Erfreulich: Nerzfarm in Schleswig-Holstein muss nach Gerichtsurteil dieses Jahr schließen

Die knapp 30 Nerzfarmen halten sich nicht an die seit Ende 2011 geltenden Vorgaben

Gemäß der Tierschutz-Verordnung ist seit dem 12.12.2011 für jedes ausgewachsene Tier sowie für jedes Jungtier nach dem Absetzen 1 Quadratmeter Grundfläche vorgeschrieben. Die Gesamtkäfiggröße – es sitzen mehrere Tiere zusammen – muss mindestens 3 Quadratmeter aufweisen. Für die Umstellung hatten die Betreiber der Pelzfarmen fünf Jahre Zeit.

Insgesamt gibt es in Deutschland neben einer Fuchsfarm und einer unbekannten Zahl von Chincilla-Farmen noch etwa knapp 30 Nerzfarmen (lt. www.tierrechte.de), die die neuen Mindestanforderungen alle deutlich unterschreiten und somit illegal sind.

Da die Landesregierungen sowie die Veterinärämter offenbar weitgehend untätig sind, machen hier derzeit Tierschützer insbesondere vom Deutschen Tierschutzbüro bzw. dem Arbeitskreis humaner Tierschutz e.V. per Anzeigen Druck.

Nach einer Farm in Zirtow in Mecklenburg-Vorpommern muss nun die letzte Farm in Schleswig-Holstein in Schlesen (Plön) nach einem gestern erfolgten Urteil des Verwaltungsgerichtes Schleswig innerhalb von fünf Monaten schließen (http://www.tierschutzbuero.de/erfolg-nerzfarm-soerensen-muss-schliesen/).

Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz strebt ein generelles Verbot der Pelztierhaltung wie in Großbritanien oder Österreich an. Den Tieren ist allerdings auch schon geholfen, wenn die bestehenden Farmen aufgrund der geltenden Mindestforderungen schließen müssen, weil sie – wie in der Schweiz – unrentabel werden.

Wir fordern selbstverständlich alle Landesregierungen auf, ihre Untätigkeit aufzugeben und die verbliebenen Farmen aufgrund des dreisten Nicht-Einhaltens der gesetzlichen Mindestanforderungen schließen zu lassen.