Eingabe an NRW-Landtag: Gewalt gegen Frauen

Folgende Eingabe machte der Landesvorstand NRW an den Petitionsausschuss des Landtages:

Gewalt gegen Frauen – wann bekommen die Opfer die Versorgung, die ihnen zusteht?

Im Rahmen der Istanbul-Konvention hat sich Deutschland völkerrechtlich verpflichtet, Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhüten und zu bekämpfen und Opferschutz zu gewährleisten.

Das Land NRW hat weder ein Programm für eine vertrauliche, anonyme Spurensicherung nach körperlicher oder sexueller Gewalt noch ist die Kostenübernahme (durch gesetzliche und private Krankenkassen oder eine Kostenübernahme durch das Land) gesichert. Auch fehlt es an Schulungen des medizinischen und polizeilichen Personals im Fall von Gewaltdelikten gegen Frauen (F.A.Z. vom 02.03.2024, „Vom System im Stich gelassen“).

Die Istanbul-Konvention ist im Jahr 2011 verabschiedet worden und in Deutschland am 01.01.2018 in Kraft getreten. Laut dem Gleichstellungsministerium NRW wird derzeit „angestrebt“, Maßnahmen für eine vertrauliche Spurensicherung umzusetzen. Nun ist das Jahr 2024. Wie lange soll es noch dauern, bis Frauen der Schutz gewährt wird, der ihnen als Opfer von Gewaltstraftaten zusteht?

Wir, die Partei Mensch Umwelt Tierschutz, fordern, unverzüglich und flächendeckend die Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention zu erfüllen. Wir fordern, dass jede Frau die notwendige medizinische Versorgung und einen Anspruch auf eine vertrauliche Spurensicherung erhält und dass sofort eine massive Ausweitung der Anlaufstellen für Notfälle in Kliniken (Gewaltschutzambulanzen), Schulungen des medizinischen und polizeilichen Personals und eine Kostenübernahmegarantie erfolgen.

Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei)

Angelika Remiszewski & Sebastian Everding
für den Landesvorstand NRW