CSU und Bayerischer Bauernverband wollen Verbot der Anbindehaltung stoppen

2016 wurde in Deutschland endlich das Verbot für die ganzjährige Anbindehaltung mit einer Übergangsfrist von bis zu 12 Jahren beschlossen. Aus gutem Grund wird dieses Haltungssystem seitens der Verbraucher:innen, der Molkereien, des Gesetzgebers und auch der Wissenschaft zunehmend unter Druck gesetzt – unsere Gesellschaft lehnt die Anbindehaltung insgesamt also eher ab.

 

Zulassung für Neubauten längst nicht mehr erlaubt

Die Anbindehaltung sorgt für eine starke Bewegungs- und Verhaltenseinschränkung der Tiere, sie hat Auswirkungen auf das Ruheverhalten, die Fortbewegung, Komfortverhalten und macht soziale Interaktionen mit Artgenossen praktisch gänzlich unmöglich. Aus diesem Grund ist das Haltungssystem bereits in der Schweiz, in Österreich und in Dänemark verboten, eine Zulassung für Neubauten ist auch in Deutschland nicht mehr erlaubt.

 

CSU und BBV gegen das geplante Verbot der Anbindehaltung

Nun versucht allerdings die CSU (Christlich-Soziale Union) in Kooperation mit dem BBV (Bayerischer Bauernverband) per Dringlichkeitsantrag, das von der Bundesregierung geplante Verbot zu verhindern. Die genaue Forderung ist, dass lediglich die vollständige, ganzjährige Anbindehaltung, nicht aber die Kombinationshaltung verboten werden solle.

 

Kombinationshaltung – eine tiergerechtere Form?

Kombinationshaltung bedeutet, dass man den Rindern neben ihrer lebenslangen Fixierung an einem Platz im Stall zumindest teilweise Bewegungsmöglichkeiten einräumt. Erste Eckpunkte für mögliche Regelungen sind beispielsweise, dass die Tiere an insgesamt 120 Tagen im Jahr für mindestens 2 Stunden pro Tag die Möglichkeit zur Bewegung bekommen.

Tatsache ist jedoch, dass vorübergehender Weidegang oder die Möglichkeit zur freien Bewegung innerhalb der Fixierung in keinem Fall eine spürbar tiergerechtere Form der Anbindehaltung herbeiführen wird. Die Tiere leiden weiterhin unter schmerzhaften Klauenerkrankungen und zahlreichen leistungsassoziierten Erkrankungen. Und ihnen werden auch bei Kombinationshaltung nahezu alle arteigenen Verhaltensweisen wie Sozialverhalten, Komfortverhalten, Ruheverhalten etc. die meiste Zeit verwehrt werden – nicht umsonst ist die Zulassung auch dieses Haltungssystems für Neubauten längst nicht mehr zulässig!

Dazu kommt, dass die Altbauten seit Langem schon nicht mehr den durch die Züchtung mittlerweile viel massigeren Tieren angepasst sind.
Was Rinder eigentlich brauchen, ist die Freiheit, denn nur diese ist artgerecht! Zumindest aber brauchen sie unbedingt Weide und Bewegungsmöglichkeiten an allen 365 Tagen im Jahr – nicht an 90 und nicht an 120; nicht im Stall und nicht fixiert.

Wir fordern: Anbindehaltung abschaffen, egal in welcher Kombination. Als Alternative für die Landwirt:innen muss die Regierung die Umstellung von Anbindehaltung zu biozyklisch-veganem Anbau fördern. Nur so kann der Ausstieg aus der Anbindehaltung, vor allem für bäuerliche Kleinbetriebe, überhaupt erst in Betracht gezogen werden.