Bildquelle: Der Petition von Sandra Lück entnommen.

Gänsereiten

Update

Die Kinderkommission hat auf den Emailprotest hin nun eine Empfehlung geäußert, der ich umgehend nachgekommen bin und einen Antrag auf Erlass einer Altersbegrenzung beim „Gänsereiten“ bei den zuständigen Bochumer Behörden gestellt habe.

Hier die Antwort der Kinderkommission und mein Anschreiben an Ordnungs- und Jugendamt nachfolgend.

Sandra Lück / Bundesvorsitzende


 

Sehr geehrte Damen und Herren.

Wie bereits in den vergangenen Jahren weise ich Ihre Behörde darauf hin, dass betreffend des nahenden Gänsereitens der Wattenscheider und Höntroper Gänsereitervereine ein Erlass Ihrerseits notwendig ist, der diese Veranstaltung mit echten Gänsen verbiete.

Sollten die Bochumer Behörden erneut keine Handhabe sehen, dieses Kriegstreiben zu untersagen, so weise ich Sie auf den §7 Jugendschutzgesetz hin, der da lautet:

„Geht von einer öffentlichen Veranstaltung oder einem Gewerbebetrieb eine Gefährdung für das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen aus, so kann die zuständige Behörde anordnen, dass der Veranstalter oder Gewerbetreibende Kindern und Jugendlichen die Anwesenheit nicht gestatten darf. Die Anordnung kann Altersbegrenzungen, Zeitbegrenzungen oder andere Auflagen enthalten, wenn dadurch die Gefährdung ausgeschlossen oder wesentlich gemindert wird.“

Auf dieser Rechtsgrundlage wird mindestens ein Erlass auf Anordnung auf eine Altersbegrenzung beim Zugang zum Gänsereiten beantragt.

Ich weise ebenfalls darauf hin, dass ich erneut den Rechtsweg einschlage, sollten Sie als zuständige Behörde keinen Handlungsbedarf sehen.

Ich komme somit der Empfehlung der Kinderkommission des deutschen Bundestages nach, die ich parallel zu der noch laufenden Petition mit inzwischen über 100.000 Unterzeichnern auf Change.org, sowie der zum Entscheid vorliegenden Petition beim Ausschuss des deutschen Bundestags kontaktiert habe.

Aufgrund der bald nahenden Karnevalszeit und die Vorbereitungen auf die barbarische Veranstaltung bitte ich um zeitnahe Rückmeldung, um zu vermeiden, unseren Anwalt mit dem Antrag auf einstweilige Verfügung bis zum Entscheid eines Verwaltungsgerichtes bemühen zu müssen.

Eine Entscheidung und schriftliche Stellungnahme Ihrerseits erwarte ich bis zum 07.11.2016.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang meiner Eingabe per Email.

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen,
Sandra Lück

Bundesvorsitzende

Mitglied im Vorstand
Landesverband NRW