Bundesregierung signalisiert mit geplanter Änderung der TierSchNutztV weiter tierfeindlichen Kurs

Der konsequenteste Weg, Tierleid zu vermeiden, ist die vegane Ernährungsform, die ausschließlich auf pflanzlichen Produkten basiert (Nr. 1.3. Grundsatzprogramm der Partei Mensch Umwelt Tierschutz -Tierschutzpartei). Bis dahin ist es noch ein langer Weg; den die derzeitige Bundesregierung nicht gehen wird.

Mit ihrer geplanten Änderung der Tierschutznutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) signalisiert die Bundesregierung, dass sie ihren tierfeindlichen Kurs fortsetzen, ja sogar noch verschärfen will (vgl. beigefügte PM der Tierärzte für verantwortbare Landwirtschaft e.V.)

Pressemitteilung der „Tierärzte für verantwortbare Landwirtschaft e. V.“

Zum Entwurf des BMEL über die Neuregelung der Haltung von Schweinen

Mit ihrer geplanten Änderung der Tierschutznutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) signalisiert die Bundesregierung, dass sie ihren tierfeindlichen Kurs fortsetzen, ja sogar noch verschärfen will.

Weitere 15 Jahre soll die tierquälerische Haltung von Sauen in Kastenständen fortgesetzt werden, aber nicht nur das: in Zukunft sollen die Sauen in den Kästen nicht einmal mehr die Gliedmaßen, sondern nur noch ihren Kopf ausstrecken dürfen.

Ihnen wird damit auch noch das essentielle Grundbedürfnis nach einem Tiefschlaf, der nur in entspannter Seitenlage möglich ist, verwehrt.

Für kastenstandfreie Abferkelbuchten ist im Entwurf eine nutzbare Bodenfläche von nur 5 qm vorgesehen. 5 qm für eine Sau mit einer Widerristhöhe von ca. 1 m mitsamt ihrer ca 20 Ferkel!

17 Jahre sollen die Tierhalter Zeit bekommen, um auf dieses völlig unzureichende, nicht funktionierende System umzustellen.

Der Änderungsentwurf des BMEL beinhaltet glatte Rechtsbrüche.

Er ignoriert das Tierschutzgesetz, er ignoriert Artikel 20a Grundgesetz und ebenso auch einschlägige Urteile von Bundesverfassungs- und Bundesverwaltungsgericht.

Er schreibt die schlechten Haltungsbedingungen für Sauen einfach fort.

Schon die geltende TierSchNutztV unterläuft das Tierschutzgesetz, anstatt es zu konkretisieren. Dieser unhaltbare, rechtswidrige Zustand hat die Massentierhaltung überhaupt erst ermöglicht.

Die TierSchNutztV muss dringend an die gesetzlichen Vorgaben angepasst werden, damit Landwirte das Tierschutzgesetz einhalten.

Die Bundesregierung macht genau das Gegenteil.