„Es darf geschächtet werden – Verwaltungsgericht Giesen in der Kritik?“

Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz übt Kritik an der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Giesen: „Eine Entscheidung, die für den Tierschutz ein Schlag ins Gesicht ist, denn betäubungsloses Schächten ist legalisierte Tierquälerei“, so der Bundesvorsitzende, Stefan Bernhard Eck, der kleinen Partei, die sich stark für Tier- und Umweltschutz einsetzt. Das Gericht hatte am 24.02.09 einem Eilantrag des muslimischen Metzgers Rüstem Altinküpe aus Aßlar-Werdorf stattgegeben. Er darf ab sofort pro Woche 2 Rinder und 30 Schafe unter bestimmten Auflagen Anwesenheit eines Veterinärs, Bedarfsnachweis durch eine eidesstattliche Erklärung der potentiellen Käufer des geschächteten Fleisches) betäubungslos schächten.

Der Marbuger Bundestagskandidat Wolfgang Penzler des Landesverbandes Hessen der Partei Mensch Umwelt Tierschutz hält sich die Option offen, zusammen mit nordhessischen Tierschutzvereinen und Tierschützern/innen durch gezielte Aufklärung der Öffentlichkeit und Protest-Aktionen gegen die Gerichtsentscheidung vorzugehen. „Nur durch ein klares NEIN der Bürgerinnen und Bürger Nordhessens“, so Penzler, „kann der seit mehr als zehn Jahren andauernde Rechtsstreit zwischen Altinküpe und den Gerichten im Sinne des Tierschutzes beendet werden. Was jetzt in Aßlar wieder geschieht, ist ein klarer Verstoß gegen § 18 Absatz 1 Nr. 6 des deutschen Tierschutzgesetzes!“

Stefan Bernhard Eck

Partei Mensch Umwelt Tierschutz – Die Tierschutzpartei –
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