Aufruf eine Email an den Landtag NRW zu versenden, Frischling im Wald

Email-Aktion an den Landtag NRW!

+++ EMAIL-AKTION +++

Der Landtag NRW hat eine außerordentliche Jagdverordnung beschlossen, über die der Umweltausschuss in Kürze beraten soll.

Für den Fall, dass die Afrikanische Schweinepest (ASP) NRW erreicht, will die Regierung den Jägern (noch) mehr Möglichkeiten einräumen, Wildschweine zu bejagen.
Dabei sieht sie Maßnahmen vor, die selbst von Mitgliedern der Kreisjägerschaften aus Tierschutzsicht kritisiert.

So will die Landesregierung entgegen des Jagdgesetzes erlauben, den Mutterschutz für Wildsauen aufzuheben und den Abschuss der Bachen erlauben, auch wenn die Frischlinge erst wenige Wochen alt sind und somit dem Hungertod ausgesetzt würden.

Auch die Bejagung mit Schrotmunition soll in betroffenen Gebieten genehmigt werden, um das Treffen der Tiere zu vereinfachen, auch wenn die Treffer somit häufig nicht tödlich sind und für die verletzten Tiere erhebliche Schmerzen und Qualen bedeuten.

Weiter sind in der Verordnung die Erlaubnis für Lebendfallen, montierte Nachtsichtgeräte, die Aufhebung bejagungsfreier Zonen und Bleimunition vorgesehen.

Bereits vor einigen Jahren hat die schwarz-gelbe Landesregierung versucht, das zu dem Zeitpunkt noch gültige ökologische Jagdgesetz auszuhebeln und eine Verordnung erlassen, die entgegen des damals geltenden Rechts die (Kunst-)Baujagd am Fuchs wieder erlauben sollte.
Auch wenn diese abnorme Art der Jagd heute nach der Jagdreform wieder erlaubt ist, so hat unser damaliger Protest beim Präsidenten des Landtags bewirkt, dass die voreilige Verordnung aufgrund des Verstoßes gegen das Jagdgesetz zumindest vorerst nicht umgesetzt wurde.

Ungeachtet der Tatsache, dass für die Ausbreitung der für den Menschen ungefährliche ASP nicht die Tiere, sondern der Mensch verantwortlich ist, möchte die Regierung unter der Heraufbeschwörung des Ausnahmezustandes erneut das eigens gestaltete Gesetz missachten und Sondergenehmigungen für die Jäger erlassen, die in keinster Weise im Verhältnis stehen und einem Massaker gleichkämen.

Es bleibt dabei dringend zu beachten, dass – sollte es tatsächlich zu einer Gebietsinfektion kommen – durch Schrot verletzte Tiere erst recht eine Verbreitung des Virus bedeuten könnten, wenn eine Nachsuche erfolglos bliebe, da Aasfresser wie zB Krähen den Virus weitertragen könnten.
Eine vorsätzlich tierquälerische Bejagung wäre somit verantwortungslos und grob fahrlässig – wenn auch nicht überraschend bei dieser Regierung!

Außerdem hat das Land NRW im Januar 2019 bereits einen Rahmenvertrag mit einem externen Dienstleister, der extra gegründeten Wildtierseuchen-Vorsorge-Gesellschaft mbH, geschlossen und deren Anlaufkosten in Höhe von 1 Millionen Euro zur Gründung übernommen (wir berichteten am 10.12.2019), die im Falle des Ausbruchs der ASP betroffene Kerngebiete umgehend großflächig einzäunen könnte, um eine weitere Verbreitung zu verhindern und auf Maßnahmen wie Kadaversuche und Desinfektion spezialisiert ist.

Das hysterische Krisenmanagement der lobbyorientierten Landesregierung aus CDU und FDP erreicht mit den geplanten Ausnahmegenehmigungen erneut einen Höhepunkt staatlicher Tierquälerei, der nur noch den herz- und kopflosen Tötungsdrang bar jeder Vernunft befriedigt.

Helft uns, die geplante Verordnung zu verhindern und schreibt eine Email an den Landtag und den Umweltausschuss NRW !

email@landtag.nrw.de

DANKE!