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Bundestag verbietet Schlachtung trächtiger Rinder

Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. Mai 2017, für ein Verbot der Schlachtung trächtiger Tiere gestimmt.

Unser Bundesvorstandsmitglied und Tierärztin Dr. Heidi Stümges kommentiert dieses Verbot folgendermaßen:

Dass Schafe und Ziegen im letzten Drittel der Trächtigkeitsdrittel weiterhin zur Schlachtung freigegeben werden, hat rein im Management liegende Gründe. Ihre ungeborenen Kinder sind gleichsam empfindungsfähig wie Rinderbabys im Mutterbauch. Sie werden genauso über die Nabelschnur mit Sauerstoff versorgt, daher erfahren sie auch den gleichen, minutenlangen Erstickungstod, während ihre Mutter ausblutet. Es ist nicht so, dass bei Schafen und Ziegen Trächtigkeitsuntersuchungen z.B. durch Hormonbestimmungen oder Ultraschalluntersuchungen nicht möglich wären.

Ebenso ist die Ausnahme “Tötungen, die aufgrund von Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen oder Notschlachtungen erforderlich sind” nicht nachvollziehbar. Wieso sollte für unheilbar kranke Tieren etwas anderes als eine fachgerechte Euthanasie in Frage kommen?

Dass dieses weniger als halbherzige Gesetz nach einem Entwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD das “Ergebnis zähen Ringens” darstellt ist traurig. Dass dies aber von der CDU/CSU als “ein guter Tag für den Tierschutz” gefeiert wird ist unerträglich.