Das Amtsgericht Magdeburg verwarnte am 17.06.2010 den Direktor und drei Mitarbeiter des Zoologischen Gartens, weil sie im Mai 2008 ohne einen vernünftigen Grund drei kleine Tigerbabys einschläferten. Die jungen Raubkatzen waren nicht reinrassig und somit galt der Nachwuchs nach dem Erhaltungszuchtprogramm als wertlos.
Presseerklärung des Landesverbandes Sachsen-Anhalt
Presseerklärung wurde am 19.06.2010 in der Volksstimme veröffentlicht