Der Wolf auf der Abschussliste

Pressemitteilung / 14.05.2019

Ende Mai soll die im vergangenen Monat vom schwarz-roten Kabinett in Sachsen beschlossene Wolfsverordnung (SächsWolfMVO) in Kraft treten. Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei) verurteilt den sächsischen Entwurf zur Wolfsverordnung auf das Schärfste.

Der Wolf steht nun praktisch wieder auf der Abschussliste. Sachsen stellt sich damit gegen geltendes Recht auf allen übergeordneten Ebenen. Der Wolf genießt als gefährdete Tierart in Deutschland einen hohen Schutzstatus (§ 44 Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG), wird aber gleichzeitig noch durch europäisches (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie FFH-RL, Anhang IV) und internationales Recht (Washingtoner Artenschutzabkommen, Berner Konvention) geschützt.

Die Umsetzung der Gesetze ist Ländersache und offensichtlich geht Sachsen nun einen recht eigenwilligen, um nicht zu sagen, illegalen Weg. Die „Entnahme“, also die Tötung eines Wolfs soll erlaubt sein, wenn sich dieser auf weniger als 30 Meter einem Menschen nähert und nicht vertrieben werden kann. Außerdem sollen Wölfe abgeschossen werden dürfen, wenn erheblicher wirtschaftlicher Schaden entstanden ist. Das sei schon dann der Fall, wenn innerhalb von zwei Wochen eine Schutzmaßnahme gegen Wölfe zwei Mal überwunden wurde.

Während erstere Maßnahme vielleicht noch als Selbstverteidigung im Extremfall akzeptabel erscheinen mag, so ist die Tötung von Wölfen aus rein wirtschaftlichen Erwägungen heraus ein Affront.

Kontrollen von Tierschützern in Niedersachsen ergaben, dass höchstwahrscheinlich oftmals nicht von einem „Problemwolf“ gesprochen werden kann, wenn es zu Rissen kommt, sondern von einem „Problemzaun“. Überprüfte Weidezäune waren vielfach nicht hoch genug und die Beutegreifer konnten leicht unter der untersten Litze hindurchkriechen. Solange es in der Landwirtschaft noch Defizite im Herdenschutz gibt, verbietet sich jede Diskussion über den Abschuss von Wölfen.

„Wir dürfen nicht zulassen, dass wahllos in Wolfsrudel geschossen wird“, empört sich Patricia Kopietz, Bundesgeschäftsführerin der Tierschutzpartei und Europakandidatin. „Wir sollten die geltenden Gesetze achten und die Tötung eines Wolfes gar nicht erst in Betracht ziehen.“

Freundliche Grüße

Patricia Kopietz

Bundesgeschäftsführerin/Bundespressesprecherin
Landesgeneralsekretärin BW
Parteibeauftragte gegen Jagd