Justitia zeigt Siegt vor Gericht

Einstweilige Verfügung gegen Stadt Gelsenkirchen

Stadt Gelsenkirchen verliert vor dem OVG – Umweltveranstaltung der Tierschutzpartei NRW findet statt

Am 18.November erhielt die Tierschutzpartei NRW einen von der Stadt Gelsenkirchen unterzeichneten Nutzungsvertrag für ihre geplante Umweltveranstaltung in der Aula der Gesamtschule Buer-Mitte.

Das „Tribunal gegen die legalisierte Vielfach-Vergiftung im Giftdreieck Emscher-Lippe“, zu dem die Tierschutzpartei gemeinsam mit den Bündnispartnern des Aktionsbündnisses gegen Ölpellets-Verbrennung eingeladen hatte, findet wie geplant heute um 18 Uhr statt.

Am 29.11.2019 widerrief die Stadt die bereits erteilte und bezahlte Genehmigung für den Raum unter dem Vorwand der Täuschung. Nicht die Tierschutzpartei sei der Veranstalter, sondern das Bündnis, bestehend aus diversen Parteien, Organisationen, Bürgerinitiativen und Einzelpersonen.

Stadtsprecher Martin Schulmann äusserte sich in der gestrigen Ausgabe der WAZ, die Veranstaltung sei unter falschen Voraussetzungen erfolgt, man sei „hinter’s Licht geführt worden“.

Jörg Etgeton, Landesvorstandsmitglied der Tierschutzpartei und Sprecher der Regionalgruppe Gelsenkirchen kann über diese Aussage lediglich den Kopf schütteln.

„Die Tierschutzpartei NRW ist Teil des Aktionsbündnisses und hat hier die Räumlichkeiten als federführender Veranstalter angemietet. Es wäre uns neu, dass wir als Teil eines Bündnisses nicht mehr als Einzelpartei anmelden dürfen, oder dass Bündnispartner eine Veranstaltung nicht offiziell bewerben oder einladen dürfen, ohne gleich als Veranstalter zu gelten. Dass die Stadt uns so kurzfristig die bereits zugesicherten Räumlichkeiten nun verwehren wollte, hat einen faden Beigeschmack und ist mehr als bedauerlich, denn wir haben nach der Anmeldung auch Vertreter von Politik und jener Unternehmen zum Dialog eingeladen, die verantwortlich dafür sind, dass Gelsenkirchen seit Jahren an der Spitze der bösartigen Krebsstatistik NRWs steht. “

Der Landesvorstand NRW hat kurzfristig einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die Stadt eingereicht, dem das Amtsgericht am gestrigen Tage zustimmte.

Nach Einspruch der Stadt Gelsenkirchen musste heute das Oberverwaltungsgericht Münster ein Urteil fällen.

Das OVG bot einen Vergleich an: Die Stadt Gelsenkirchen zieht ihre Kündigung der Räumlichkeiten zurück, die Kosten tragen beide Parteien zu gleichen Teilen.

„Mit diesem Vergleich hätte die Stadt Gelsenkirchen ihr Gesicht gewahrt, die Tendenz war aufgrund dieses Angebotes mehr als deutlich.  Dennoch hat die Stadt es vorgezogen, auf ihren Willen zu bestehen und hat somit schlussendlich eine Niederlage kassiert.  Unser Tribunal findet wie geplant statt! Das ist nicht nur ein Sieg auf ganzer Linie für die Tierschutzpartei und das Aktionsbündnis, es ist auch ein Sieg für die Demokratie und die Bürger Gelsenkirchens und Umgebung!“ gibt sich Jörg Etgeton zufrieden.