EIL-APPELL – Zur Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Schleswig vom 27.2.2019 über Tiertransporte

Nachdem das schleswig-holsteinische Landwirtschaftsministerium am 25.2.2019 per Erlass die Ausstellung von Vorattesten und die Abfertigung von Tiertransporten in Drittstaaten verboten hatte, verpflichtete das dortige Verwaltungsgericht aufgrund eines Eilantrages der Rinderzucht-Genossenschaft Schleswig-Holstein (RSH) den Kreis Steinburg, in einem konkreten Fall Vorlaufatteste auszustellen.

Hier weiter lesen: Zur Entscheidung der Verwaltungsgerichtes Schleswig vom 27 (002).1.