FERKELKASTRATION MIT (ISOFLURAN-)BETÄUBUNG IN RHEINLAND-PFALZ?

Dringender Appell an das Umweltministerium

Am 4. September 2023 informierten wir unter der Überschrift „Vom Saulus zum Paulus?“ bereits einmal über unsere Befürchtung, dass männliche Ferkel nach wie vor und gesetzeswidrig ohne Schmerzausschaltung kastriert würden.

Das Bundesministerium BMEL verwies uns an die Landesbehörden, das sich als nicht zuständig erklärende rheinland-pfälzische Landwirtschaftsminsterium an das Umweltministerium, und wir wandten uns zusätzlich direkt an sämtliche Veterinärämter im Lande:

Positives aus Rheinland-Pfalz gibt es bedauerlicherweise nicht zu berichten, obwohl wir nach unserer 3. Anfrage zum Thema am 1. Februar 2024 endlich Post aus Mainz bekamen, inklusive der Information, dass das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Ernährung und Mobilität (MKUEM) uns versehentlich sein Antwortschreiben vom 20.11.2023 gar nicht übersandt hatte.

Wurden durch diese Antwort all die Veterinärämter, in deren Zuständigkeitsbereichen Schweinehalter agieren und die sich auch auf Rückfragen hin weigerten, unseren Fragenkatalog selbst zu beantworten, entlastet? Nicht in unseren Augen. Das Mitgeteilte zusammenfassend, haben wir im Februar 2024 das Mainzer MKUEM noch einmal kontaktiert:

… Es wird Sie nicht wundern, dass das auf den 20.11.2023 datierte Schreiben, zusätzlich zu bereits gestellten (- Gibt es Veterinärämter in Rheinland-Pfalz, die seit Januar 2020 die Einhaltung dieses eindeutigen Tierschutzgesetzes zur Schmerzausschaltung bei der Ferkelkastration nicht überwacht haben? Falls ja, … welche Maßnahmen wegen einer solchen Pflichtverletzung werden durch das zuständige Ministerium getroffen?), neue Fragen aufgeworfen hat.

Wir haben zur Kenntnis genommen, dass von 60 Ferkel-„Erzeugern“ bis dato 40 Personen, die in 28 Betrieben tätig sind, den Sachkundenachweis für eine Ferkelbetäubung mit Isofluran vor dem operativen Eingriff der Kastration erbracht haben. Auch uns ist bekannt, dass bei einer Isofluran-Betäubung – bei der das Handling der Tiere alleine schon unglaublichen Stress und Todesangst hervorruft – ein Zeitrahmen von 90 – 120 Sekunden für die Anflutung mit Isofluran nicht ausreicht, um die panischen Tiere ausreichend zu betäuben – wir nehmen zur Kenntnis, dass „Nachjustiert“ wurde, und bedauern zutiefst, dass bis zu ein Prozent der Tierbabys die belastende Prozedur offensichtlich nicht überlebt. Unklar bleibt, wie die restlichen 32 „Ferkelerzeuger“ mit den bei ihnen geborenen männlichen Tieren umgehen:

– Werden die „Eber“ gemästet?

– Nehmen Tierärzte nach allen Regeln der Kunst die chirurgische Kastration vor?

– Wird die Immunokastration mittels zweier Injektionen mit Improvac – was von Tierärzten als die tierschonendste Alternative betrachtet wird – vorgenommen?

– Oder wird das Gesetz zur Schmerzausschaltung bei der Ferkelkastration einfach ignoriert?
Schließlich wissen auch die Ferkelzüchter aus jahrzehntelanger Erfahrung, wie selten mit einer Kontrolle zu rechnen ist und dass jene vermutlich angekündigt erfolgt.“

Unser Appell an das Landesministerium

„Im Sinne des § 20a unseres Grundgesetzes, des Tierschutzgesetzes, dass keinem Tier vermeidbare Schmerzen zugefügt werden dürfen, und der eindeutigen gesetzlichen Vorgabe, dass Kastrationen nur noch unter Schmerzausschaltung vorgenommen werden dürfen, bitten wir Sie inständig:

– Weisen Sie alle rheinland-pfälzischen Veterinärämter, in deren Bereich Schweine professionell gezüchtet werden an, die Einhaltung des Gesetzes jährlich zu kontrollieren und Ihnen Rückmeldung zu geben. Bei nur 60 Betrieben, verteilt auf jene 16 Veterinärämter, welche die Beantwortung unserer Anfrage verweigert hatten, sollte dies kein Problem darstellen – keines darf sich deshalb über Gebühr als belastet darstellen: Es ist deren Pflicht, für die Einhaltung der wenigen tatsächlich Tiere schützenden Vorschriften zu sorgen!

– Weisen Sie die Veterinärämter an, sich plausible, nachvollziehbare Beweise für die Art der vorgenommenen Ferkelkastrationen tatsächlich vorlegen zu lassen – siehe § 8 der Ferkelbetäubungssachkundeverordnung (FerkBetSachkV) – und Ihnen darüber Rückmeldung zu erstatten.

– Fordern Sie die Rückmeldung der Veterinärämter zu den vorgeschriebenen Fortbildungen lt. § 6. (5) ein!

– Und bitte: Weisen Sie die Veterinärämter an, bei Nichterfüllung dieser Anforderungen unverzüglich Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft wegen des Anfangsverdachtes der Tierquälerei zu erstatten und Ihnen Rückmeldung zu geben:

Wir alle sind dies den wehrlos menschlicher Willkür ausgelieferten Tieren schuldig!

Mit Dank für Ihre Aufmerksamkeit und mit der Bitte um Rückbestätigung der Umsetzung unserer im Sinne des Tierschutzes unverzichtbaren Forderungen durch alle dem rheinland-pfälzischen MKUEM unterstehenden Veterinärämter – unabhängig von der Parteizugehörigkeit derer Landräte, Landrätinnen und Ferkelzüchter.“

Eine Rückmeldung hierzu gab es nicht.

Jenes südpfälzische Landratsamt, welches unsere auf den Anfangsverdacht der Untätigkeit beruhende Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Mitarbeiter seines Veterinäramtes postwendend zurückwies, betrachten wir natürlich auch als nicht entlastet, verdankt doch die Behördenleitung, die keinerlei Absicht erkennen ließ, etwaige Versäumnisse unverzüglich nachholen zu lassen, ihre berufliche Karriere der Mitgliedschaft in der gleichen konservativen Partei, zu der auch prominente pfälzische Schweinezüchter gehören:

Es fällt schwer, solche Menschen als unabhängige Instanz bei der Beurteilung eines Tierschutz-Themas zu betrachten.