhindern.

4.2.3 Drogen und Konsumräume

Drogenkonsum kann schwere gesundheitliche Schäden hervorrufen, Familien zerstören und zu Kriminalität führen, daher sollten Aufklärung und Prävention immer an erster Stelle stehen. Hilfsmöglichkeiten der Suchtberatung, Therapieangebote und die Einrichtung von Konsumräumen sind essenziell, um das Leben dieser Menschen zu retten und auch um Suchtkranke von öffentlichen Orten wie Bahnhofstoiletten oder Spielplätzen in geschützte Umgebungen zu lenken.

4.2.4 Gesunde Ernährung

Wir treten dafür ein, dass Nahrungsmittel so naturbelassen wie möglich auf den Markt kommen. Die einzelnen Bestandteile müssen lückenlos und in verständlicher Sprache deklariert werden. Die heute im Übermaß verwendeten chemischen Zusätze verursachen, insbesondere bei Kindern, zunehmend Allergien. Auch die Schädlichkeit von Industriezucker ist allgemein bekannt. Der Katalog an erlaubten chemischen Zusätzen muss deshalb drastisch verringert und Industriezucker vor allem aus der Babynahrung herausgehalten werden. Wir befürworten die pflanzliche Ernährungsweise einerseits aus ethischen Gründen und andererseits aus gesundheitlichen Gründen. Die Ausweitung des Angebotes an gesunden, pflanzlichen Speisen in öffentlichen Einrichtungen wie z. B. Kantinen, Mensen, Altenheimen und Krankenhäusern ist beträchtlich zu erweitern.

4.2.5 Tabak- und Alkoholsteuer

Gesundheitsschädliche Stoffe wie Tabak, Nikotin und Alkohol müssen zum Schutz unseres Gesundheitssystems und der Bevölkerung höher besteuert werden. Länder wie Irland sind in beiden Belangen eine gute Orientierung.

4.3 Kliniken und Rahmenbedingungen

4.3.1 Kliniken und Praxen in öffentlicher Hand

Gesundheit darf kein Luxusgut und keine Ware sein, denn Gesundheit muss keinen Profit machen! Wir setzen uns grundlegend gegen die Privatisierung von Krankenhäusern, Kliniken und Praxen ein und fordern, das Gesundheitswesen in öffentliche Hand zu bringen, um Sicherheit zu gewährleisten.

4.3.2 Inklusion und Barrierefreiheit

Barrierefreie Zugänge zu allen Gesundheitseinrichtungen und -diensten muss sichergestellt werden. Weiterhin braucht es einen Ausbau an spezifischen Angeboten für Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen.

4.3.3 Dezentralisierung

Medizinische Versorgung soll dezentral und erreichbar sein. Wir möchten Ärzt:innen auch auf dem Land fördern und die Erreichbarkeit für alle Menschen innerhalb der Bundesrepublik vereinfachen, damit keine langen Wartezeiten entstehen.

4.3.4 Digitalisierung im Gesundheitssystem

Wir wollen den Ausbau der telemedizinischen Versorgung, insbesondere in ländlichen Gebieten, massiv fördern. Außerdem soll es für Menschen schnell und einfach möglich sein, naheliegende Termine digital zu vereinbaren.

5. Außenpolitik

5.1 Grundsätze und Werte unserer Friedenspolitik

Die Tierschutzpartei steht für eine konsequente Friedenspolitik, die auf Diplomatie, Deeskalation und den Schutz von Mensch, Tier und Umwelt setzt. Kriege und militärische Konflikte zerstören nicht nur Tier- und Menschenleben, sondern auch Ökosysteme und Tierlebensräume. Konflikte zwischen Staaten und Staatengemeinschaften sollten vorrangig durch Verhandlungen und andere friedliche Mittel gelöst werden. Eine nachhaltige Außenpolitik muss darauf abzielen, globale Gerechtigkeit zu fördern und präventiv tätig zu werden, um potenzielle Konflikte frühzeitig zu erkennen und friedliche Lösungen zu ermöglichen. Hierbei setzen wir auf internationale Zusammenarbeit im Rahmen der Vereinten Nationen, um globale Spannungen zu entschärfen und Frieden zu sichern. Nur unter strengsten Bedingungen, etwa zur Verhinderung humanitärer Katastrophen oder zur Rettung von Leben, können eng begrenzte Einsätze als letzter Ausweg betrachtet werden. Unser Fokus bleibt jedoch klar auf der Vermeidung von Gewalt und der Schaffung langfristiger, friedlicher Perspektiven für alle Beteiligten.

5.2 Militarisierung und Aufrüstung

5.2.1 Kritik an der Aufrüstung

Die kontinuierliche Aufstockung von Militärausgaben und die Schaffung von Sondervermögen fördern eine Militarisierung der Außenpolitik und stehen unseren friedenspolitischen Grundsätzen entgegen. Wir fordern eine Umwidmung von Militärausgaben hin zu Bildungs-, Umwelt- und Sozialprojekten, die langfristig Stabilität schaffen. Um diese Ziele zu verwirklichen, müssen Rüstungsunternehmen höher besteuert und zur Verantwortung gezogen werden, besonders wenn sie Gewinne aus bewaffneten Konflikten ziehen.

5.2.2 Einschränkung der Militärforschung

Forschungseinrichtungen, die von staatlichen Geldern profitieren, dürfen nicht zur Entwicklung neuer Waffensysteme beitragen. Stattdessen fördern wir zivile Forschungsprojekte für nachhaltige Entwicklung und globale Gerechtigkeit.

5.2.3 Selbstverteidigung

Wir erkennen das Selbstverteidigungsrecht von Staaten an. Länder, die durch Aggressoren angegriffen werden, bedürfen Solidarität und humanitärer Unterstützung des Bundes. Bei anfallenden Waffenlieferungen müssen strenge Kontrollen vorgenommen werden und an klare menschenrechtliche Auflagen gebunden werden

5.4 Bundeswehr und Auslandseinsätze

Die Bundeswehr bleibt eine Verteidigungsarmee, deren vorrangige Aufgabe der Schutz von Frieden und Freiheit ist. Wir erkennen jedoch die Möglichkeit an, dass die Bundeswehr unter strengen Voraussetzungen an UN-Friedensmissionen teilnehmen kann, um Menschenleben zu retten und Völkermord zu verhindern. Dabei fordern wir:

5.4.1 Strenge Mandate

Auslandseinsätze dürfen grundsätzlich nur im Rahmen internationaler Kooperationen und, wenn möglich, unter einem UN-Mandat erfolgen. Es können jedoch auch internationale Einsätze ohne UN-Mandat durchgeführt werden, wenn diese international abgestimmt sind und den Prinzipien des Völkerrechts entsprechen. Wichtig bleibt, dass solche Einsätze stets transparent und unter strenger Kontrolle der internationalen Gemeinschaft stehen.

5.4.2 Fokus auf Friedenssicherung

Die Bundeswehr muss in ihrer Struktur und Ausrichtung so gestaltet werden, dass sie vorrangig Aufgaben der Friedenssicherung wahrnimmt, z. B. durch humanitäre Hilfe und Wiederaufbauprojekte.

5.5 Globale Konflikte

5.5.1 Konflikte im Nahen Osten

Wir setzen uns für gerechte, friedliche und diplomatische Lösungen der Konflikte im Nahen Osten ein, die auf der Gleichberechtigung aller Beteiligten basieren. Waffenlieferungen in die gesamte Region lehnen wir ab, da sie zur Eskalation beitragen und zu zivilen Opfern führen. Wir wollen zudem durch politischen Druck in Form von Sanktionen gegen die israelische und ägyptische Regierung bewirken, dass Blockaden von Hilfsmittellieferungen beendet werden, damit die Zivilbevölkerung im Gazastreifen ausreichend humanitäre Hilfe erhält.

5.5.2 Ukrainekrieg

Der anhaltende Konflikt in der Ukraine zeigt die Dringlichkeit eines geeinten Europas und einer starken, auf Diplomatie basierenden Außenpolitik. Die PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ setzt sich weiterhin für die Unterstützung humanitärer Hilfsprojekte und den Schutz der betroffenen Flüchtlinge ein. Wir fordern eine langfristige Friedensstrategie, die nicht nur Stabilität in der Ukraine, sondern auch in der gesamten Region gewährleistet. Frieden, Verständigung und internationale Zusammenarbeit sind die Schlüssel für eine sichere Zukunft für alle. Diplomatie, internationale Zusammenarbeit und der Schutz der Menschenrechte müssen die Grundlage für eine friedliche Zukunft bilden.

6. Innenpolitik und Sicherheit

6.1 Demokratiebildung

Ein lauter Rechtsruck, antidemokratische Fraktionen in unseren Parlamenten, scheiternde Regierungen und Koalitionen, sowie die unfairen Bedingungen für alle, die keine etablierten Großparteien sind, schaden unserer Demokratie aktuell zu sehr. Diese vorgezogene Wahl zeigt erneut, wie sehr es Parteien außerhalb des Bundestages erschwert wird, diesen zu erreichen und die Politik mitzugestalten, während Machtmonopole, Finanzströme und Medienpräsenz von den immer selben Gruppen aufgebaut und genutzt werden.

6.1.1 Lobbyismus bekämpfen

Lobbyismus muss jederzeit transparent und fair erfolgen. Es ist für einen Lobby-Pluralismus zu sorgen, sodass nicht nur die großen, finanz- und einflussreichen Akteur:innen der Privatwirtschaft gehört werden, sondern gleichermaßen Vertreter:innen von Tierschutzverbänden, ökologischen und sozialen Interessenvertretungen oder Friedensinitiativen. Außerdem muss die starke Lobbymacht der Automobil-, der Agrar- und der Pharmaindustrie, der Energiewirtschaft und der Waffenindustrie reduziert werden. Parlamente und Ministerien sollen verpflichtet werden, Lobbyregister zu führen, die so angelegt sind, dass sie alle Lobbyist:innen umfassen, denen der Zugang zum Parlament bzw. zu den Ministerien gewährt wird.

6.1.2 Förderprogramme zur Demokratiebildung

Unsere Demokratie befindet sich an einem gefährlichen Kipppunkt und bewegt sich weg von der Teilhabe der Mehrheit. Förderprogramme zur Demokratiebildung und Teilhabe müssen stärker und breitflächiger angeboten und finanziell gefördert werden, um echte, langfristige und inhaltliche Teilhabe der Mehrheitsgesellschaft an der Gestaltung ihrer Zukunft zu gewährleisten.

6.1.3 Absenkung des Wahlalters

Demokratie bedeutet aktive Teilhabe an der Gestaltung der Politik. Tag für Tag engagieren sich junge Menschen in Parteien, Vereinen und ihrem direkten Umfeld und beweisen so ausreichend politische Reife für eine Beteiligung an Wahlen. Wir setzen uns für ein bundesweites Wahlrecht ab 16 Jahren ein.

6.1.4 Bürger:innenräte

Demokratie soll die Interessen der Mehrheit durchsetzen und gleichzeitig die Minderheiten unterstützen, allerdings sind weder der Querschnitt unserer Bevölkerung noch marginalisierte Menschen im Parlament repräsentiert. Bürger:innenräte können die Politiker:innen beraten und finden oftmals überzeugendere und inklusivere Lösungen für politische Probleme. Bürger:innenräte sollen über ein repräsentatives Losverfahren bestimmt werden. Parlamente sind verpflichtet, sich mit den Stellungnahmen der Bürger:innenräte eingehend zu beschäftigen.

6.1.5 Absenkung der 5-Prozent-Hürde

Die Kleinparteien außerhalb des Bundestages, die oftmals nur als „Sonstige“ aufgeführt werden, erreichen teilweise über 10 % der Stimmen in den Wahlen, das bedeutet, dass jede zehnte Stimme am Ende im Parlament nicht vertreten und gehört wird. Aufgrund von Sperrklauseln wie der sogenannten „5%-Hürde“ bleiben sie trotz eines relevanten, demokratischen Ergebnisses bei Wahlen wie der Bundestagswahl oder Landtagswahlen außen vor. Wir fordern eine Absenkung der Sperrklausel auf maximal 1 %, damit Parteien, die mehr als ca. eine halbe Million Wähler:innen repräsentieren, am Ende auch mitgestalten dürfen.

6.1.6 Voraussetzungen zum Wahlantritt

Zusätzlich schlagen wir vor, die Hürde für die Zulassung von Parteien zur Wahl durch die Einführung digitaler Unterschriften zu erleichtern. Dies würde nicht nur einen modernen, barrierefreien Weg schaffen, sondern auch einen Beitrag zum Bürokratieabbau leisten, indem es die Verwaltung entlastet und Papierkram reduziert. Damit würde das Verfahren effizienter gestaltet und die wiederholte, aufwändige Sammlung physischer Unterschriften überflüssig gemacht. Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob die Überhangmandate abgeschafft oder so angepasst werden können, dass sie nur dann vergeben werden, wenn das Wahlergebnis tatsächlich mehr Sitze erfordert, um die Verhältnismäßigkeit der Sitze im Parlament zu wahren.

6.1.6 Öffentlich-rechtlicher Rundfunk

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist trotz aller gerechtfertigter Kritik ein wesentlicher Bestandteil des Landes, was die Bildung von Demokratie und Aufklärung angeht. Es bedarf einer weiteren Reformierung und Weiterbildung der Auswahl im öffentlich-Rechtlichen, erweiterte Faktenchecks und eine wissenschaftliche, nicht-diskriminierende Herangehensweise an Inhalte.

6.2 Sicherheit

6.2.1 Grenzkontrollen

Selbst die Polizeigewerkschaft beklagt die aktuell laufenden testmäßigen Grenzkontrollen. Es werden kaum Schleuser entdeckt, der Personaleinsatz ist immens, die Arbeitsbedingungen schlecht, das Material ist mangelhaft und es gibt kaum Zurückweisungen. Die Leidtragenden sind hier aber vor allem die Pendler:innen, die durch ständige Kontrollen und Staus aufgehalten werden. Wir stellen uns gegen diese ineffiziente Symbolpolitik.

6.2.2 Polizei

Die Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen Polizei und Justiz muss wirkungsvoller gestaltet werden. Zur Entlastung der Behörden und zur Abschreckung müssen die Verfahren für Bagatelldelikte erheblich beschleunigt werden. „Verdachtsunabhängige Personenkontrollen“ und sonstiges Racial Profiling muss schnellstmöglich enden. Es braucht Sensibilisierung für Polizeibeamt:innen und eine ethisch agierende Exekutive, um die Kriminalität in unserem Land langfristig und effektiv zu bekämpfen.

6.2.3 Verfassungsschutz

Der Verfassungsschutz muss ein zentrales Organ unseres Rechtsstaates sein, weshalb wir eine transparente Reformierung sowie die Aufarbeitung von Rechtsextremismus innerhalb des Verfassungsschutzes fordern. Skandal-Chefs und die Morde des Nationalsozialistischen Untergrundes sind keine Einzelfälle und dürfen in einer offenen Demokratie unter keinen Umständen vorkommen.

6.2.4 Aufklärung über den Nationalsozialismus

Der Nationalsozialismus als Teil unserer grausamen Vergangenheit darf niemals in Vergessenheit geraten. In Zeiten eines erhöhten Rechtsrucks, Angriffe auf migrantisch gelesene Menschen und rechtsextremistischen Untergrundgruppen müssen wir die Bildung über das nationalsozialistische Regime immens erweitern, breiter im schulischen Rahmen beleuchten und Förderprogramme finanzieren.

6.3 Kriminalität und politische Gewalt

6.3.1 Rechtsextremismus

Halle, Hanau, die NSU-Morde, Identitäre Bewegung, Dritter Weg, Junge Alternative. Der Rechtsextremismus hat mehr als ein Gesicht. Rechte töten und wollen unsere Demokratie zerstören. Sie fordern Deportation und sprechen von Genozid. All das müssen wir als offene Demokratie aktiv verhindern. Rechtsextreme müssen besser verfolgt und bestraft werden. Rechtsextreme Parteien und Gruppierungen müssen verboten werden. Als Staat müssen wir Menschen Ausstiegsprogramme, -möglichkeiten und -chancen geben und das stärker fördern.

6.3.2 Islamischer Terror

Autoritäre Ideologien, Feindbilder und Hass auf bestimmte Gruppen, die Ablehnung demokratischer Prinzipien und die gezielte Polarisierung sind zentrale Merkmale islamistischen Terrors. Diese Ähnlichkeiten zum Rechtsextremismus machen deutlich, dass beide gleichermaßen klar abgelehnt und entschlossen bekämpft werden müssen. Terrornetzwerke sollten dabei vor allem durch gezielte und verdeckte Maßnahmen gestoppt werden. Weiterhin setzen wir auf Aufklärungskampagnen und Präventionsprojekte, um insbesondere Jugendliche vor extremistischen Ideologien zu schützen.

6.3.3 Antisemitismus

Wir stehen gegen jede Form des Antisemitismus und verurteilen jede Form von Gewalt, die Jüd:innen in unserer Gesellschaft erleben. Durch Aufklärungskampagnen und Sensibilisierung wollen wir den Antisemitismus unseres Landes aufarbeiten und beheben.

6.4 Cyberkriminalität

6.4.1 Fake News

Falschinformationen sind überall in den sozialen Medien präsent. Wir fordern konsequente Faktenchecks in öffentlich-rechtlichen und sonstigen Rundfunk- und Medienausstrahlungen, einschließlich Printmedien. Betreiber von großen Plattformen müssen für mangelnde Moderation belangt werden.

6.4.2 Cybermobbing

Der Schutz und die Prävention vor Mobbing, insbesondere Online-Mobbing, Datenschutz- und Privatsphärenverletzungen und Cyberkriminalität muss ausgebaut werden, wozu auch der Einsatz für eine entsprechende internationale Internet-Governance gehört. Der Zugang zu Hardware und Breitband-Online-Zugängen muss für alle Jugendlichen ermöglicht werden.

6.4.3 Hatecrime

Digitale Kriminalität in Form von sogenannten „Hatecrime“, Morddrohungen, Cybermobbing, psychischer Gewalt usw. müssen strenger bekämpft und verfolgt werden.

6.5 Finanzkriminalität

Steuerflucht, Steuerhinterziehung und Finanzkriminalität müssen konsequenter bekämpft und entsprechend geschultes Personal in ausreichender Anzahl eingestellt werden. Die zahlreichen Leaks zeigen auf: Die Geschäftspraktiken der legalen, halblegalen und illegalen Steuervermeidung sind aus dem Ruder gelaufen, teilweise beteiligten sich sogar Regierungsmitglieder und demokratische Institutionen oder wollten nichts ausrichten. Um Finanzkriminalität zu verhindern, braucht es außerdem eine Erhöhung der aktuellen Wegzugssteuer im Außensteuergesetz.

6.5.1 Steuerfahndung

Das Personal der Steuerfahndung muss deutlich aufgestockt werden, sodass Steuerbetrug endlich effektiv aufgedeckt und verfolgt werden kann. Hierfür sind auch internationale Kooperationen nötig, die seitens der EU und Deutschlands vorangetrieben werden müssen. Die Schließung von Steueroasen muss ein internationales und vorrangiges Ziel der Finanzpolitik werden.

6.5.2 Steuerverschwendung als Tatbestand

Der Tatbestand der Steuerverschwendung durch die öffentliche Hand ist dem Straftatbestand der Steuerhinterziehung gleichzustellen. Wir brauchen eine dem Gemeinwohl und der Umwelt verpflichtete Verwaltung. Die Befugnisse der Rechnungshöfe sind erheblich zu erweitern, damit Steuerverschwendungen aufgedeckt werden können und nicht wie bisher ohne Folgen bleiben.

6.6 Lobbyarbeit

6.6.1 Parteispenden

Spenden von Unternehmen und Privatpersonen an Parteien sollen auf 50.000 Euro pro Spender:in und Jahr beschränkt werden. Langfristig soll eine Politik ohne jede Form von Großspenden und anderen irregulären Einflüssen stattfinden.

6.6.2 Aufsichtsräte, Vorstände und Management

Es soll ein Verbot von gleichzeitigem Mandat in Parlamenten und Tätigkeit in Vorständen und Aufsichtsräten von Unternehmen eingeführt werden. Gleichzeitig möchten wir eine Karenzzeit für ausscheidende Abgeordnete von 12 Monaten in Aufsichtsrats-, Vorstands- oder Top-Managementpositionen der Wirtschaft einführen. Die Karenzzeiten für ausscheidende Regierungsmitglieder sollen auf 36 Monate angehoben werden.

6.6.3 Transparenz

Es soll ein Gesetz zur Offenlegung von Zuwendungen über 150 € pro Monat an Mandatsträger:innen durch Vertreter:innen der Wirtschaft eingeführt werden. Wir fordern die Offenlegung von Nebenverdiensten durch Seminare und Vorträge von Parlamentarier:innen und Beschränkung auf einen Höchstbetrag pro Jahr, um einer Einflussnahme auf Politiker:innen durch die Hintertür entgegenzuwirken.

6.6.4 Freihandelsabkommen

Es darf keine Einschränkung von Arbeitnehmer:innen-, Verbraucher:innen-, Umwelt- und Tierschutzstandards geben. Freihandelsabkommen wie bspw. TTIP, CETA, JEFTA oder mit MERCOSUR müssen verhindert werden. Volksabstimmungen und Offenlegung der Verhandlungen darüber müssen stattfinden!

6.6.5 Erweitertes Lobbyregister

Der Geltungsbereich des neuen Lobbyregisters muss auch auf die Regierung ausgeweitet werden. Finanzangaben und detaillierte Angaben zu ihren Tätigkeitsbereichen müssen für alle Lobbyakteure verpflichtend sein.

7. Verkehr und Transport

7.1 Verkehrswende statt Antriebswende

Wir brauchen dringend eine echte Verkehrswende, dabei darf eine Antriebswende nicht unser Endziel sein. Wir müssen auf mehr setzen als auf Wasserstoff oder Elektromotoren auf den Straßen.

7.2 Öffentlicher Personennahverkehr

Mobilität darf kein Luxus sein, deshalb stellt ÖPNV einen zentralen Teil der sozialen Teilhabe in unserem Land dar. Wir setzen langfristig auf Verkehr über die Schiene anstelle des Individualverkehrs. Dafür müssen Ausbau, Taktung und Arbeitsbedingungen natürlich verbessert werden, um dies langfristig zu gewährleisten.

7.2.1 Preisbremse und soziale Teilhabe

Mobilität darf kein Luxus sein. Wir setzen uns dafür ein, dass der Nah- und Fernverkehr dauerhaft für alle Personengruppen keine finanzielle Hürde darstellt. Kurzfristig setzen wir auf den Erhalt des 49-Euro-Tickets, mittelfristig auf eine kostengünstigere Version, die an den Erfolg des 9-Euro-Tickets anknüpft und langfristig wollen wir auf einen dauerhaft kostenlosen Nahverkehr setzen. Die Preise der verschiedenen Sozialtickets sollen über die nächsten Jahre mindestens gesichert, wenn nicht sogar gesenkt werden.

7.2.2 Klimaschutz auf Schienen

Der Verkehrssektor ist neben Energie und Landwirtschaft die dritte große Baustelle beim deutschen Klimaschutz. Um den Bus- und Bahnverkehr langfristig klimaneutral zu gewährleisten, muss ein baldiger Umstieg auf E-Mobilität umgesetzt werden.

7.2.3 Nahverkehrsabgabe

Die Nahverkehrsabgabe als Gesetzesrichtlinie befürworten wir sehr. Sie würde dafür sorgen, dass Konzerne ihren Angestellten Mobilität ermöglichen und einen Teil ihrer Profite in die Verkehrswende und Gemeinwohl stecken würden.

7.2.4 Fahren ohne Ticket

Fahren ohne Fahrschein muss schnellstmöglich von einer Straftat auf den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit herabgestuft werden. Gefängnisstrafen aufgrund fehlender Finanzmittel für Mobilität sind unverhältnismäßig und deutlich teurer als eine Vergünstigung von Fahrpreisen.

7.3 Fuß- und Radverkehr

Unsere Vision ist eine nachhaltige Mobilität, die Städte und Regionen mit sicheren Radwegen, lebendigen Fußgängerbereichen und getrennten Verkehrsflächen verbindet. So schaffen wir mehr Lebensqualität, fördern den Klimaschutz und sorgen für Sicherheit und Gerechtigkeit im Verkehr.

7.3.1 Radwege

Der Bau eines flächendeckenden und sicheren Radwegenetzes, auch für den Pendelverkehr zwischen Stadt und Land, muss schneller erweitert werden. Hierfür ist der realistische Ansatz die Umfunktionierung von einzelnen Autospuren. Es braucht sichere Abbiegespuren, bessere Markierungen und die Einführung von Ampelphasen, die an den realen Verkehr angepasst sind. Außerdem muss eine insektenfreundliche, energiesparende Bewegungsbeleuchtung langfristig umgesetzt werden und es müssen mehr Anreize und Subventionen in diesem Bereich der Verkehrswende geleistet werden.

7.3.2 Fußverkehr

Verkehrsberuhigte Bereiche und Fußgängerzonen in Städten müssen ausgeweitet werden. Dafür müssen in vielen Fällen Flächen, besonders Parkplätze, umfunktioniert werden. Um den nicht-motorisierten Verkehr zu fördern, muss es auch gesetzliche Regelungen geben und eine attraktive und gesunde Atmosphäre in Form von mehr Natur gewährleistet werden.

7.3.3 Verkehrstrennung

Um langfristige Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer:innen zu sichern, braucht es getrennte Wege für Rad, Fuß und motorisierten Verkehr. Straßen sollen umfunktioniert werden, Fußgänger:innen sollen ungestört bleiben und der Radverkehr muss sicher gestaltet werden. Dies alles dient sowohl dem sozialen als auch dem klimapolitischen Ziel einer nachhaltigen Verkehrswende.

7.4 Autoverkehr

Wir streben eine sichere, umweltfreundliche und gerechte Mobilität an. Mit einem Tempolimit, besserem Schutz für Mensch und Tier sowie fairer Finanzierung setzen wir auf den Ausbau von nachhaltigem Verkehr statt auf einseitige Autoprivilegien.

7.4.1 Tempolimit

Wir setzen uns weiterhin für ein allgemeines Tempolimit ein. Um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer:innen zu gewährleisten und die Umwelt zu schützen, fordern wir erneut eine Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h auf Autobahnen.

7.4.2 Abhängigkeit vom Auto

Uns ist vollkommen bewusst, dass viele Menschen auf ihr Auto angewiesen sind und auch durch einen kostenlosen, ausgebauten ÖPNV nicht alle den Umstieg schaffen können. Für Menschen, die auf ihren PKW angewiesen sind, soll es finanzielle Ausgleiche zu ihren erhöhten Ausgaben geben.

7.4.3 Autobahnen

Anders als die letzten Verkehrsministerien sehen wir einen weiteren Ausbau von Autobahnen als nicht notwendig. Um den Verkehrsfluss zu verbessern, wollen wir unsere bestehende Infrastruktur aufrechterhalten und Konkurrenzprodukte wie den Schienenverkehr attraktiver machen.

7.4.4 Tierschutz im Verkehr

Um den Schutz von Wildtieren vor der menschlichen Mobilität zu schützen, wollen wir einige Aspekte in die Straßenbauverordnung mit aufnehmen. Hierzu zählen unter anderem Geschwindigkeitsbegrenzungen in Gefahrenzonen, Schutzzäune, Grünbrücken zum sicheren Überstieg und Krötentunnel für Amphibien.

7.4.5 Dienstwagenprivileg

Das Dienstwagenprivileg sehen wir äußerst kritisch und fordern eine Reform und Stopp der Milliarden-Subventionen in private Verbrennerfahrzeuge. Das Geld, das jährlich in dieses hochklassige Privileg fließt, ist im Ausbau der öffentlichen Verkehrsinfrastruktur von Bus und Bahn besser angelegt.

7.5 Flugverkehr

Der Flugverkehr entwickelt sich immer mehr hin zum Luxus. Während die kleine Familie sich die Urlaubsflüge kaum noch leisten kann, fliegen Privatjets immer häufiger und Flughäfen expandieren.

7.5.1 Besteuerung

Kerosin und Flüge müssen im Sinne des Klimaschutzes mit mindestens 20 % besteuert werden. Sie sollten als das behandelt werden, das sie sind: Luxus. Eine klimafreundliche Alternative wie der Schienenverkehr muss bezahlbarer sein als ein Flug, gerade wenn diese Verbindung bereits besteht.

7.5.2 Kurzstreckenflüge & Inlandsflüge verbieten

Flüge über eine Distanz von unter 500 km, Inlandsflüge innerhalb der Landesgrenzen Deutschlands und Flüge, deren Ziele in maximal 6 Stunden mit der Bahn erreichbar sind, sollen langfristig verboten werden und durch Investitionen in klimafreundlichen Transport ausgeglichen werden.

7.5.3 Flughafenausbau

Einen weiteren Ausbau von Flughafeninfrastruktur sehen wir sehr kritisch. Die Infrastruktur ist bereits vorhanden und jede Form von Ausbau beschränkt sich aktuell auf Terminals für Privatflüge. Diesen Luxus und klimazerstörenden Lebensstil betrachten wir als unsolidarisch und nicht zukunftsfähig.

7.6 Transport- & Güterverkehr

Wir setzen auf eine nachhaltige Verlagerung des Güterverkehrs auf Schiene und Wasserstraßen, um den Verkehrsfluss zu entlasten und die Umwelt zu schonen.

7.6.1 Verlagerung auf die Schiene und Wasser

Der Schwerlast-, sowie der Güterverkehr müssen langfristig auf die Schiene und Wasserstraßen gelegt werden. Dies dient der Entlastung des Verkehrsflusses, der Umwelt und den Beschäftigten im Transport- und Lieferwesen. Langfristig soll auf den umweltschädlichen Luftfrachtverkehr verzichtet werden und auch der Schiffsverkehr bedarf einer kritischen Transformation hin zu mehr Nachhaltigkeit.

7.6.2 Anhebung der LKW-Maut

Um die Belastung unserer Umwelt durch den unverhältnismäßig hohen LKW-Verkehr zu reduzieren, wollen wir die LKW-Maut anheben und somit auch den Güterverkehr auf der Schiene attraktiver machen.

8. Digitalisierung

8.1 Kostenfreier Zugang zu digitalen Endgeräten für einkommensschwache Haushalte

Digitale Teilhabe ist eine Grundvoraussetzung für soziale, berufliche und gesellschaftliche Integration. Wir fordern daher, dass einkommensschwache Haushalte kostenfrei mit digitalen Endgeräten wie Laptops oder Tablets ausgestattet werden. Ziel ist es, die digitale Kluft zu schließen, Chancengleichheit zu fördern und allen Menschen den Zugang zu Bildung, Arbeit und gesellschaftlichem Austausch zu ermöglichen.

8.2 Förderung von Programmen gegen digitale Exklusion älterer Menschen

Digitale Exklusion darf kein Altersproblem sein. Wir setzen uns dafür ein, dass ältere Menschen durch gezielte Programme Unterstützung im Umgang mit digitalen Technologien erhalten. Diese Programme sollen niedrigschwellig, praxisnah und kostenfrei gestaltet werden und sowohl technische als auch soziale Aspekte abdecken. Durch Schulungen, Begleitung und den Zugang zu digitalen Endgeräten wird älteren Menschen eine aktive Teilhabe an der digitalen Gesellschaft ermöglicht und soziale Isolation bekämpft.

8.3 Ausbau barrierefreier digitaler Angebote für Menschen mit Beeinträchtigungen

Damit alle Menschen uneingeschränkt am digitalen Leben teilhaben können, fordern wir den konsequenten Ausbau barrierefreier digitaler Angebote. Webseiten, Apps und Online-Dienste müssen so gestaltet sein, dass sie von Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen genutzt werden können. Dazu gehören die Förderung von Standards für barrierefreies Design, der Einsatz unterstützender Technologien und eine stärkere rechtliche Verpflichtung zur digitalen Inklusion.

8.4 Medienkompetenz und digitale Bildung in allen Schulstufen verankern

Wir fordern die verbindliche Integration von Medienkompetenz und digitaler Bildung in den Lehrplan aller Schulstufen. Schüler:innen sollen frühzeitig lernen, digitale Technologien verantwortungsvoll, kritisch und kreativ zu nutzen. Damit legen wir die Grundlage für Chancengleichheit und eine mündige Teilhabe an der digitalen Gesellschaft. Lehrer:innen müssen dabei durch gezielte Fortbildungsprogramme und moderne Infrastruktur unterstützt werden. Wir begrüßen zudem das Konzept der „digitalen Hausmeister“, also Planstellen, die sich um die digitale Infrastruktur mehrerer Schulen kümmern.

8.5 Ausbau des Mobilfunknetzes und Glasfaser

Sowohl der Freifunk als auch das gesamte Mobilfunknetz müssen großflächig deutschlandweit ausgeweitet werden, um eine zeitgemäße Digitalinfrastruktur zu schaffen. Gerade die neue Mobilfunkgeneration muss hier ausgebaut werden, aber auch ein flächendeckender Breitbandausbau moderner Glasfasernetze muss realisiert werden. In öffentlichen Einrichtungen sollen zudem offene, sichere und kostenlose WLAN-Hotspots angeboten werden.

8.6 Bürokratieabbau

Um Digitalisierung und Dezentralisierung voranzubringen, muss es einen Abbau von bürokratischen Hürden geben. Amtsgänge sollen sowohl digital als auch analog möglich sein und alle relevanten Dokumente müssen in einfacher Sprache erhältlich sein. Außerdem braucht es Hilfe für Menschen, die an bürokratischen Hürden scheitern aufgrund verschiedener Probleme wie Sprache oder Wissen.

8.7 Digitalministerium

Wir fordern weiterhin die Schaffung eines Digitalministeriums, um die Digitalisierung auszubauen und alle damit zusammenhängenden Herausforderungen in der Bildung, in der inneren Sicherheit, in der Arbeit (Industrie 4.0) und bei den Bürgerrechten zu koordinieren.

9. Gleichstellung, Vielfalt und gesellschaftliche Teilhabe

9.1 Feminismus

9.1.1 Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt

Neben der beruflichen Karriere müssen Frauen meist noch einen extremen Mehraufwand im Bereich der Care-Arbeit aufbringen. Wir fordern, dass endlich die gesetzlich vorgeschriebene Gleichstellung der Frau im Berufsleben verwirklicht wird, sowohl in Bezug auf die Aufstiegschancen als auch auf das Einkommen. Hierfür müssen insbesondere bessere Anreize geschaffen werden, dass nicht nur Mütter, sondern auch Väter Elternzeiten und Erziehungsarbeit übernehmen.

9.1.2 Femizide

Jede dritte Frau wird mindestens ein Mal in ihrem Leben Opfer von körperlicher oder sexualisierter Gewalt und fast jeden Tag wird in Deutschland eine Frau aufgrund ihres Geschlechts getötet. Die Statistiken zu sexualisierter Gewalt an Frauen und Mädchen steigen jedes Jahr und alle vier Minuten erlebt eine Frau in Deutschland Gewalt durch ihren Partner oder Ex-Partner. Um eine langfristige politische Gesamtstrategie zur Bekämpfung von Gewalt an Frauen zu gewährleisten, fordern wir eine konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention, die seit 2018 in Deutschland in Kraft sein sollte.

9.1.3 Schwangerschaftsabbrüche

Schwangerschaftsabbrüche müssen außerhalb des StGB geregelt werden. Frauen müssen selbstbestimmt über ihren Körper entscheiden dürfen. Schwangerschaftsabbrüche werden stattfinden, daher müssen die Frauen hierbei unterstützt und nicht kriminalisiert werden. Die Kosten für Schwangerschaftsabbrüche sollen von den Krankenkassen gedeckt werden. Es braucht mehr Aufklärungskampagnen, kostenlose Verhütung für alle und weitere Forschung an Verhütung für Männer. Der §218 gehört aus dem Strafgesetzbuch gestrichen und Schwangerschaftsabbrüche im ersten Schwangerschaftsdrittel sollen entkriminalisiert werden.

9.1.4 Feministische Stadtplanung

Für mehr Sicherheit von Frauen in unseren Städten setzen wir nicht nur auf Präventionsmaßnahmen und Aufklärung, sondern auch auf eine möglichst gerechte Stadt. Hierbei sind uns nicht nur gut beleuchtete Straßen, mit warmen und Insekten schützenden LED-Lampen, sondern auch Hilfsangebote wie Frauentaxen und Frauenhäuser wichtig, welche besonderer Förderung bedürfen.

9.1.5 Frauenhäuser

Bundesweit fehlen mindestens 14.000 Plätze für schutzbedürftige Frauen in sicheren Unterkünften. Wir fordern eine bundeseinheitliche Regelung zur langfristigen Finanzierung von Frauenhäusern, um diese Plätze zu schaffen und weitere Angebote darüber hinaus anzubieten. Bürokratische Hürden müssen hier ebenfalls abgebaut werden. Die Zusammenarbeit zwischen Frauenhäusern, medizinischen Einrichtungen und Behörden muss gestärkt werden und bundesweit braucht es Sensibilisierungs- und Präventionskampagnen, sowie Fortbildung von Polizei und Justiz.

9.1.6 Gender-Gap schließen

Es gibt in unserer heutigen Gesellschaft noch immer eine geschlechtsspezifische Ungleichheit. Diese Diskrepanzen treten in verschiedenen Lebensbereichen auf, darunter Bildung, Arbeitsmarkt, Einkommen, politische Vertretung und Gesundheitsversorgung. So werden z. B. Sicherheitssysteme in Autos auf den Durchschnittsmann angepasst (Gender Data Gap). Auch werden Diagnostik und medizinische Behandlungen von Krankheiten größtenteils an Männern erforscht und darauf basierend in medizinischen Fachbüchern vermittelt (Gender Health Gap). Frauen werden oft noch für die gleiche Arbeit schlechter bezahlt (Gender Pay Gap) und durch veraltete patriarchalische Strukturen bei Aufstiegschancen in Führungspositionen weniger berücksichtigt (Gender Leadership Gap). Auch sind Frauen z. B. in der Politik unterrepräsentiert und in Entscheidungsprozesse wie z. B. die Stadtplanung weniger eingebunden. Dies führt dazu, dass ihre Perspektiven und Bedürfnisse nicht angemessen berücksichtigt werden. Zudem führen traditionelle Geschlechterrollen häufig zu einer ungleichen Verteilung von Hausarbeit, Kinderbetreuung und familiären Verpflichtungen (Gender Care Gap, Gender Pay Gap und Gender Pension Gap). Das Schließen der sogenannten Gender-Gap (Geschlechterkluft) ist ein wichtiger Schritt hin zu einer gerechteren und inklusiveren Gesellschaft. Hierbei ist wichtig, die geschlechtsspezifischen Unterschiede und Ungleichheiten anzuerkennen und Maßnahmen zu ergreifen, um gleiche Chancen und Rechte für Menschen unabhängig von ihrem Geschlecht sicherzustellen. Für die Geschlechtergleichstellung in Politik, Wirtschaft, Bildung, Forschung, Medizin und Gesellschaft fordern wir:

  • Gleiches Gehalt für gleiche Leistung
  • Offenlegung und Begründung von Gehaltsunterschieden in betrieblichen Statistiken
  • Frauenquote in Konzern-Führungspositionen und bei politischen Vertretungen, bis die patriarchalen Machtstrukturen aufgelöst wurden
  • Bekämpfung von Altersarmut (u. a. durch Förderung von Bildungsprogrammen zur finanziellen Bildung und Vorsorge)
  • Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Ausbau und Finanzierung der Kinder-, Kranken- und Altersbetreuung (ambulante Pflege, Pflegeheime)
  • Angebot und Finanzierung von Schulungen, um Männer mehr in die Erziehung und die Elternzeit einzubinden, mehr Aufmerksamkeit für das Thema der mentalen Auslastung
  • Die Aufschlüsselung wissenschaftlicher Studien nach Geschlecht und die Wiederholung älterer Studien
  • Einbeziehung des Hormonzyklus in medizinische Studien, Verpflichtung von Gendermedizin im Grundstudium Medizin und Pharmazie (als Voraussetzung für Forschungsgelder)
  • Geschlechtergerechte und inklusive Gestaltung der städtischen Umgebung
  • Berücksichtigung von weiblichen Perspektiven und Bedürfnissen bei Planungen (z. B. bei Fragen des Sicherheitsempfindens)

9.2 Inklusion

In Deutschland leben knapp 8 Millionen Menschen mit einer Schwerbehinderung. Es ist unser Ziel, Menschen mit Behinderungen uneingeschränkte Teilhabe an allen gesellschaftlichen Aktivitäten und Chancengleichheit im Bildungssystem zu ermöglichen.

9.2.1 Barrierefreiheit im Alltag

Für eine gerechte Inklusionspolitik ist die gesellschaftliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderung durchzusetzen. Wichtig ist vor allem, dass die täglichen praktischen Dinge des Lebens für Menschen mit Behinderung erleichtert werden (z. B. rollstuhlfahrergerechte bauliche Einrichtungen, behindertengerechte Verkehrsmittel).

9.2.2 Pflege von Kindern mit Behinderung

Die besonders aufopferungsvolle Pflege von Kindern mit Behinderung muss in der Gesellschaft eine höhere Wertschätzung erfahren, die sich auch durch zusätzliche finanzielle Förderungen wie Pflegegeld ausdrückt.

9.2.3 Selbstbestimmtes Leben mit geistiger Beeinträchtigung

Wir wollen inklusive Wohnprojekte fördern und Assistenzdienste ausbauen. Um individuelle Bedürfnisse zu decken, fordern wir eine Stärkung des persönlichen Budgets für Menschen mit geistiger Beeinträchtigung.

9.2.4 Inklusion in Kindertageseinrichtungen

Dem Kindergarten als Inklusionseinrichtung kommt eine besondere Bedeutung zu, weil er die erste Station im Bildungswesen für alle Kinder ist. Eine gelungene soziale Inklusion im Vorschulbereich erleichtert den Übertritt in eine Inklusionsschule und darüber hinaus langfristig eine erfolgreiche Teilhabe in der Gesellschaft. Deshalb fordern wir, die personellen, fachlichen und räumlichen Voraussetzungen für inklusive Kindertageseinrichtungen so zu verbessern, dass diese ihrem Inklusionsauftrag auch tatsächlich gerecht werden können und gewährleisten, dass Kindern mit Behinderung eine qualifizierte Betreuung angeboten werden kann.

9.2.5 Inklusion in der Schule

Kinder dürfen nicht aus dem allgemeinen Schulsystem ausgeschlossen werden. Um die hohe Förderschulbesuchsquote spürbar zu senken, wollen wir die Finanzmittel für den Ausbau von Inklusionsschulen und deren personelle Ressourcen deutlich erhöhen. Dies könnte bundesweit schneller erreicht werden, wenn sich Kultusministerien, Sozialhilfeverwaltungen und zuständige Krankenkassen an der Finanzierung beteiligen.

9.2.6 Inklusion in eine humane Arbeitswelt

Nach Art. 27 UN-Behindertenrechtskonvention soll Menschen mit Behinderungen die Chance eingeräumt werden, ihren Lebensunterhalt durch Arbeit auf einem offenen, inklusiven und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt selbst zu verdienen. In welchem Beruf und wo sie arbeiten wollen, sollen sie selbst bestimmen können. Hierbei gilt es allerdings zu berücksichtigen, dass nicht alle behinderten Menschen eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt anstreben. So sollten auch in Zukunft Behindertenwerkstätten, Integrationsfirmen und Förderstätten als Angebote zur Beschäftigung von Menschen mit Handicaps zur Verfügung stehen. Wir setzen uns dafür ein, dass die Bedingungen der allgemeinen Arbeitswelt und der Rehabilitationssysteme gleichermaßen fortentwickelt und so angepasst werden, dass mehr Menschen mit Behinderung die Gelegenheit erhalten, eine Beschäftigung auf dem freien Arbeitsmarkt auszuüben.

9.2.7 gesamtgesellschaftliche Inklusion

Alle, Gesetzgeber, Behörden, Verbände, Vereine, Parteien, Einrichtungen, Arbeitgeber, Angehörige und auch Menschen mit Behinderung selbst, tragen Verantwortung für den Wandel hin zu einer inklusiven, sozialen und solidarischen Lebenswelt. Dabei gilt das Ziel, jedem Menschen ein hohes Maß an Teilhabe an allen gesellschaftlichen Bereichen zu ermöglichen. Wir fordern, die noch vorhandenen Barrieren und strukturellen Rahmenbedingungen in unserer Gesellschaft nach und nach abzubauen.

9.3 Queerrechte

Alle Menschen, die sich außerhalb des cis-heteronormativen Geschlechterspektrum, bzw. unterhalb des „LGBTQIA+ Umbrella“ wiederfinden, müssen zu jeder Zeit dieselben Rechte haben wie alle anderen Menschen auch.

9.3.1 Selbstbestimmungsgesetz

Das diskriminierende Transsexuellengesetz (TSG) ist endlich überwunden und durch das neue, bessere, Selbstbestimmungsgesetz ersetzt worden. Wir begrüßen dieses Gesetz, dürfen hier allerdings den Kampf für Queerrechte nicht enden lassen. Es gilt jede Form der gesetzlichen und rechtlichen Unterschiede zu beheben und Menschen für das anzuerkennen, was sie sind.

9.3.2 Rehabilitierung aller Opfer des § 175

Paragraf 175 stellte früher ‚Unzucht unter Männern‘ unter Strafe. Am 22. Juni 2017 beschloss der Bundestag zwar eine Rehabilitierung der Opfer des § 175, jedoch nicht aller Opfer. Das Schutzalter für Geschlechtsverkehr sollte für Homosexuelle bei 16 bleiben, während es für Heterosexuelle jedoch niedriger war. Das ist schlichtweg Diskriminierung, weshalb wir uns für eine Rehabilitierung aller Opfer einsetzen.

9.3.3 Aufklärung und Bildung

Die Suizidrate von nicht-heterosexuellen Kindern und Jugendlichen liegt vier- bis siebenmal höher als bei heterosexuellen. Der Grund hierfür ist immer noch der gesellschaftliche Druck, der den Kindern und Jugendlichen vermittelt, queer zu sein wäre etwas Negatives, „weniger wert“ oder sogar „krank“. Um solchem Druck entgegenzutreten, ist eine Aufklärung unabdingbar, die die Gleichwertigkeit aller Menschen unabhängig von ihrer sexuellen bzw. romantischen Orientierung und geschlechtlichen Identität vermittelt. Dies kann durch das Thematisieren in der Schule bzw. im Unterricht stattfinden. Ziel dieser Aufklärung soll es sein, Akzeptanz für LGBTQIA+-Kinder und -Jugendliche zu schaffen und ihnen dadurch den Druck und die Angst vor der Gesellschaft zu nehmen und mehr Selbstsicherheit zu geben.

9.3.4 Sprachliche Einbindung aller Menschen

Langfristig müssen alle Menschen in unsere gängige Sprache eingebunden werden. Das betrifft zum einen die geschlechterneutrale Sprache, als auch eine Form der „einfachen Sprache“, die unsere bürokratische und komplexe Welt zugänglich für alle Menschen macht. Wir fordern außerdem, dass alle politischen Programme und Maßnahmen auf wissenschaftlicher Basis entwickelt und durch Quellen belegt werden. Diese Herangehensweise sichert Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Wirksamkeit.

9.4 Kinder und Jugendrechte

Wir fordern das Recht aller Kinder auf die bestmögliche Entwicklung, Entfaltung und Bildung sowie einen umfassenden Schutz vor Gewalt und anderen Gefährdungen. Kinder müssen weitestmöglich an allen Entscheidungen beteiligt werden, die sie betreffen oder in Zukunft betreffen könnten. Unsere Gesellschaft trägt die Verantwortung, Chancengerechtigkeit und kindgerechte Lebensbedingungen für alle Kinder zu gewährleisten. Die Politik muss die gesetzlichen und finanziellen Voraussetzungen schaffen, um diese Rechte umfassend umzusetzen.

9.4.1 Kinderrechte im Grundgesetz

Die Kinderrechte sind in Art. 6 GG mit dieser neuen Formulierung aufzunehmen: „Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, als vorrangig zu berücksichtigender Gesichtspunkt zu behandeln. Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte betreffen, einen Anspruch auf Gehör und auf Berücksichtigung seiner Meinung entsprechend seinem Alter und seiner Reife.“ Wir unterstützen hier die Formulierung des Deutschen Bundesjugendrings (DBJR).

9.4.2 Kindesmissbrauchsfond

Wir setzen uns dafür ein, dass der bestehende Fonds zur Unterstützung von Opfern sexuellen Missbrauchs nicht gekürzt, sondern deutlich aufgestockt wird. Dieser Fonds spielt eine entscheidende Rolle bei der Finanzierung von Hilfsangeboten, Therapien und Präventionsmaßnahmen. Es ist unsere gesellschaftliche Pflicht, diesen Schutz und diese Unterstützung sicherzustellen.

9.4.3 Kinderarbeit

Deutschland und die EU müssen sich für ein echtes und wirksames Lieferkettengesetz und die Förderung von Fairtrade zum Schutz vor Kinderarbeit einsetzen. Kinderarbeit muss zugunsten von Schulbildung, medizinischer Versorgung und umfassenden Kinderrechten weltweit abgeschafft werden.

9.4.4 Jugendhäuser

Jugendfreizeiteinrichtungen müssen deutlich ausgebaut und personell aufgestockt werden. Hier sollen verstärkt u. a. sportliche, künstlerische, handwerkliche und mediengestaltende Angebote gemacht sowie ethische, ökologische und soziale Werte vermittelt werden. Es muss zudem grundsätzlich eine garantierte Ganztagsbetreuung geben. Nachhilfeangebote müssen ausgeweitet und insbesondere für Kinder aus einkommensschwachen Familien kostengünstig oder kostenfrei angeboten werden.

9.5 Senior:innen

9.5.1 Altersarmut

Wir müssen sicherstellen, dass niemand arm trotz Arbeit ist und kein Mensch nach einem Erwerbsleben in Altersarmut leben muss. Um die Rententöpfe schnellstmöglich zu füllen, braucht es bessere Integration in den Arbeitsmarkt und mehr Fachkräfte aus dem Ausland.

9.5.2 Soziale Kälte

Bereits in der Schule ist der häufig beklagten „sozialen Kälte“ entgegenzuwirken, beispielsweise durch Anreize zu persönlichem ehrenamtlichem Engagement. Dies ist sowohl im schulischen Bereich als auch außerhalb der Schule möglich, etwa in Jugendgruppen und Vereinen, im Tier- und Naturschutz (z. B. im Rahmen von Projekttagen), aber auch bei der Betreuung älterer, kranker oder behinderter Menschen.

9.5.3 Eingliederung statt Ausgrenzung

Viele alte Menschen drohen zu vereinsamen. Das Aussterben der Großfamilie, sowie die geforderte berufliche Beweglichkeit der nachfolgenden Generationen schaffen räumliche Distanz. Wir möchten älteren Menschen durch verbesserte Pflege, neue Wohnformen und präventive Maßnahmen ermöglichen, weiterhin aktiv in der Gesellschaft teilzuhaben.

9.5.4 Neue Wohnformen

Wir fördern alternative Wohnformen, wie zum Beispiel „Generationenhäuser“ oder Wohngemeinschaften, in denen Senior:innen gemeinsam mit anderen alten oder auch jungen Menschen leben. Diese Wohnprojekte zeigen in einzelnen Pilotprojekten in deutschen Städten schon Wirkung.

9.5.5 Neue Wege der Altenpflege

Wir treten für Verbesserungen in der Altenpflege ein durch beispielsweise Vernetzung der sozialen Dienste, Ausbau von Beratungsstellen für häusliche Pflege, Einrichtung und Ausbau von Hilfetelefonen für verschiedene Notfälle oder Förderung von gesunder, pflanzlicher Ernährung in Altenheimen. Private und städtische Altenheime müssen außerdem regelmäßig von unabhängigen Beauftragten unangemeldet kontrolliert werden, um angemessene Zustände sicherzustellen.

9.5.6 Tiere

Wenn alte Menschen ihre gewohnte Lebensumgebung verlassen müssen, muss ihnen die Möglichkeit geboten werden, die bei ihnen lebenden Haustiere mitzunehmen. Der damit verbundene seelische Trost erleichtert das Eingewöhnen in die neue Umgebung und mindert die Einsamkeit. Des Weiteren sollen Projekte der Tierbegegnungen gefördert werden, in der Senior:innen beispielsweise mit Hunden aus dem Tierheim beschäftigen oder Gassi gehen können.

UMWELT

10. Klimaschutz

10.1 Klimakrise

Der Mensch greift durch sein Handeln stark in seine Umwelt ein und verändert diese. Durch die Nutzung von Energie, Landwirtschaft, der Herstellung von Rohstoffen und anderen menschlichen Aktivitäten kommt es zum Ausstoß von Treibhausgasen, welche das Klima auf der Erde sehr schnell verändern. Diesem Trend müssen wir gezielt entgegenwirken, um die Konsequenzen des Klimawandels abzuwehren.

10.1.1 Pariser Klimaabkommen

Deutschland hat sich 2015 zum Pariser Klimaabkommen bekannt und trägt genau wie alle anderen Mitgliedstaaten und Länder des globalen Nordens eine besondere Verantwortung in Bezug auf die Klimakrise.

10.1.2 Klimaschutz im Grundgesetz

Klimaschutz soll mit einem eigenen Artikel in das Grundgesetz aufgenommen werden mit folgender Formulierung: „Es ist die Aufgabe des Staates, vor allem im Hinblick auf die kommenden Generationen sowie die Natur und Tierwelt, der durch Menschen verursachten Klimaerwärmung im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung entgegenzuwirken. Die Organe der Gesetzgebung im Bund und in den Ländern sowie die Organe der vollziehenden Gewalt sind verpflichtet, alles Notwendige zu unternehmen, damit der mittlere globale Temperaturanstieg gegenüber dem vorindustriellen Zeitalter möglichst im Rahmen des 1,5 °C Zieles bleibt; der Referenzzeitpunkt ist das Jahr 1850.“

10.2 Klimaneutralität und CO₂-Budget

Deutschland hat nur eine begrenzte Menge an CO₂, welches es emittieren darf, um das 1,5°-Ziel einzuhalten. Dieses „CO₂-Budget“ darf nicht überschritten werden. Deshalb muss Deutschland seine jährlichen Treibhausgas-Emissionen jedes Jahr deutlich verringern.

10.2.1 Klimadividende

Um die Menge an ausgestoßenen CO₂ sozialgerecht zu verteilen, fordern wir eine Klimadividende. Es soll ein CO₂-Einstiegspreis von 180 € / Tonne CO₂ eingeführt werden, dessen Einnahmen zu gleichen Teilen an die Bevölkerung ausgezahlt werden sollen.

10.2.2 Altbausanierungen

Besonders viel Energie wird zum Heizen benötigt. Gerade in Altbauten geht durch mangelhafte Isolierung viel Wärme und Energie verloren. Daher wollen wir Programme zur Sanierung von Altbauten stärker fordern, anstatt auf eine Abriss-Politik zu setzen.

10.2.3 Das Aus von Verbrenner und fossilen Energieträgern

Wir stehen zur endgültigen Nichtzulassung von neuen Verbrennermotoren spätestens ab dem Jahr 2035. Um einen geregelten Überlauf zu gewährleisten, müssen bis dahin die Bahninfrastruktur ausgebaut und alternative Fahrzeuge wie Elektroautos bezahlbar werden und die notwendige Ladeinfrastruktur erhalten. Dasselbe gilt für fossile Energieträger. Die Bevölkerung soll dabei unterstützt werden, den Umstieg auf eine Wärmepumpe oder erneuerbare Energien zu vollziehen.

10.2.4 Frackingverbot

Wir fordern ein ausnahmsloses Verbot von Hydraulic Frackturing („Fracking“) durchzusetzen.

10.3 Klimafolgeanpassungen

Viele Folgen der Klimakrise sind unaufhaltsam, deshalb braucht es Anpassungen an die neuen Gegebenheiten, mit denen unsere Erde leben muss und zu kämpfen hat.

10.3.1 Entsiegelung

Die vielen versiegelten Flächen in unseren Städten führen zunehmend zu Hitzeproblemen. Sie speichern die Sonnenwärme und verhindern, dass Natur und Pflanzen für natürliche Abkühlung sorgen. Wir fordern großflächige Entsiegelungsprogramme, damit der entsiegelte Boden wieder mehr CO₂ bindet, Wasser aufnimmt und für einen Hitzeausgleich sorgt.

10.3.2 Hochwasserschutz

Hochwasserkatastrophen nehmen verstärkt zu, wie 2021 im Ahrtal oder diesen Sommer in Valencia, wo viele Menschen starben und noch mehr ihr Zuhause sowie ihre Existenz verloren haben. Deshalb muss sich Deutschland dem Hochwasserschutz konsequent annehmen. Es braucht mehr Zweckverbände, Dämme und Präventionsmaßnahmen, sowie eine Stärkung der Feuerwehr und Hochwasserschutzverbände.

10.4 Meeresschutz

Weltmeere sind sensible Ökosysteme und die Grundlage der Lebensräume für Menschen, Tiere und Natur. Entsprechend sorgsam ist mit ihnen umzugehen. Die Meere sind seit Jahrzehnten einem zunehmenden Müllproblem und Überfischung ausgeliefert. Immer mehr Müll – insbesondere Plastik – gelangt auf verschiedenen Wegen ins Meer.

10.4.1 Belastungen

Kumulative Belastungen auf das Meer müssen reduziert werden. Nord- und Ostsee dürfen nicht zu einem Industriegebiet ohne Raum für Natur und Tiere werden. Öl- und Gasförderungen auf dem Meer müssen aufhören.

10.4.2 Fischernetze

Grundschleppnetzfischerei muss verboten werden, vor allem in Meeresschutzgebieten. Diese Art der Fischerei zerstört nicht nur Lebensräume am Meeresboden, sondern ist auch für die größten Mengen an Beifang und Rückwürfen in der EU verantwortlich – wertvolle Lebewesen, die umsonst getötet oder verletzt und zurück ins Meer geworfen werden.

10.4.3 Geschützte Gebiete

Wir fordern die Einrichtung von 10 Prozent streng geschützten „Wildnis“-Gebieten im Meer, in denen Tiere und Natur ungestört vor menschlichen Aktivitäten sind, bis 2030 im Einklang mit den Zielen der EU Biodiversitätsstrategie zu bringen.

10.4.4 Wiederherstellung

Es muss eine Wiederherstellung von zerstörten und verloren gegangenen Lebensräumen im Meer, wie z. B. Seegraswiesen, biogene Riffe, Sandbänke und Küstenfeuchtgebiete geben, wie es bereits die Wiederherstellungsverordnung vorgibt.

10.4.5 Fischereiflotten und Überfischung

Bis zur endgültigen Beendigung der Fischerei sollen Fischereiflotten verkleinert und ihre Kapazitäten reduziert werden, um Überfischung und weiteres Artensterben zu verhindern.

10.4.6 Fischereikontrollen

Fischereikontrollen sollen verstärkt werden und eine neue Fischereikontrollverordnung ist zügig umzusetzen. Dies gilt vor allem in Gebieten, in denen sensible Arten und Lebensräume durch Fischerei gefährdet sind und wo große Mengen Beifang und Rückwürfe entstehen, z. B. durch REM und CCTV.

10.4.7 Tierschutz für Fische

Wir sind grundsätzlich gegen das Töten von Fischen und setzen uns dafür ein, dass sie wie alle anderen Tiere einen besseren Schutz erfahren. Solange kommerzielle Tötungen stattfinden, sollen verbindliche Vorschriften für schnelle und schmerzfreie Betäubung gelten, anstelle der üblichen Erstickung. Diese Vorgänge müssen streng überwacht werden, um sicherzustellen, dass die Tierschutzstandards eingehalten werden.

11. Artensterben und Biodiversität

11.1 Gentechnik in Pflanzen

Die zunehmende Nutzung von Gentechnik in der Landwirtschaft stellt eine Gefahr für die Biodiversität dar. Gentechnisch veränderte Pflanzen können die genetische Vielfalt reduzieren, Ökosysteme stören und die Abhängigkeit von agrarindustriellen Konzernen fördern. Wir setzen uns für folgende Maßnahmen ein:

11.1.1 Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Nahrungsmittel

Es muss sichergestellt werden, dass Verbraucher:innen eindeutig erkennen können, ob ein Produkt gentechnisch verändert wurde – auch bei Sekundärprodukten wie Fleisch und Milch von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert wurden.

11.1.2 Verbot von Freilandversuchen

Um die Ausbreitung auf natürliche Ökosysteme zu verhindern, müssen Freilandversuche und die kommerzielle Nutzung von Gentechnikpflanzen gestoppt werden.

11.1.3 Förderung der ökologischen Landwirtschaft

Statt auf Gentechnik zu setzen, unterstützen wir die Forschung und Umsetzung nachhaltiger Anbaupraktiken, die Artenvielfalt schützen und das Gleichgewicht in der Natur bewahren.

11.2 Wiederherstellung natürlicher Lebensräume

Der Verlust der Biodiversität stellt eine der größten ökologischen Krisen unserer Zeit dar. Zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sind durch menschliche Eingriffe wie intensive Landwirtschaft, Habitatzerstörung und den Einsatz von Gentechnik bedroht. Der Schutz und die Wiederherstellung von natürlichen Lebensräumen sowie die Förderung heimischer Arten sind essenziell, um unsere Ökosysteme zu stabilisieren und die Grundlage für ein gesundes Leben auf unserem Planeten zu sichern.

11.2.1 Wiederansiedlung heimischer Arten

Heimische Arten wie die Wildbiene, der Fuchs oder der Wolf spielen eine zentrale Rolle für die Stabilität und Funktionalität unserer Ökosysteme. Durch den Verlust ihrer Lebensräume und gezielte Verfolgung sind viele dieser Arten stark gefährdet oder verschwunden. Wir setzen uns für die Wiederansiedlung und den Schutz dieser Arten ein.

11.2.2 Schutz und Förderung von Bestäuberinsekten

Insbesondere Wildbienen, aber auch viele andere Insekten, sind unersetzlich für die Bestäubung und den Erhalt vieler Pflanzenarten. Wir fordern gezielte Förderprogramme zur Schaffung von Lebensräumen, wie Blühstreifen und Insektenhotels, sowie den Verzicht auf den Einsatz von bienenschädlichen Pestiziden.

11.2.3 Natürliche Ausweitung von Wolf und Fuchs

Beide Arten tragen durch ihre natürlichen Fähigkeiten zur Regulation von Ökosystemen bei. Wir setzen uns für den Schutz dieser Tiere und für Konzepte ein, die ein konfliktarmes Zusammenleben mit der Landwirtschaft ermöglichen, z. B. durch Herdenschutzmaßnahmen.

11.2.4 Erhalt von Lebensräumen und Wiederansiedlung heimischer Arten

Die Wiederherstellung und der Schutz natürlicher Lebensräume wie Wälder, Moore und Flusslandschaften sind entscheidend, um heimische Arten dauerhaft zu sichern. Ebenso setzen wir uns für die Wiederansiedlung von in unserer Region heimischen Arten ein, die aus verschiedenen Gründen aus ihren ursprünglichen Lebensräumen verdrängt wurden. Durch gezielte Schutzmaßnahmen und Renaturierung wollen wir diese Lebensräume wiederherstellen und die Artenvielfalt langfristig erhalten.

11.3 Förderung der Artenvielfalt

Der Erhalt der Artenvielfalt ist von zentraler Bedeutung für unsere Zukunft. Unsere Maßnahmen zielen darauf ab, sowohl die natürliche Vielfalt in der Natur als auch die genetische Vielfalt in der Landwirtschaft zu schützen.

11.3.1 Renaturierung und Schutz von Lebensräumen

Renaturierungsprojekte und der Schutz bestehender Biotope stehen im Zentrum unserer Biodiversitätsstrategie.

11.3.2 Strenge Regulierung von Pestiziden

Chemische Substanzen, die die Artenvielfalt gefährden, müssen schrittweise aus der Nutzung genommen werden. Stattdessen wollen wir die Entwicklung und Nutzung von biologischen Pflanzenschutzmitteln stärker erforschen und einsetzen.

11.3.3 Lichtverschmutzung

Künstliche Beleuchtung beeinflusst nicht nur Tiere, sondern auch Pflanzen und das gesamte Ökosystem. Pflanzen in beleuchteten Bereichen verändern ihr Wachstum, was dazu führt, dass sie weniger Schutz vor Fressfeinden bieten und auch weniger Nahrungsmöglichkeiten für Insekten bereitstellen. Dies kann dazu führen, dass Insekten verhungern, was langfristig das ökologische Gleichgewicht stören und zu einem Rückgang der Biodiversität führen kann, da Tiere und Insekten in ihrem Lebensraum massiv beeinträchtigt werden.
Um sowohl die Sicherheit der Menschen zu gewährleisten als auch die Natur zu schützen, können gezielte Maßnahmen helfen. Der Einsatz von LED-Lichtern mit hohem Rotanteil ist eine solche Maßnahme, da rotes Licht weniger Insekten anzieht und den Energieverbrauch um bis zu 25 % reduziert. Abgeschirmte Lampen, die nur den Boden beleuchten und Streulicht verhindern, sind ebenfalls eine sinnvolle Lösung, um die Auswirkungen auf die Umwelt zu minimieren.
Ein weiterer Ansatz ist die Nachtabschaltung von Straßenbeleuchtung in wenig frequentierten Gebieten. Dadurch wird der Energieverbrauch gesenkt und gleichzeitig die Tierwelt geschützt, da unnötiges Licht vermieden wird. Durch diese und weitere Maßnahmen kann ein Kompromiss gefunden werden, der sowohl den Bedürfnissen der Menschen als auch dem Umweltschutz gerecht wird.

11.3.4 Bildung und Bewusstseinsförderung

Wir fördern Bildungsprojekte, die den Wert der Biodiversität vermitteln und zum Schutz von Tier- und Pflanzenarten motivieren.

12. Agrarwende und Ernährungssystem

12.1 Das Ende der Massentierhaltung

Wir fordern einen gezielten „Rückbau“ der Intensivtierhaltung mit dem Ziel der kurzfristigen Abschaffung der „Tierfabriken“ und einer drastischen Reduzierung der Bestandsdichte in der landwirtschaftlichen Tierhaltung. Mittel- und langfristig möchten wir ein Ende jeglicher ausbeuterischen Tierhaltung in der Landwirtschaft erreichen.

12.1.1 Fördermittel

Es müssen Fördergelder eingeführt werden, um die Umstellung auf eine rein pflanzliche Landwirtschaft zu gewährleisten. Insbesondere müssen auch Kredite, die Landwirt:innen in den letzten Jahren für Tierhaltung aufgenommen haben, von diesen Fördermitteln getilgt werden.

12.1.2 Verbot von Haltungsformen

Tierquälerische Haltungsformen von sogenannten „Nutz“-Tieren und der Import von tierquälerischen Intensivhaltungsprodukten sind zu verbieten.

12.1.3 Umlagerung von Geldern

Es soll eine Emissionsabgabe für landwirtschaftliche Betriebe je nach Größe des Tierbestandes eingeführt werden. Außerdem soll die Besteuerung von Fleisch- und Molkereiprodukten sowie von Eiern erhöht werden. Des Weiteren soll es im Hotel- und Gaststättengewerbe immer mindestens ein veganes Angebot geben und in Schulen, Kitas, Kindergärten sowie Kinderhorten soll rein pflanzliche, gesunde und ausgewogene Kost angeboten werden. Tierethik und ökologisches Verhalten sollen hierbei verpflichtend auf dem Lehrplan stehen. All diese Maßnahmen führen langfristig zu einer Entlastung des Gesundheitssystems, der landwirtschaftlichen Flächen und der Finanzmittel auf Verbraucher:innenseite.

12.2 Weniger ist mehr – Klasse statt Masse

Die landwirtschaftliche Überproduktion muss abgebaut werden, tierliche Produkte aus konventioneller Haltung und Massentierhaltung sollen deutlich als solche gekennzeichnet werden, und es muss ein schnellstmögliches Verbot von Werbung für Fleisch, Wurst, Fisch, Eier und Milchprodukte durchgesetzt werden. Zusätzlich sollen Produkte klar gekennzeichnet werden, um vegane, vegetarische und Lebensmittel mit Tierbestandteilen zu unterscheiden.

12.2.1 Lebensmittelverschwendung

Die Lebensmittelverschwendung muss gestoppt werden. Wir wollen, dass Tafeln für Tiere und Menschen unterstützt werden, Containern sofort legalisiert wird und eine Entsorgungssteuer für von Lebensmittelhändlern weggeworfene Lebensmittel eingeführt wird. Außerdem muss das Mindesthaltbarkeitsdatum durch zusätzliche Angaben ergänzt werden und gastronomische Betriebe dazu angehalten werden, Apps zu nutzen, mit denen übrige, aber noch genießbare Lebensmittel weitervermittelt werden.

12.2.2 Agri-PV

Um eine kompakte und nachhaltige Energieproduktion zu ermöglichen, sollen auf Freiflächen nur Agri-PV-Anlagen erlaubt sein und Agri-PV generell auf landwirtschaftlichen Flächen gefördert werden. Der schattenspendende Energieproduzent trägt nebenbei auch zum Wachstum bestimmter Pflanzen, wie z. B. Kartoffeln, bei.

12.3 Tier- und Verbraucherschutz in der Agrarpolitik

12.3.1 Tiertransporte

Tiertransporte lehnen wir grundsätzlich ab. Kurzfristig wollen wir eine Reduzierung der zulässigen Anzahl zusammen transportierter Tiere und ein Verbot von Langstrecken-Tiertransporten. Die maximale Transportzeit pro Tag muss auf zwei Stunden begrenzt werden. Wo es technisch möglich ist, Transporte zu vermeiden, dürfen diese nicht stattfinden.

12.3.2 Überwachung

Das Akkordschlachten muss erschwert werden, unter anderem durch Überwachung und Dokumentation des Schlachtvorgangs mittels Video-Kameras. Aktivist:innen, die solche Tierschutz-Vergehen dokumentieren, müssen freigesprochen werden, da das Aufdecken von Missständen keine Straftat darstellt. Wir, als PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ, setzen uns kompromisslos dafür ein, dass Aktivist:innen, die die Industrievergehen aufdecken, nicht strafrechtlich verfolgt werden. Es müssen striktere Verordnungen und permanente Kontrollen im Bereich der Masttier-Industrie eingeführt werden, um Misshandlungen und Missstände zu verhindern.

12.3.3 Antibiotika und Hygiene

Das Ergebnis der Volksabstimmung „Abstimmung 21“ zum Thema Antibiotikaeinsatz in der „Nutztierhaltung“ zeigt, dass über 95 % der Deutschen sich für eine Reduzierung von Antibiotika in der industriellen Tierhaltung aussprechen. Wir setzen uns als Partei für diese Mehrheit ein. Der Einsatz von Antibiotika und sonstigen Arzneimitteln in der Massentierhaltung muss massiv reduziert werden, insbesondere durch Sanktionierung von vorsorglicher Vergabe. Für Fleischbetriebe, welche die erforderlichen Hygienemaßnahmen nicht ausreichend umsetzen, sind härtere Strafen vorgesehen, bis hin zum Berufs- und Produktionsverbot.

12.3.4 Pestizide

Es braucht schärfere Regelungen für den Einsatz von gesundheitsschädlichen Pestiziden – insbesondere ein explizites und sofortiges Verbot von Glyphosat.

12.3.5 Europa

Deutschland soll sich dafür einsetzen, dass die flächen- und tieranzahlbezogenen Direktzahlungen auslaufen. Vielmehr sollen so schnell wie möglich sämtliche Agrarsubventionen an ökologische, soziale und ethische Standards gekoppelt werden. Um den Ausstieg aus der industriellen Tierhaltung zu organisieren, reicht der aktuelle EU-Haushalt jedoch nicht aus, weshalb sich Deutschland für einen zusätzlichen Transitionsfonds einsetzen muss, der auch bereits von einem EU-Expert:innengremium vorgeschlagen wurde. Zudem muss die Agrarindustrie in das Konzept des Emissionshandels eingebunden werden, um die klimaschädlichen Auswirkungen entsprechend zu reduzieren.

13. Energie- und Wärmewende

13.1 Energiewende

Die Energie- und Wärmeversorgung der Bevölkerung und Wirtschaft dürfen nicht abhängig von fossilen, klimaschädlichen und endlichen Rohstoffen sein. Nur durch eine Wende hin zu erneuerbaren Energieressourcen kann eine zuverlässige, klimaverträgliche und preiswerte Versorgung sichergestellt werden.

13.1.1 Übergewinne

Die Strompreise steigen seit Jahren und trotzdem generieren die Energiekonzerne weiterhin immense Übergewinne. Wir wollen durch eine dauerhafte Übergewinnsteuer eine konsequente Energiewende durchführen und Konsument:innen entlasten.

13.1.2 Schaffung von Arbeitsplätzen

Um dem unausweichlichen Arbeitsplatzwegfall in der fossilen Industrie entgegenzuwirken, müssen bei der Energiewende mehr Arbeitsplätze in der Umsetzung der erneuerbaren Energieanlagen geschaffen werden. Das wiederum wird positive Auswirkungen auf den gesamten Arbeitsmarkt haben.

13.2 Erneuerbare Energien

13.2.1 Solarstrom

Die Sonne ist die unabhängigste aller Energien, denn sie gehört keinem. Die Energiewende muss primär durch Photovoltaik vorangetrieben werden. Um den Ausbau von erneuerbaren Energien voranzubringen, müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Wir wollen, dass auf jedem Neubau und nach jeder grundlegenden Dachsanierung Photovoltaik auf den Dächern verpflichtend installiert werden muss. Sozial schwächere Menschen, wie beispielsweise Bürgergeld- oder Sozialhilfeempfänger:innen sollen bei der Anschaffung einer Balkonanlage in ihren Wohnungen finanziell unterstützt und entlastet werden. Wer den persönlichen Aufwand macht, die Energiewende in Deutschland voranzubringen, darf auch Unterstützung vom Staat erwarten.

13.2.2 Windkraft

Beim Ausbau von Windkraftanlagen sollte nicht nur auf Entfernungsrichtlinien, sondern besonders auch auf Natur- und Tierschutz geachtet werden. Windräder sollen mit automatischen Abschaltmechanismen ausgestattet werden, um unerwartete Aufkommen von Vögeln und Fledermäusen zu schützen. Sie sollen außerdem nicht in der Nähe von Vogelschutzgebieten bzw. Vogelzugrouten gebaut werden.

13.2.3 Wasserkraftwerke

Bei Wasserkraftwerken ist darauf zu achten, dass keine Tiere in die Turbinen gelangen oder anderweitig zu Schaden kommen können und dass Fisch-Wanderwege nicht gestört, sondern ggf. mit zusätzlichen Fischtreppen weiterhin ermöglicht werden.

13.2.4 Geothermie

Erdwärme sollte weiter erforscht werden, da sie eine nachhaltige und nahezu unerschöpfliche Energiequelle darstellt, die unabhängig von Wetterbedingungen rund um die Uhr verfügbar ist. Sie bietet großes Potenzial für die Reduzierung von Treibhausgasemissionen und die Energiewende, insbesondere für die Wärmeversorgung und lokale Stromerzeugung. Deutschland soll weiter in die Forschung von Geothermie investieren, um technische Herausforderungen zu überwinden und nachhaltige Wärmemöglichkeiten sicherzustellen.

13.2.5 Energiespeicher

Energiespeicher sind ein unverzichtbarer Bestandteil der Energiewende, da sie die Schwankungen von Energiequellen wie Wind und Sonne ausgleichen. Wir setzen uns für den Ausbau und die Weiterentwicklung eines intelligenten Mixes aus Batterien, Power-to- Gas / Liquid und Power-to-Heat ein.

13.2.6 Wasserstoff

Die Förderung des Ausbaus von Wasserstoff als Energiequelle kann einen nachhaltigen Beitrag leisten. Durch gezielte Investitionen und Subventionen kann die Produktion und Nutzung von Wasserstoff als Energiespeicher und als Rohstoff für industrielle Prozesse sowie für Fusion vorangetrieben werden, was zu einer CO₂-emissionsfreien Wirtschaft und zur Schaffung vieler neuer Arbeitsplätze führen kann.

13.3 Fossile Energien und Atomkraft

13.3.1 Ausstieg aus Kohle

Der beschlossene Ausstieg aus der Kohleverstromung 2038 ist wissenschaftlich zu spät. Um Klimaneutralität zu erreichen und somit unsere Lebensgrundlage zu schützen, fordern wir einen vorgezogenen Ausstieg aus der Kohleverstromung bis spätestens 2030. Das muss durch flächendeckenden Ausbau von erneuerbaren Energien in den nächsten Jahren vorbereitet werden.

13.3.2 Atomkraft

Wir stehen konsequent hinter dem beschlossenen Ausstieg aus der Kernenergie, deren Nutzung ein großes Risiko für Mensch, Tier und Natur darstellt. Eine Wiederverwendung von Atomkraft in Deutschland, sowie die Deklarierung als „nachhaltige Energiequelle“ lehnen wir ab.

13.4 Wärmewende

13.4.1 Ausstieg aus Öl und Gas

Der Ausstieg aus Gebäudewärme und Stromproduktion durch Öl und Gas bis 2035 ist für uns zu spät. Wir wollen die Wärmewende und Transformation bereits früher auf den Weg bringen, um unsere Abhängigkeit von anderen Ländern zu beenden und die Bevölkerung von steigenden Kosten zu bewahren.

13.4.2 Unterstützung beim Umstieg

Wir wollen sozial schwächere Menschen bei einem Umstieg auf eine nachhaltige Wärmepumpe unterstützen und somit entlasten. Die Kosten sollen mindestens zu einem Großteil vom Bund getragen werden, damit die Verbraucher:innen nicht auf den massiven Kosten hängen bleiben, sobald die Öl- und Gaspreise nicht mehr tragbar werden.

13.4.3 Ausbau von Fernwärmenetzen

Zentralisierte Wärmeproduktion ist für die Flexibilität und Effizienz einer zukunftsfähigen Wärmeproduktion essenziell. Gerade in dicht besiedelten Gebieten, wo Einzelheizungen schwer umsetzbar sind, bietet Fernwärme eine platzsparende Lösung. Wir fordern daher Modernisierung bestehender Netze, großflächigen Ausbau neuer Netze und Förderprogramme. Außerdem soll Abwärme aus Industrieprozessen, Geothermie und solarthermischen Großanlagen mehr eingebunden werden. Wir setzen dabei auch für die Integration von Großwärmepumpen in Fernwärmenetze ein, da sie auch Niedertemperatur- Wärmequellen wie Gewässer, Kläranlagen, Kanalisationen, U-Bahn-Schächte oder oberflächennahe Geothermie nutzbar machen können.

14. Kreislaufwirtschaft

14.1 Recycling

14.1.1 Plastikmüll

Der Export von Plastikmüll soll konsequent verboten werden, um Umweltverschmutzung und Überproduktion vorzubeugen. Plastik als Verpackungsmaterial im Handel soll reduziert werden. Nicht oder nur schwer recyclebare Verbundverpackungen sowie nicht zumindest teilweise aus recycelten Materialien bestehende Plastikverpackungen sollen ab sofort verboten werden. Bis dahin soll die Entwicklung nachhaltiger bzw. zumindest besser recyclebarer und recycelter Verpackungen an Hochschulen und staatlichen Instituten finanziert werden.

14.1.3 Verpackungssteuer

Wir befürworten eine bundesweite Verpackungssteuer, die bereits in einigen Kommunen wie Tübingen getestet wurde. Die Ergebnisse sind positiv und führen zu weniger Müll und unnötigem Plastik. Zudem sollen Unverpackt-Läden bundesweit mehr Aufsehen und Förderung erhalten.

14.2 Nachhaltige Industrie

Nachhaltige und menschen-/tierleidfreie Produkte müssen gefördert werden, mit dem Ziel, dass Hersteller:innen und Verbraucher:innen nachhaltige, faire und tierfreundliche Produktentscheidungen treffen. Dabei müssen Hersteller:innen von Produkten den gesamten Produktkreislauf in Betracht ziehen, d. h. inklusive Entsorgung/Recycling/Wiederherstellung der Rohstoffe für die Herstellung des Produkts, Transport und Verpackung, und diese ausgleichen. Außerdem muss die Akzeptanz von Tierleid bei der Herstellung von Produkten zu Strafzahlungen führen. Die Hersteller:innen sind außerdem für die Einhaltung der Menschenrechte innerhalb der gesamten Lieferkette verantwortlich. Auch bei der Entsorgung von Produkten ist auf Herstellerseite auf Recycling und Wiederverwendung zu achten.

14.2.1 Reparaturbonus

Wir fordern einen Anspruch auf Reparierbarkeit für technische Geräte, um die Nachhaltigkeit aus Herstellersicht zu fördern.

14.2.2 Klassifizierung von Unternehmen

Hersteller:innen, die nachweislich deutlich minderwertige und kurzlebige Produkte verkaufen, sollen finanziell benachteiligt werden. Im Gegenzug können Hersteller:innen, die beweisen, dass ihre Produkte langlebiger sind als die der Konkurrenz, auf Antrag finanzielle Boni erhalten.

14.3 Urban Gardening

Um Biodiversität und Klimaschutz voranzubringen, sollen Urban Gardening und Urban Farming gefördert werden. Es sollen Gemeinschaftsbeete und -küchen in Stadtvierteln und Wohnblocks realisiert werden, in denen die Anwohnenden gemeinsam ernten und zubereiten können. Zudem soll es Sensibilisierung und Gärten in Schulen und Kindertageseinrichtungen geben, um den Kindern eine gesunde, pflanzliche Ernährung näherzubringen.

14.4 Sozialverträglichkeit

14.4.1 Wiederverwendbarkeit

Zur Sozialverträglichkeit müssen umweltverträgliche, nachhaltige Produkte subventioniert werden. Es wäre dann für Konsument:innen preiswerter, sich ein fair gehandeltes Smartphone zuzulegen, bzw. ein altes Smartphone reparieren oder technisch aufrüsten zu lassen, statt ein neues zu kaufen.

14.4.2 Nachhaltigkeits-Forderungen

Subventionen auf Produkte und gesamte umweltschädigende Bereiche oder jene, die Tierleid erzeugen, sind auslaufen zu lassen. Die Nachhaltigkeits-Forderungen müssen mithilfe von mathematischen, soziologischen, wirtschaftlichen, ökologischen und wissenschaftlichen Ansätzen überprüft werden, um unerwünschte Nebenwirkungen absehen und die Forderungen entsprechend anpassen zu können.

15. Wald und Naturschutz

15.1 Grundsätze des Umweltschutzes

Die Bewahrung unserer natürlichen Lebensgrundlagen ist eine zentrale Aufgabe, um den ökologischen Kollaps zu verhindern. Wälder, Moore und Brachflächen sind nicht nur Rückzugsorte für Tiere und Pflanzen, sondern auch essenzielle CO₂-Speicher und Klimaregulatoren. Die Tierschutzpartei setzt sich für eine konsequente Renaturierung und den Schutz dieser Gebiete ein, um ihre Funktion als Lebensraum und Klimaschützer langfristig zu sichern.

15.2 Wälder

Wälder sind die grüne Lunge unseres Planeten und spielen eine Schlüsselrolle im Klimaschutz und der Erhaltung der Artenvielfalt. Dennoch sind sie durch Abholzung, Monokulturen und den Klimawandel massiv bedroht.

15.2.1 Waldschutz und nachhaltige Bewirtschaftung

Wir fordern ein Verbot der großflächigen Abholzung von Wäldern und den konsequenten Schutz von Alt- und Urwäldern. Die Umstellung auf naturnahe, ökologische Forstwirtschaft ist unverzichtbar.

15.2.2 Natürliche Waldregeneration und Renaturierung

Anstatt auf traditionelle Aufforstung setzen wir auf natürliche Waldregeneration und gezielte Renaturierung. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass natürliche Prozesse oft effektiver und ökologisch wertvoller sind als künstliche Aufforstung, insbesondere bei der Wiederherstellung von Biodiversität und Resilienz. Künstliche Eingriffe, wie das Pflanzen fremder Baumarten oder Monokulturen, schaden häufig dem Ökosystem und fördern Anfälligkeit für Krankheiten und den Klimawandel. Stattdessen sollten wir den natürlichen Regenerationsprozess durch den Schutz bestehender Flächen und minimalen menschlichen Eingriff fördern.

15.2.3 Verbesserung des Waldmanagements

Der Einsatz von Pestiziden und chemischen Düngemitteln muss gestoppt werden. Stattdessen wollen wir den Schutz von Bodengesundheit und Artenvielfalt fördern.

15.3 Wiedervernässung von Mooren

Moore speichern immense Mengen CO₂ und sind wertvolle Ökosysteme und Lebensräume, sie schützen vor Überschwemmungen und filtern Schadstoffe aus dem Wasser. Ihre Trockenlegung trägt jedoch massiv zur Freisetzung von Treibhausgasen bei.

15.3.1 Schutz und Wiedervernässung

Wir setzen uns für die Wiedervernässung von entwässerten Mooren und den Schutz bestehender Moorgebiete ein und fordern die Schaffung rechtsverbindlicher Ziele für die Wiederherstellung von Mooren. Ziel ist es, Moore als CO₂-Speicher und Lebensraum zu erhalten. Ein wichtiger Bestandteil dieser Maßnahmen ist die Förderung der Paludikultur, einer nachhaltigen landwirtschaftlichen Nutzung von nassen Moorflächen. Durch die Paludikultur wird die Wiedervernässung von Mooren nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch sinnvoll gestaltet, da sie landwirtschaftliche Nutzung mit Umwelt- und Klimaschutz verbindet. Studien belegen, dass die Paludikultur helfen kann, CO₂-Emissionen zu reduzieren und die Biodiversität zu fördern. Deshalb fordern wir, dass jährlich mindestens 50.000 Hektar Moorböden in Deutschland wiedervernässt werden – deutlich mehr als die bisher erreichten 2.000 Hektar. Um dies zu erreichen, ist es notwendig, die Genehmigungsverfahren zur Renaturierung von Mooren zu beschleunigen und konkrete politische und finanzielle Maßnahmen zu ergreifen, um die Wiedervernässung in größerem Maßstab voranzutreiben.

15.3.2 Förderung nachhaltiger Landnutzung

Auf wiedervernässten Flächen sollen umweltfreundliche Bewirtschaftungsformen wie Paludikultur (nasse Landwirtschaft) etabliert werden.

15.3.3 Verbot weiterer Entwässerungen

Bestehende Entwässerungsprojekte müssen gestoppt und langfristig zurückgebaut werden, da entwässerte Moorflächen erhebliche CO₂-Emissionen verursachen und die Biodiversität zerstören. Es ist dringend notwendig, diese Maßnahmen zu beenden, um den Klimaschutz und den Erhalt der natürlichen Lebensräume zu fördern. Zusätzlich setzen wir uns für die Förderung der Erforschung und Produktion ökologischer Alternativen zu Torf ein. Torfabbau trägt nicht nur zur Zerstörung von Mooren bei, sondern verstärkt auch den Klimawandel durch die Freisetzung von CO₂. Der verstärkte Einsatz von Torf-Alternativen in der Landwirtschaft und Gartenbauindustrie, wie zum Beispiel durch innovative Substrate auf Basis von Kompost, Holzfasern oder anderen nachhaltigen Materialien, kann helfen, den Torfabbau zu reduzieren und den Übergang zu umweltfreundlicheren Praktiken zu beschleunigen.

15.4 Naturschutzgebiete

Naturschutzgebiete sind unverzichtbare Rückzugsräume für gefährdete Tier- und Pflanzenarten. Dennoch stehen sie oft durch landwirtschaftliche Nutzung, Bebauung und Tourismus unter Druck.

15.4.1 Ausbau und Schutz

Die Fläche der Naturschutzgebiete muss deutlich ausgeweitet werden, insbesondere in Regionen mit hoher Biodiversität.

15.4.2 Strikte Schutzvorgaben

In Naturschutzgebieten sind Eingriffe wie Bebauung, Rohstoffabbau und intensive Landwirtschaft konsequent zu untersagen.

15.4.3 Förderung nachhaltigen Tourismus

Besucherlenkung und Aufklärungskampagnen sollen sicherstellen, dass die Schutzgebiete erhalten bleiben und gleichzeitig Bildung und Erholung fördern.

15.5 Renaturierung

Die Renaturierung von Brachflächen und geschädigten Ökosystemen ist essenziell, um die Biodiversität zu stärken und den Klimaschutz zu fördern.

15.5.1 Förderung von Renaturierungsprojekten

Brachflächen, Flüsse und andere Ökosysteme müssen systematisch renaturiert werden. Dies umfasst die Wiederherstellung natürlicher Wasserläufe und die Begrünung von urbanen Gebieten.

15.5.2 Schaffung eines Renaturierungsfonds

Wir fordern die Einrichtung eines staatlichen Fonds, der Projekte zur Wiederherstellung von Ökosystemen finanziert und koordiniert.

15.5.3 Biodiversität fördern

Renaturierungsprojekte sollen gefährdeten Arten gezielt Lebensräume bieten und die ökologische Resilienz fördern.

TIERSCHUTZ

16. Tierschutzrecht und Tierschutzgesetz

16.1 Starkes Tierschutzrecht

Ein starkes Tierschutzrecht ist das Fundament einer gerechten und verantwortungsvollen Gesellschaft. Tiere als empfindungsfähige Lebewesen verdienen besonderen Schutz vor Misshandlung, Ausbeutung und Vernachlässigung. Das bestehende Tierschutzgesetz bietet jedoch in vielen Bereichen unzureichende Regelungen, unklare Zuständigkeiten und eine mangelhafte Umsetzung. Schwache Kontrollen, milde Strafen und fehlende Rechtsmittel für Tierschutzorganisationen erschweren die Durchsetzung tierschutzrechtlicher Standards erheblich. Gleichzeitig fehlt es an Transparenz und effektiven Mechanismen, um Verstöße schnell und konsequent zu ahnden.

16.2 Stärkung der Kontrollinstanzen

Um den Tierschutz effektiv durchzusetzen, ist eine deutliche Erhöhung der Kapazitäten der Veterinärämter erforderlich. Mehr qualifiziertes Personal muss eingestellt werden, um regelmäßige und unangekündigte Kontrollen von Tierhaltungen, Zuchtbetrieben, Schlachthöfen und Transporten sicherzustellen. Die Einführung eines zentralen, digitalen Kontrollsystems ist notwendig, um Verstöße effektiv zu dokumentieren und die Nachverfolgbarkeit zu gewährleisten. Gleichzeitig müssen alle Kontrollbehörden einheitlichen Prüfverfahren folgen, um regionale Unterschiede zu minimieren und klare Standards zu setzen.

16.3 Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Tierschutzverstöße

Die Einrichtung spezialisierter Schwerpunktabteilungen bei Staatsanwaltschaften ist unerlässlich, um Verstöße gegen das Tierschutzgesetz gezielt und fachgerecht zu verfolgen. Diese Abteilungen müssen effizient arbeiten, um die Bearbeitungszeit bei Tierschutzdelikten zu verkürzen und eine zeitnahe Ahndung sicherzustellen. Nur durch konsequentes Handeln können die bestehenden Gesetze effektiv umgesetzt werden.

16.4 Verschärfung von Strafen

Die Strafen für Verstöße gegen das Tierschutzgesetz müssen deutlich verschärft werden. Bußgelder sollen erheblich erhöht werden, insbesondere bei Wiederholungstäter:innen. Schwere Verstöße wie Tierquälerei, illegale Massentierhaltung oder kommerzieller Tierhandel müssen mit Freiheitsstrafen geahndet werden. Darüber hinaus sollten Betriebe, die wiederholt oder schwerwiegend gegen Tierschutzvorschriften verstoßen, ihre Betriebsgenehmigungen verlieren, um nachhaltige Konsequenzen zu schaffen.

16.5 Einführung eines Verbandsklagerechts

Tierschutzorganisationen muss das Recht eingeräumt werden, bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz rechtlich einzuschreiten. Dieses Verbandsklagerecht stärkt die Zivilgesellschaft und gibt Organisationen die Möglichkeit, systematische Verstöße gegen Tierrechte aufzudecken und zu bekämpfen. Gleichzeitig sollten Organisationen gefördert werden, die sich aktiv für die Aufdeckung von Missständen einsetzen.

16.6 Verbesserung der Tierhaltungsstandards

Die gesetzlichen Verpflichtungen zur regelmäßigen Kontrolle von Tierhaltungsbetrieben müssen durch unabhängige Stellen sichergestellt werden. Es sind strengere Vorschriften einzuführen und konsequent durchzusetzen, um eine artgerechte Haltung von sogenannten „Nutz“-Tieren, Haustieren und Wildtieren zu gewährleisten. Die Verbesserung der Haltungsstandards ist eine zentrale Maßnahme, um das Wohl der Tiere nachhaltig zu schützen.

16.7 Transparenz und Aufklärung

Eine zentrale Tierschutzdatenbank soll aufgebaut werden, die Tierschutzverstöße dokumentieren und Kontrollberichte öffentlich zugänglich machen. Dies schafft Transparenz und stärkt das Vertrauen in die Kontrollmechanismen. Darüber hinaus sollen Bildungs- und Aufklärungsmaßnahmen gefördert werden, um die Bedeutung von Tierrechten und Tierschutz in der Gesellschaft zu verankern.

16.8 Verbot von Feuerwerkskörpern und Böllern

Feuerwerkskörper und Böller verursachen massives Leid bei Wild- und Haustieren, schädigen die Umwelt und gefährden die Sicherheit von Menschen. Deshalb fordern wir ein generelles Verbot des Verkaufs und Einsatzes von Feuerwerkskörpern im privaten Bereich. Der private Kauf und Gebrauch muss vollständig untersagt werden, wobei kontrollierte, umweltfreundliche, öffentliche geräuscharme Feuerwerke – bis zum Ersatz durch Drohnen- oder Laser-Shows – als Ausnahme zulässig sind. Zudem sind verstärkte Informationskampagnen erforderlich, um die Öffentlichkeit über die negativen Auswirkungen von Feuerwerkskörpern auf Tiere, Umwelt und Gesundheit aufzuklären.

17. Massentierhaltung

17.1 Sofortige Maßnahmen zur Beendigung der Massentierhaltung

Die Massentierhaltung ist eines der zentralen Probleme moderner Landwirtschaft und stellt eine der größten Quellen für Tierleid, Umweltzerstörung und gesundheitliche Risiken dar. Tiere werden in beengten, oft grausamen Bedingungen gehalten, die keine artgerechte Haltung ermöglichen. Neben dem ethischen Dilemma trägt die Massentierhaltung erheblich zur Klimakrise bei, verschwendet Ressourcen wie Wasser und Land und verursacht durch den hohen Antibiotikaeinsatz die Entstehung gefährlicher Resistenzen. Gleichzeitig verschärft sie globale Ungerechtigkeiten, indem sie wertvolle Anbauflächen für Futtermittel statt für die menschliche Ernährung nutzt.

Um die Massentierhaltung schrittweise zu beenden, müssen Intensivtierhaltungen wie Käfig-, Anbinde- und Kastenstandhaltung sowie andere nicht artgerechte Haltungsformen verboten werden. Besonders grausame Praktiken wie die Zwangsfütterung, beispielsweise zur Stopfleberproduktion, sowie Methoden, die Tiere körperlich und psychisch verletzen, müssen konsequent abgeschafft werden. Ein schrittweiser Abbau der Tierbestände durch verbindliche Obergrenzen für Tierhaltungsbetriebe ist notwendig, wobei diese langfristig aufgelöst werden sollen. Landwirt:innen müssen finanziell unterstützt und geschult werden, um auf pflanzliche Landwirtschaft umsteigen zu können.

Gleichzeitig sind die Lebensbedingungen der verbleibenden Tiere deutlich zu verbessern. Es müssen verpflichtende Standards für Auslaufmöglichkeiten, artgerechte Ernährung und Sozialkontakte eingeführt werden. Die tierärztliche Betreuung und regelmäßige Kontrollen müssen sichergestellt werden, um das Tierwohl nachhaltig zu gewährleisten.

Auch der Brandschutz in Tierhaltungsanlagen erfordert dringend Vorschriften für Fluchtwege, Evakuierungspläne, Löschwasserversorgung, Notstromaggregate und Ersatzlüftungsanlagen. Elektrische Anlagen und Lüftungssysteme sind regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre, auf ihre Sicherheit zu prüfen. Zudem ist ein verpflichtendes Alarmsystem einzuführen, das bei Rauch- oder Feuerentwicklung sowie bei Ausfällen der Belüftung auslöst.

17.2 Agrarwende und Förderung nachhaltiger Alternativen

Die Förderung bio-veganer Landwirtschaft ist ein zentraler Bestandteil der Agrarwende. Landwirt:innen, die auf pflanzliche und ökologische Produktion umsteigen, sollen finanziell unterstützt und durch Netzwerke und Beratungsangebote begleitet werden. Staatliche Subventionen für die Fleisch- und Milchindustrie müssen abgeschafft und stattdessen in die Förderung pflanzlicher Alternativen und innovativer Technologien umgeleitet werden.

Lokale Produzenten, die nachhaltige und tierfreie Produkte herstellen, verdienen gezielte Unterstützung, um regionale Kreisläufe zu stärken. Forschung und Entwicklung alternativer Technologien und Produktionsweisen, die ohne tierliche Komponenten auskommen, müssen verstärkt gefördert werden, um den Übergang zu einer tierfreundlichen Landwirtschaft voranzutreiben.

17.3 Strengere Regulierung der Tierhaltung

Ein verpflichtendes Label soll die Haltungsbedingungen, den CO₂-Fußabdruck und die Umweltbelastung von Fleisch- und Milchprodukten deutlich machen. Um Antibiotikaresistenzen zu verhindern, sind strenge Regularien erforderlich, die den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung drastisch reduzieren.

Tierunfreundliche Praktiken wie die sogenannte Bruder- oder Zweinutzung von Hühnern und der Import von Eiern und Eiprodukten aus Ländern, wo Kükentötung (z. B. lebendiges Schreddern) noch erlaubt ist, dürfen nicht länger geduldet werden. Ebenso muss sichergestellt werden, dass schmerzhafte Eingriffe wie Kastrationen ausschließlich von ausgebildeten, fachkundigen Personen unter Narkose vorgenommen werden. Verstümmelungen wie das Schwanzkupieren oder Schnabelkürzen müssen komplett verboten werden. Stattdessen müssen Haltungssysteme an die Bedürfnisse der Tiere angepasst werden.

Die Platzanforderungen für Tiere in der Landwirtschaft müssen massiv erhöht werden, um deutlich über die bisherigen gesetzlichen Mindeststandards hinauszugehen. Tiere benötigen ausreichend Raum für artgerechte Bewegung, Sozialverhalten und natürliche Verhaltensweisen wie Scharren, Wühlen, Laufen oder Sandbaden.

Die Anbindehaltung und Käfighaltung müssen abgeschafft werden, während Ställe über strukturierte Flächen, Auslaufmöglichkeiten und natürliche Lichtquellen verfügen müssen. Um diese Standards zu gewährleisten, sind regelmäßige, unangekündigte Kontrollen durch Veterinärbehörden notwendig. Härtere Strafen, einschließlich drastischer Bußgelder und strafrechtlicher Verfolgung bei Tierquälerei, sind unverzichtbar.

17.4 Klimaschutz und Umwelt

Die Tierhaltung trägt massiv zum Klimawandel bei, insbesondere durch Methan- und Ammoniakausstoß. Daher sind verpflichtende Maßnahmen zur Reduktion dieser Emissionen unabdingbar. Gleichzeitig muss die Förderung pflanzlicher Ernährung als Beitrag zum Klimaschutz intensiviert werden. Um den Schutz von Ökosystemen zu gewährleisten, dürfen keine weiteren Rodungen von Wäldern oder die Zerstörung natürlicher Lebensräume für den Futtermittelanbau erfolgen. Die Wiedervernässung von Mooren ist essenziell, um CO₂-Emissionen zu reduzieren und die Artenvielfalt zu erhalten.

17.5 Wirtschaftliche Transformation

Die Transformation der Landwirtschaft erfordert eine gezielte Unterstützung von Landwirt:innen, die aus der Tierhaltung aussteigen möchten. Umschulungsprogramme und Existenzgründungshilfen müssen flächendeckend finanziert werden, um den Übergang zu tierfreien Produktionsweisen zu erleichtern. Gleichzeitig müssen Arbeitsplätze in der Produktion und Vermarktung pflanzlicher Produkte ausgebaut werden, um neue wirtschaftliche Perspektiven zu schaffen.

17.6 Transparenz und Kennzeichnung

Tierprodukte müssen klar und transparent gekennzeichnet werden, insbesondere in Bezug auf Haltungsbedingungen, CO₂-Fußabdruck und Umweltbelastungen. Irreführende Werbung ist zu verbieten. Produkte aus Massentierhaltung dürfen nicht mit Begriffen wie „natürlich“ oder „nachhaltig“ beworben werden. Auch die Verwendung von Bildern glücklicher Tiere, die das tatsächliche Leid der Tiere verschleiern, ist zu untersagen. Solche Darstellungen täuschen die Verbraucher:innen und verharmlosen das systematische Leid der Tiere.

18. Veganismus

18.1 Förderung pflanzlicher Alternativen

Der Veganismus bietet eine ganzheitliche Lösung für viele der drängendsten Probleme unserer Zeit. Eine pflanzliche Lebensweise reduziert Tierleid, schützt die Umwelt und trägt zur Gesundheit der Menschen bei. Der Konsum tierlicher Produkte ist einer der Haupttreiber von Massentierhaltung, Klimawandel und Ressourcenverschwendung. Gleichzeitig stehen tierliche Lebensmittel häufig im Zusammenhang mit Zivilisationskrankheiten wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes. Angesichts der zunehmenden globalen Herausforderungen durch Umweltzerstörung und Ernährungssicherheit ist ein gesellschaftlicher Wandel hin zu pflanzlicher Ernährung unverzichtbar.
Die Förderung pflanzlicher Alternativen ist eine wesentliche Voraussetzung, um den gesellschaftlichen Wandel hin zu einer nachhaltigen und tierleidfreien Ernährung zu unterstützen. Es ist notwendig, die finanzielle Unterstützung für die Produktion, Entwicklung und Vermarktung pflanzlicher Lebensmittel und tierfreier Produkte massiv auszubauen. Dies umfasst auch die Einführung eines staatlichen Innovationsfonds, der gezielt Forschung und Entwicklung im Bereich pflanzlicher Alternativen fördert.
Darüber hinaus soll ein verpflichtendes Labelsystem eingeführt werden, das für pflanzliche Lebensmittel, Kleidung und andere Produkte Transparenz hinsichtlich Herkunft, Produktion und Umweltfreundlichkeit schafft. Eine klare Kennzeichnung ermöglicht Verbraucher:innen, sich bewusst für pflanzliche Produkte zu entscheiden, und unterscheidet diese deutlich von tierlichen Produkten.

18.2 Steuerliche Anreize und Preisgestaltung

Steuerliche Maßnahmen sind ein zentraler Hebel, um den Konsum pflanzlicher Produkte zu fördern. Die Mehrwertsteuer auf pflanzliche Lebensmittel und Produkte soll deutlich gesenkt werden, während tierliche Produkte höher besteuert werden, um deren wahre Kosten für Umwelt, Gesundheit und Tierschutz zu berücksichtigen. Gleichzeitig müssen staatliche Subventionen für die Fleisch- und Milchindustrie vollständig abgeschafft werden. Die dadurch freiwerdenden Mittel sollen in die Förderung nachhaltiger pflanzlicher Alternativen umgelenkt werden.

18.3 Bildung und Aufklärung

Bildungs- und Aufklärungsmaßnahmen sind unverzichtbar, um das Bewusstsein für die Vorteile einer pflanzlichen Ernährung zu stärken. Schulprogramme sollen umfassend über die ethischen, ökologischen und gesundheitlichen Vorteile pflanzlicher Ernährung informieren. Ergänzt werden diese durch Bildungsmodule zu Tierrechten, nachhaltiger Ernährung und den globalen Auswirkungen der Tierhaltung.
Öffentlichkeitskampagnen sind notwendig, um über die natürlichen Lebensbedürfnisse und Gefühle von Tieren, einschließlich sogenannter „Nutz“-Tiere, sowie die positiven Auswirkungen einer pflanzlichen Ernährung auf Gesundheit, Tierwohl und Umwelt aufzuklären. Dabei soll besonders der Zusammenhang zwischen Tierhaltung, Klimawandel und globaler Ernährungssicherheit hervorgehoben werden.

18.4 Vegane Angebote im öffentlichen Raum

Der Zugang zu veganen Angeboten im öffentlichen Raum muss gewährleistet werden. Öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Krankenhäuser und Kantinen sollen verpflichtet werden, vegane Menüoptionen bereitzustellen. Kommunen, die pflanzliche Ernährung in ihren Verpflegungskonzepten priorisieren, müssen gefördert werden.
Auch die Gastronomie soll unterstützt werden, ihre veganen Angebote zu erweitern. Förderprogramme können Restaurants und Cafés dabei helfen, ihre Speisekarten entsprechend anzupassen und zu diversifizieren.

18.5 Gesundheitsförderung

Die Förderung veganer Ernährung als Präventionsmaßnahme ist entscheidend für die öffentliche Gesundheit. Es bedarf umfassender Aufklärung über die gesundheitlichen Vorteile einer pflanzlichen Ernährung, insbesondere im Hinblick auf die Prävention von Zivilisationskrankheiten wie Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Krebs. Forschung zur gesundheitlichen Wirkung pflanzlicher Ernährung sowie zur Entwicklung nährstoffreicher veganer Produkte muss verstärkt unterstützt werden, um fundierte Erkenntnisse bereitzustellen und innovative Lösungen zu fördern.

19. Versorgung von Haustieren

19.1 Haustiere

Die Förderung verantwortungsvoller Haustierhaltung ist eine zentrale Maßnahme, um Fehlhaltung und Aussetzungen zu vermeiden. Durch umfassende Aufklärungskampagnen sollen die Bedürfnisse von Haustieren besser bekannt gemacht werden. Tiere sind keine Konsumgüter, sondern fühlende Lebewesen, deren Haltung Wissen, Zeit und Verantwortungsbewusstsein erfordert. Es darf nicht zugelassen werden, dass Tiere aus kommerziellen oder egoistischen Interessen vermehrt werden. Stattdessen sollen tierliebe und kompetente Menschen motiviert werden, Tiere aus Tierheimen oder dem Tierschutz zu adoptieren. Über die Vorteile der Adoption muss verstärkt aufgeklärt und gezielt geworben werden, um Tierheime zu entlasten und heimatlosen Tieren ein artgerechtes Zuhause zu bieten.
Der Handel mit Wildtieren, insbesondere exotischen Arten, soll vollständig verboten werden, da die Haltung solcher Tiere sowohl Tierleid verursacht als auch ein Risiko für die öffentliche Sicherheit darstellt. Vor der Anschaffung von Haustieren, insbesondere anspruchsvoller Tierarten, sollen verpflichtende Tierhaltungskurse eingeführt werden, um das Wissen und die Fähigkeiten der zukünftigen Halter:innen sicherzustellen. Darüber hinaus sollen einkommensschwachen Tierhalter:innen Unterstützung für die medizinische Grundversorgung ihrer Haustiere angeboten werden.

19.2 Domestizierte Tiere

Um die Populationen freilaufender Katzen tierschutzgerecht zu regulieren und Tierleid zu vermeiden, setzen wir uns für die Einführung einer flächendeckenden, bundesweiten Kastrations- und Kennzeichnungspflicht ein. Ergänzend dazu sollen betreute Futterstellen für Straßenkatzen eingerichtet werden, die von Tierschutzorganisationen oder kommunalen Einrichtungen betreut werden, um eine kontrollierte Versorgung sicherzustellen.
Rettungsprogramme für heimatlose Tiere müssen staatlich unterstützt werden, ebenso wie Pflegestellen, die Schutz und Versorgung bieten. Eine enge Zusammenarbeit zwischen kommunalen Behörden und Tierheimen ist notwendig, um streunende Tiere effektiv aufzunehmen und zu vermitteln. Domestizierte Wasservögel wie Gänse und Enten in städtischen Gebieten benötigen artgerechte Lebensräume, die durch Schutzprogramme gefördert werden sollen. Dazu gehören kontrollierte Fütterung, die Schaffung natürlicher Lebensräume und der Schutz vor Missbrauch.
Die Pflege und Versorgung von Stadttauben muss durch staatliche Finanzierung für Taubenschutzvereine gewährleistet werden. Dies umfasst die Einrichtung betreuter Taubenhäuser sowie die Förderung von Programmen zur Erforschung des Verhaltens und der Bedürfnisse domestizierter Tauben, um wissenschaftlich fundierte tierschutzgerechte Maßnahmen umzusetzen.

19.3 Besondere Schutzmaßnahmen

In Krisensituationen wie Naturkatastrophen, Epidemien oder anderen Notlagen soll ein Krisenfonds eingerichtet werden, der gezielt für die Rettung und Versorgung von Tieren eingesetzt werden kann. Personen, die Haustiere für soziale Zwecke einsetzen, müssen verpflichtend Schulungen zur tiergerechten Haltung, Pflege und dem Schutz von Tieren absolvieren.
Der Verkauf von Tieren auf Online-Plattformen muss verboten werden, da er die unkontrollierte Vermehrung und den Handel mit Tieren fördert. Auch sogenannte „Petfluencer“, die durch die Zurschaustellung von Tieren Einnahmen erzielen, sollen in diese Regelung einbezogen werden. Ein verpflichtendes System zur Registrierung und Kennzeichnung aller Haustiere ist erforderlich, um Aussetzungen und Vernachlässigungen zu verhindern. Darüber hinaus müssen die Bußgelder bei Misshandlung von Tieren deutlich erhöht und strafrechtliche Konsequenzen bei Vernachlässigung eingeführt werden.
Bildungsprogramme sollen den respektvollen Umgang mit Stadttauben, Straßenkatzen und -hunden sowie anderen domestizierten Tieren fördern. Diese Maßnahmen sollen insbesondere in Schulen und durch kommunale Kampagnen verankert werden. Zur Verhinderung von Tierquälerei und Missbrauch sind die Strafen zu verschärfen, und die Überwachung durch Veterinärämter muss intensiviert werden.

19.4 Tierheime

Die finanzielle Unterstützung für Tierheime muss dauerhaft gesichert werden. Nur so kann der Betrieb gewährleistet und die Versorgung der Tiere sichergestellt werden. Verbindliche nationale Qualitätsstandards für Tierheime sollen eingeführt werden, um eine artgerechte Unterbringung und Versorgung sicherzustellen. Darüber hinaus ist es notwendig, die Vermittlung von Tieren durch nationale Plattformen zu unterstützen und Aufklärungskampagnen gegen den Kauf von Tieren aus unkontrollierten Zuchten zu fördern.

19.5 Tierärztliche Versorgung

Eine flächendeckende tierärztliche Versorgung, insbesondere in ländlichen Regionen, muss durch finanzielle Anreize und Förderprogramme sichergestellt werden. Zusätzlich soll ein staatlicher Fonds eingerichtet werden, um die tierärztliche Versorgung von Tieren in Tierheimen oder aus einkommensschwachen Haushalten zu gewährleisten. Die Spezialisierung auf Tierschutzmedizin muss stärker gefördert und die Ausbildung tierärztlicher Fachkräfte verbessert werden. Zudem müssen moderne, tierschonende Verfahren in der tierärztlichen Praxis verpflichtend angewendet werden.

20. Jagd und Wildtiere

20.1 Reform des Jagdrechts

Traditionelle Jagdpraktiken, insbesondere die Hobbyjagd, stehen zunehmend in der Kritik, da sie ethische Grundsätze verletzen, das ökologische Gleichgewicht gefährden und ein schneller, gnädiger Tod durch eine Kugel mangels der Treffsicherheit zahlreicher Jäger, die nach Erhalt des Jagdscheines nie mehr nachgewiesen werden muss, nur wenigen gejagten Tieren zuteil wird – abgesehen davon, dass jedes einzelne Tier das Recht auf sein Leben und körperliche Unversehrtheit hat. Wildtiere sind ein wichtiger Bestandteil unserer Ökosysteme und tragen wesentlich zur Biodiversität und zum Klimaschutz bei. Gleichzeitig führt die Zerstörung ihrer Lebensräume, kombiniert mit unethischen Jagdmethoden, zu einem massiven Rückgang vieler Arten. Die Tierschutzpartei setzt sich für eine konsequente Reform des Jagdrechts ein, um Wildtiere besser zu schützen, die natürliche Balance zu erhalten und die Bedürfnisse der Gesellschaft an eine moderne, ethische Tierpolitik anzupassen.
Die Abschaffung der Hobbyjagd ist dabei ein notwendiger Schritt, da die Jagd als Freizeitbeschäftigung primär auf Trophäensammeln oder Unterhaltung abzielt und damit weder ethisch noch ökologisch vertretbar ist. Stattdessen fordern wir die Einführung eines wissenschaftlich fundierten Wildtiermanagements, das auf nicht-tödlichen Methoden basiert und zur ökologischen Regulierung von Populationen beiträgt. Darüber hinaus müssen grausame Jagdmethoden wie Drück- oder Treibjagden, Baujagd, Fallenjagd, Fanggatter, Totschlagfallen und der Einsatz von Schrotmunition strikt verboten werden, da sie unnötiges Leid verursachen.
Schliefenanlagen, in denen Jagdhunde auf das Hetzen von Füchsen oder anderen Tieren trainiert werden, müssen vollständig verboten werden, da sie systematisches Tierleid fördern und ethisch unvertretbar sind. Langfristig streben wir die vollständige Abschaffung der Jagd an, unabhängig von der Methode. Selbst „schonende“ Jagdmethoden stehen im Widerspruch zum Schutz und zur Würde von Wildtieren. Stattdessen wollen wir ein umfassendes Wildtiermanagement fördern, das auf nicht-tödliche Ansätze setzt und Wildtieren das Recht auf ein Leben ohne menschliche Verfolgung und Ausbeutung garantiert.

20.2 Schutz von Wildtieren

Der Schutz von Wildtieren erfordert strenge Regularien, um Eingriffe in ihre Lebensräume zu minimieren. Bauprojekte, Rodungen und andere menschliche Aktivitäten müssen so reguliert werden, dass natürliche Lebensräume bewahrt bleiben. Darüber hinaus ist der Ausbau von Wildtierkorridoren essenziell, um die Zerschneidung von Lebensräumen zu verhindern und Wanderbewegungen zu ermöglichen. Ein zentrales Monitoring-System zur Überwachung von Wildtierpopulationen und die Entwicklung gezielter Schutzprogramme für gefährdete Arten sind unerlässlich, um den Rückgang der Biodiversität aufzuhalten.
Die Jagd auf bedrohte und geschützte Tierarten wie Wildkatzen, Greifvögel, Wölfe und Biber muss ausnahmslos verboten werden. Besonders der staatlich erlaubte Abschuss von Wölfen unter dem Vorwand des Herdenschutzes muss sofort gestoppt werden, da er nicht mit modernen Tierschutzstandards vereinbar ist.
Zusätzlich fordern wir eine gesetzliche Pflicht zur Wildtierrettung bei Verkehrsunfällen und bei der Ernte. Moderne Technologien und Verfahren sollen genutzt werden, um Wildtiere vor Verletzungen oder dem Tod durch landwirtschaftliche Maschinen zu schützen. Weiterhin sprechen wir uns für ein Verbot des Einsatzes von Mährobotern während der Nacht aus, da diese eine erhebliche Gefahr für Wildtiere darstellen und insbesondere kleinere Tiere tödlich verletzen können.
Tierfreundliche Herdenschutzmaßnahmen wie Zäune oder Herdenschutzhunde müssen stärker gefördert werden, um Konflikte zwischen Wildtieren und der Landwirtschaft zu minimieren. Gleichzeitig ist eine nachhaltige Landwirtschaft notwendig, um den menschlichen Druck auf Wildtierlebensräume zu verringern und die Artenvielfalt zu bewahren. Zudem fordern wir, dass es ohne die Umsetzung wirksamer Herdenschutzmaßnahmen zukünftig keine Entschädigung für gerissene „Nutz“-Tiere mehr geben darf.

20.3 Bekämpfung der Wilderei

Die Bekämpfung der Wilderei erfordert härtere Strafen sowie die konsequente strafrechtliche Verfolgung bei illegaler Jagd und Tierhandel. Internationale Kooperationen zur Eindämmung des illegalen Handels mit Wildtieren müssen gestärkt werden, um Wilderei global effektiv zu bekämpfen.

21. Tierversuche

21.1 Zukunft der Forschung

Tierversuche sind ethisch unvertretbar, wissenschaftlich fragwürdig und in einer modernen Gesellschaft nicht mehr notwendig. Millionen Tiere leiden und sterben jedes Jahr an Experimenten, die ihnen extremen Schmerz und Stress zufügen, oft ohne belastbare Ergebnisse für die menschliche Gesundheit zu liefern. Ihre begrenzte Übertragbarkeit auf den Menschen macht sie zu einem ineffizienten und veralteten Forschungsansatz, der durch innovative, tierversuchsfreie Methoden längst ersetzt werden könnte. Gleichzeitig behindern Tierversuche die Entwicklung moderner Alternativen und verursachen immense Kosten – sowohl finanziell als auch moralisch.
Die Abschaffung von Tierversuchen ist eine zentrale Forderung. Ein vollständiges Verbot soll alle Bereiche umfassen, darunter die Grundlagenforschung, Gentechnik, Medizin, Pharmazie, Kosmetik, Toxikologie, Abwassertests, Lebensmittel- und Chemikalienforschung sowie Rüstungs- und Weltraumforschung. Auch jegliche Ausnahmeregelungen in den nationalen und europäischen Gesetzgebungen, die Tierversuche erlauben, müssen abgeschafft werden, um den Weg für eine tierversuchsfreie Forschung zu ebnen.

21.2 Förderung und Priorisierung tierversuchsfreier Methoden

Die Entwicklung und Anwendung tierversuchsfreier Alternativen hat höchste Priorität. Forschungszentren, die moderne Testverfahren ohne Tiere entwickeln und validieren, sollen aufgebaut und finanziell unterstützt werden. Bestehende Alternativmethoden müssen verpflichtend angewendet werden, und Unternehmen sowie Forschungseinrichtungen sollen rechtlich zur Umstellung auf tierversuchsfreie Verfahren verpflichtet werden. Eine EU-weite Harmonisierung der Zulassung alternativer Methoden ohne zusätzliche Validierung durch Tierversuche ist notwendig, um diese effektiv zu fördern.

21.3 Einrichtung unabhängiger Kontrollinstanzen

Zur Überwachung der Umsetzung tierversuchsfreier Alternativen muss eine neutrale Behörde eingerichtet werden. Diese Behörde soll Forschungseinrichtungen zur Rechenschaft ziehen und sicherstellen, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Transparenzregeln sind einzuführen, die regelmäßige Berichte über durchgeführte Tierversuche und ihre Ergebnisse vorschreiben, um die Öffentlichkeit umfassend zu informieren.

21.4 Transparenz und Kontrolle

Alle Tierversuchsberichte müssen verpflichtend veröffentlicht werden, einschließlich der Belastungen für die Tiere und der erzielten Ergebnisse. Unangekündigte Inspektionen in Forschungseinrichtungen sollen regelmäßig durchgeführt werden, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu gewährleisten.

21.5 Bildung und Aufklärung

Um das Bewusstsein für die Problematik von Tierversuchen zu schärfen, sind umfassende Informationskampagnen erforderlich, die über die wissenschaftlichen und ethischen Probleme von Tierversuchen sowie die Möglichkeiten alternativer Verfahren aufklären. Tierversuchsfreie Bildung muss in Schulen, Hochschulen und der beruflichen Ausbildung gefördert werden. Wissenschaftler:innen und Entscheidungsträger:innen sollen Schulungen erhalten, die den Fokus auf tierversuchsfreie Methoden legen.

21.6 Staatliche Förderprogramme

Die finanzielle Unterstützung für die Forschung an Alternativen wie Organ-on-Chip-Technologien, Computermodellen und In-vitro-Methoden muss drastisch erhöht werden. Der ethisch nicht vertretbaren Forschung an Tieren sind alle staatlichen Fördermittel sofort zu entziehen. Innovationswettbewerbe sollen eingerichtet werden, um die Entwicklung neuer tierversuchsfreier Verfahren zu fördern und ihre Anwendung in der Praxis zu beschleunigen.

21.7 Internationale Zusammenarbeit

Der Einsatz für globale Standards bei tierversuchsfreien Methoden ist essenziell. Internationale Gremien wie die OECD oder die WHO sollen stärker in die Förderung tierversuchsfreier Technologien eingebunden werden. Ein globales Netzwerk zur Verbreitung dieser Technologien, insbesondere in Entwicklungsländern, muss aufgebaut werden, um den internationalen Einsatz zu fördern.

21.8 Stopp des Imports von tierversuchsbasierten Produkten

Der Import und Verkauf von Produkten, die mithilfe von Tierversuchen getestet wurden, muss unabhängig davon, ob diese innerhalb oder außerhalb der EU hergestellt wurden, vollständig verboten werden. Dies ist ein wichtiger Schritt, um tierversuchsfreie Standards zu unterstützen und die Nachfrage nach tierversuchsfreien Produkten zu steigern.

21.9 Schaffung eines Tierschutzartikels in der Verfassung

Ein explizites Verbot von Tierversuchen muss im Grundgesetz verankert werden, um die rechtliche Grundlage für eine tierversuchsfreie Gesellschaft zu schaffen. Dieser Schritt ist entscheidend, um den Tierschutz dauerhaft zu sichern und eine klare rechtliche Orientierung zu bieten.

21.10 Zusammensetzung von Tierversuchskommissionen

Die Ethikkommissionen, die über Tierversuchsanträge entscheiden, müssen paritätisch besetzt sein. Tierschutzvertreter:innen repräsentieren die Interessen der betroffenen Tiere und setzen sich für deren Recht auf körperliche Unversehrtheit ein, während Wissenschaftsvertreter:innen die Perspektiven aus Forschungseinrichtungen und Instituten einbringen. Damit werden erstmals die Opfer der Versuchsindustrie angemessen vertreten. Tierschutzvertreter:innen sollen daher in gleicher Anzahl wie Wissenschaftsvertreter:innen in den Kommissionen vertreten sein, um eine ausgewogene und faire Bewertung der Anträge sicherzustellen. Interessenkonflikte sind auszuschließen, indem Mitglieder der Kommission keine beruflichen Tätigkeiten im Bereich Tierversuche ausüben dürfen. Dies gewährleistet objektive und unabhängige Entscheidungen.

22. Tiertransporte

22.1 Verbot von Langstreckentransporten

Tiertransporte gehören zu den grausamsten Praktiken in der landwirtschaftlichen Tierhaltung und stellen eine enorme Belastung für die betroffenen Tiere dar. Jedes Jahr werden Millionen von Tieren unter oft katastrophalen Bedingungen über lange Strecken transportiert – sowohl innerhalb Europas als auch in Drittstaaten, die keine tierschutzgerechten Standards einhalten. Während der Transporte sind die Tiere extremer Hitze, Kälte, Enge, Hunger und Durst ausgesetzt, was erhebliches Leid und häufig auch den Tod verursacht. Diese Praxis steht im Widerspruch zu den grundlegenden Prinzipien des Tierschutzes und der gesellschaftlichen Forderung nach einer tierfreundlichen Landwirtschaft.
Als kurzfristige Lösung muss die maximale Transportdauer von lebenden Tieren umgehend auf zwei Stunden begrenzt werden, um die Belastung für die Tiere so gering wie möglich zu halten. Lebendtierexporte in Drittstaaten, in denen tierschutzgerechte Standards nicht eingehalten werden können, sind vollständig zu verbieten. Der Transport über lange Strecken fügt den Tieren nicht nur erhebliches Leid zu, sondern ist auch aus tierschutzpolitischer Perspektive nicht vertretbar.
Langfristig müssen Langstreckenexporte vollständig verboten werden.

22.2 Strengere Kontrollen und Transparenz

Um die Einhaltung von Vorschriften während der Transporte sicherzustellen, ist ein digitales Überwachungssystem einzuführen. Dieses System muss GPS-Tracking und verpflichtende Videoüberwachung während des gesamten Transports umfassen. Die Kontrollinstanzen sind durch mehr Personal zu stärken, um regelmäßige und flächendeckende Überprüfungen auf allen Transportwegen zu gewährleisten. Zusätzlich müssen Datenbanken erstellt und genutzt werden, um tierschutzrechtliche Verstöße in Drittstaaten zu dokumentieren und rechtskonforme Transporte sicherzustellen.

22.3 Subventionen

Staatliche oder EU-Gelder dürfen nicht länger für die Unterstützung von Lebendtiertransporten verwendet werden. Subventionen für diese Transporte sind vollständig abzuschaffen. Verstöße gegen Transportvorschriften müssen mit härteren Strafen geahndet werden. Dazu gehören nicht nur deutlich erhöhte Geldstrafen, sondern auch der Entzug von Betriebserlaubnissen bei wiederholten Verstößen.

22.4 Verbesserung kurzfristiger Bedingungen

Für die Dauer der Transporte müssen verbindliche Standards eingeführt werden, die eine angemessene Belüftung, Temperaturkontrolle, Wasser- und Futterversorgung sowie ausreichende Bewegungsfreiheit sicherstellen. Transporte dürfen nicht durchgeführt werden, wenn die Temperaturprognosen über 25 °C oder unter 5 °C liegen, um unnötiges Leiden der Tiere zu verhindern. Zudem ist die Anzahl der transportierten Tiere zu begrenzen, um Überfüllung und Verletzungen zu vermeiden. Hochträchtige Tiere sowie Tiere, die nicht transportfähig sind, dürfen nicht transportiert werden. Nicht entwöhnte Jungtiere wie Kälber unter 12 Wochen oder Schweine unter 30 Tagen sind ebenfalls von Transporten auszuschließen.

22.5 Langfristige Perspektive: Abschaffung der Tiernutzung

Langfristig ist eine grundlegende Agrarwende erforderlich, die die Nutzung von Tieren für die „Lebensmittel“produktion und Transporte überflüssig macht. Die Förderung pflanzlicher Alternativen muss dabei im Mittelpunkt stehen, um eine tierfreundliche und nachhaltige Landwirtschaft zu etablieren.

23. Tiere in der Unterhaltungsbranche und Zucht

23.1 Tiere in der Unterhaltungsbranche

23.1.1 Verbot der Nutzung von Tieren in Zirkussen und Shows

Die Haltung und Nutzung von Tieren in Zirkussen und Shows muss vollständig verboten werden, da ihre artgerechte Unterbringung in solchen Einrichtungen grundsätzlich nicht gewährleistet werden kann. Übergangsregelungen, die Tieren bis zu ihrem Lebensende eine Zurschaustellung erlauben, müssen ersatzlos gestrichen werden, da sie tierschutzwidrige Zustände dauerhaft zementieren.

23.1.2 Einführung von Überwachungssystemen

Die Einführung von Kamerasystemen ist notwendig, um tierschutzrelevante Vorgänge in Einrichtungen wie Zirkussen oder ähnlichen Betrieben lückenlos zu dokumentieren. Dies ermöglicht eine konsequente Ahndung von Verstößen gegen Tierschutzstandards.

23.1.3 Schließung von Zoos und Aquarien ohne Artenschutzrelevanz

Langfristig müssen Zoos und Aquarien, die keine essenzielle Rolle im Artenschutz spielen, geschlossen werden. Diese Einrichtungen sind durch tierfreie Alternativen wie virtuelle Zoos, interaktive Bildungsplattformen und Ausstellungen zu ersetzen, die ohne Tierleid auskommen.

23.1.4 Verbot traditioneller Tierquälereien

Traditionelle Unterhaltungsformen wie Stierkämpfe, Gänsestopfleberproduktion oder Rodeos, die auf systematischem Tierleid basieren, müssen weltweit geächtet werden.

23.1.5 Einschränkung der Darstellung von Tieren in Medien

Auch die Darstellung von Tieren in Filmen und Werbung ist zu untersagen, wenn sie Leid oder unnatürliche Situationen darstellen.

23.2 Tiere in der Zucht

23.2.1 Verbot von Qualzuchten

Die Zucht von Tieren muss strikt reguliert und tierschutzwidrige Praktiken vollständig verboten werden. Qualzuchten, bei denen Tiere aufgrund äußerlicher Merkmale gezüchtet werden und dadurch gesundheitliche Schäden erleiden, müssen ausnahmslos untersagt werden. Tiere mit Qualzuchtmerkmalen dürfen weder zur Schau gestellt noch für Werbezwecke verwendet werden.

23.2.2 Verstärkte Überwachung bestehender Zuchtbetriebe

Die Überwachung noch bestehender Zuchtbetriebe ist erheblich zu verstärken, um Verstöße gegen das Qualzuchtverbot zu verhindern.

23.2.3 Verbot von Hybridzuchten

Die Zucht von Hybriden, insbesondere Kreuzungen zwischen Wildtieren und Haustieren wie Wolf-Hund-Hybriden, muss vollständig verboten werden, da sie erhebliche Risiken für Tiere und Menschen darstellen. Natürlich gezeugte Hybriden müssen streng geschützt werden und dürfen nicht getötet werden.

23.2.4 Import- und Handelsverbot gezüchteter Tiere

Der Import und Handel gezüchteter Tiere, insbesondere aus Ländern mit niedrigen Tierschutzstandards, muss gestoppt werden. Diese Maßnahme ist essenziell, um Tierleid international zu bekämpfen und den Fokus auf artgerechte Alternativen zu lenken.

24. Verbot der Pelzindustrie

24.1 Schließung der Pelzfarmen

Die Produktion von Pelzen in Pelzfarmen ist mit immensem Tierleid verbunden. Tiere wie Nerze, Füchse, Waschbären, Hunde und Katzen werden in engen Käfigen gehalten und auf besonders brutale Weise getötet, um ihre Felle zu gewinnen. Die Tierschutzpartei fordert die dauerhafte Schließung aller Pelzfarmen in Deutschland und ein generelles Verbot der Haltung und Zucht von Tieren zur Pelzgewinnung.

24.2 Import- und Handelsverbot

Der Import und Handel von Pelzen oder Pelzprodukten aus Ländern, in denen Pelzfarmen betrieben werden, muss konsequent verboten werden. Dieses Verbot ist notwendig, um die Nachfrage nach Pelzprodukten zu reduzieren und internationale Tierquälerei nicht weiter zu unterstützen.

24.3 Schutz der Verbraucher:innen vor Täuschung

Verbraucher:innen müssen vor irreführender Werbung und falscher Kennzeichnung geschützt werden. Echtpelz darf nicht als Kunstpelz deklariert werden. Die Verwendung von Begriffen wie „tierfreundlich“ oder „nachhaltig“ für Pelzprodukte ist ebenfalls zu untersagen, da sie die tatsächlichen Produktionsbedingungen verschleiern.

24.4 Aufklärungskampagnen

Um das Bewusstsein in der Bevölkerung zu stärken, sind verstärkte Informationskampagnen notwendig. Diese sollen über die grausamen Methoden in der Pelzproduktion, wie die Tötung durch Analsonden oder das Häuten bei lebendigem Leib, aufklären. Die Öffentlichkeit muss über die ethischen und ökologischen Folgen des Pelzkonsums informiert werden.

24.5 Gründe für ein Pelzverbot

Ein Verbot der Pelzindustrie ist aus mehreren Gründen unerlässlich. Aus tierschutzrechtlicher Perspektive leiden Pelztiere immens unter den katastrophalen Haltungsbedingungen und den grausamen Tötungsmethoden, die in Pelzfarmen angewendet werden. Darüber hinaus hat die Pelzproduktion erhebliche negative Auswirkungen auf die Umwelt, insbesondere durch den Einsatz von chemischen Substanzen bei der Verarbeitung. Diese schädigen sowohl die Natur als auch die menschliche Gesundheit. Schließlich ist die Nutzung von Pelzen in einer modernen Gesellschaft, die über zahlreiche tierfreie Alternativen verfügt, ethisch nicht mehr vertretbar. Ein Verbot ist daher ein logischer und notwendiger Schritt, um Tierschutz, Umweltschutz und ethische Grundsätze konsequent umzusetzen.


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