EuGH-Urteil zu Gentechnik in Honig

Der Europäische Gerichtshof hat am Dienstag, den 7.9.2011 ein wichtiges Urteil zum Schutz der Verbraucher vor gentechnisch veränderten Lebensmitteln getroffen. Ein Imker hatte auf Schadensersatz geklagt, da in seinem Honig Pollen des gentechnisch veränderten Mais Mon 810 gefunden wurden. Dieser Mais darf in der EU nicht als Lebensmittel verkauft werden, folglicherweise der kontaminierte Honig nun auch nicht mehr. Verbraucher und Imker müssen also keine gentechnisch veränderten Pollen akzeptieren.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) sieht sich durch dieses Urteil in seiner Forderung gestärkt, das zwischen Gentechnikfeldern und Bienenstöcken ein Mindestabstand von 5 Kilometern gehalten werden muss. Dies ist nämlich der Radius, innerhalb dessen sich Bienen auf Nahrungssuche begeben. Womit wir auch beim Nachteil des Honigs wären: Es ist Nahrungsmittel, aber für Bienen!

Das Urteil des EuGH ist aber definitiv eine Stärkung der Gentechnik-KritikerInnen! Noch im Juli hatte die EU-Kommission das laut EU-Gesetzen festgelegte Gebot der Nulltoleranz verletzt und eine Verunreinigung von Futtermitteln mit gentechnisch veränderten Pflanzen bis zu 0,1 Prozent erlaubt. Die EU-Kommission wird ihre diesbezügliche Position jetzt nicht mehr aufrecht erhalten können und wird dahin zurückkehren müssen, dass nicht zugelassene gentechnisch veränderte Organismen in der EU nicht vermarktet werden dürfen.

Weitere Informationen zu dem Urteil hier: www.bund.net