Die GEZ-Haushaltsabgabe – ein Stein des Anstoßes

Nun ist es amtlich: Das neue GEZ-Gebührenmodell sieht vor, dass jeder Haushalt ab dem Jahr 2013 eine Gebühr von 17,98 Euro entrichten muss, unabhängig davon, ob überhaupt ein Radio- oder Fernsehgerät vorhanden ist.

Es ist unbegreiflich, dass die verantwortlichen Ministerpräsidenten den sozialen Frieden so leichtfertig aufs Spiel setzen! Jede/r Bundesbürger/in soll sich nun an den übermäßigen Gagen für Gottschalk, Schmidt und Silbereisen beteiligen, auch wenn sie keine GEZ-pflichtigen Geräte haben!

Die GEZ-Haushaltsabgabe ist aber nicht nur ungerecht, sondern birgt auch so manche Heimtücke: Nach § 1 Abs. 1 des Staatsvertragsentwurfs vom 31.03.2010 ist nämlich für jede „Wohnung“ eine Rundfunkgebühr zu entrichten. Und was eine „Wohnung“ ist, wird in § 3 Abs. 1 geregelt: „Wohnung im Sinne dieses Staatsvertrages ist unabhängig von der Zahl der darin enthaltenen Räume jede baulich abgeschlossene Raumeinheit innerhalb eines Gebäudes, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird“.

Der GEZ-freundlichen Auslegung – besser gesagt: der Willkür – stehen wieder einmal sämtliche Türen offen, was den sozialen Unmut weiter anheizen wird! Diese Lösung erfordert nach wie vor ein Schnüfflersystem und wird wohl noch weniger Akzeptanz finden als das alte.

Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz fordert nach wie vor: Das Zwangsgeld für das „GEZ-Fernsehen“ muss abgeschafft werden!

Marita Adler
Partei Mensch Umwelt Tierschutz
Bundesgeschäftsstelle, Abteilung Presse-Arbeit
Fritz-Schumacher-Weg 111, 60488 Frankfurt/Main