EU-Politik auf Abwegen: Kontrollvorschriften gegen BSE gelockert

„Tiermehl“ ab Juni 2013 in Aquafarmen wieder zugelassen

Vor zwölf Jahren reagierte das EU-Parlament auf die Rinderkrankheit BSE mit einem Verbot, zermahlene Schweine und Hühner an Fische in Aquafarmen zu verfüttern. Ab Juni 2013 läuft dieses Verbot aus und dann darf wieder „Tiermehl“ aus Schweinen und Hühnern an Fische verfüttert werden.

Der Beschluss der EU-Kommission beruft sich auf wissenschaftliche Erkenntnisse, nach denen das Risiko einer BSE-Übertragung als geringfügig eingestuft wird – solange es nicht zu Kannibalismus unter den Fischen kommt. Dies soll durch ein Kontrollsystem inklusive DNA-Tests sichergestellt werden.

Auf Grundlage dieses Beschlusses soll nach dem Jahr 2014 – einem Kommissionssprecher zufolge – auch geprüft werden, ob die Verfütterung von „Schweinemehl“ an Hühner sowie von „Hühnermehl“ an Schweine wieder zugelassen werden soll. Die Verfütterung von Wiederkäuern wie Rinder, Schafe oder Ziegen bleibt weiterhin verboten, ebenso eine Verfütterung von „Fischmehl“ an Wiederkäuern.

„Tiermehl“ ist ein Produkt der Tierkörperverwertung. In einer Tierkörperbeseitigungsanlage werden die Körper von verendeten Tieren, Schlachtabfälle und tierische Nebenprodukte mittels mechanischer und chemischer Aufarbeitung zu „Tiermehl“ und anderen Produkten verarbeitet. Das Risiko, dass mit „Tiermehl“ Krankheitserreger verbreitet werden, so wie dies vor der „BSE-Krise“ geschah, ist weiterhin vorhanden!

Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz befürchtet, dass dieser Schritt zu einer unbemerkten Rückkehr der Rinderseuche BSE führen kann, obwohl die gemeldeten BSE-Fälle seit Jahren drastisch zurückgegangen sind.