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Gänsereiten

Update

Seit nunmehr über 2 Jahren kämpft Bundesvorsitzende Sandra Lück gegen die Bochumer Behörden.

In NRW finden sich die letzten beiden deutschen Gänsereitervereine, die sich bislang gegen Attrappen verwehren und zum traditionellen Rosenmontagspektakel noch immer zuvor extra getötete, echte Gänse an den Beinen aufhängen, um ihnen m Galopp den Kopf abzureißen.

Mit ihrer Petition „Schützt unsere Kinder – stoppt das Gänsereiten“ hat Lück inzwischen weit über 100.000 Unterstützer gegen dieses barbarische Treiben.

Anträge, Strafanzeigen und Klagen wurden bislang allesamt abgewehrt, weder Vereine, Behörden, Politiker, noch das Innenministerium sehen sich in der Pflicht, die Vereine zu einem Umdenken zu bewegen, oder das tierverachtende und blutige Unterfangen zu verbieten.

Mit einer Empfehlung der Kinderkommission des Deutschen Bundestages (Expertenkommission des Familienausschusses) reichte Sandra Lück im Oktober letzten Jahres einen erneuten Antrag ein, diesmal auf Altersbegrenzung beim Zugang zum Gänsereiten nach §7 Jugendschutzgesetz.

Nach mehrfacher Verschiebung der Entscheidung durch Jugend- und Rechtsamt teilen diese auf Androhung einer erneuten Klage nun mit, dass beabsichtigt sei, den Antrag auf Altersbegrenzung ebenfalls abzulehnen. Begründung hierfür seien fehlende Antragsbefugnis und Rechtsschutzinteresse.

Weiterhin sei nach §7 Jugendschutzgesetz kein Tatbestand gegeben, um diesen auf die öffentliche Veranstaltung des Gänsereitens anzuwenden. Somit bestätigen Jugend- und Rechtsamt, dass es Kindern und deren Entwicklung wohl nicht schadet, wenn in ihrer Anwesenheit Tieren so lang am Hals gezogen wird, bis das Gewebe nachgibt und der Kopf abreißt.

Noch sei Gelegenheit, weitere Argumente vorzutragen.

Dies übernimmt nun David Sanker, Anwalt für Tierrecht, der bereits 2015 für die Tierschutzpartei Klage auf Vereinsverbot beim Innenministerium eingereicht hatte.