Geplante Abschaffung des Verbandsklagerechts in Baden-Württemberg durch CDU und FDP

Pressemitteilung / 03.03.2016

Gemeinsam planen CDU und FDP in Baden-Württemberg die Abschaffung des Verbandsklagerechtes für Tierschutzvereine und verdeutlichen somit, dass Wirtschaftsinteressen für diese beiden Parteien noch immer über dem Tierschutz stehen.

Laut Landtagsfraktion der CDU bedeute ein Verbandsklagerecht nicht automatisch eine Verbesserung für den Tierschutz.

Der FDP-Landtagsabgeordnete Friedrich Bullinger gibt in einem Positionspapier sogar wieder, „dass ganz bestimmte ideologische Tierschutzvereine“ die neuen Informations- und Klagerechte ausnutzen könnten, um Baden-Württemberg als Standort für landwirtschaftliche Nutztierhaltung und Spitzenforschung gezielt zu schwächen.“

Die Tatsache, dass zu guter Letzt ein Urteil generell von einem Gericht gesprochen wird, nicht von einem dieser „bestimmten ideologischen Tierschutzvereine“ scheint Herrn Bullinger hierbei entgangen zu sein.

Oder zweifeln er und seine Kollegen gar an jenen Richter_innen, deren Urteile an Rechte und Gesetze gebunden sind?

Baden-Württemberg ist mit Beschluss von 2015 das 7. Bundesland, welches das Tierschutz-Verbandsklagerecht implementiert hat, wenngleich mit erheblichen Schwächen und Einschränkungen. So gelten die Mitwirkungs- und Informationsrechte für Tierschutzverbände beispielsweise bei der Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren erst ab sehr großen Tierplatzzahlen (z.B. bei Mastgeflügel ab 30.000).

Bundesweit einmalig ist zudem, dass die anerkannten Tierschutzverbände in Baden-Württemberg ein gemeinsames Büro einrichten müssen, um als zentraler Ansprechpartner den Behörden die Arbeit zu erleichtern. Dieser organisatorische und finanzielle Mehraufwand macht den Tierschutzorganisationen, die oft am Rande ihrer Belastbarkeit operieren, das Leben unnötig schwer.

Absolut fatal ist, dass das Gesetz bei Tierversuchen anstelle der üblichen Anfechtungs- und Verpflichtungsklage nur die Feststellungsklage vorsieht, welche erst nach der Genehmigung des Tierversuchs möglich ist, wodurch dieser nicht mehr verhindert werden kann.

Horrorszenarien von Klagefluten bleiben seit Jahren unbestätigt, ganz im Gegenteil: Seit Ersteinführung 2007 in Bremen wurde eben jenes Klagerecht nicht ein einziges Mal genutzt.

Behörden berücksichtigen dafür bereits im Vorfeld den Tierschutz stärker als zuvor.

CDU und FDP jedenfalls wollen die Position der Tierhalter_innen wieder sichern, die zuvor widerstandslos gegen zu hohe Auflagen bei den Haltungsbedingungen klagen konnten, ohne sich um Mitwirkungs- und Klagemöglichkeiten der Tierschutzverbände gegenüber den Veterinärbehörden sorgen zu müssen und outen sich somit einmal mehr schamlos als „Lobbyparteien“.

Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei) setzt sich daher für eine konsequente Verbesserung des Mitwirkungs- und Verbandsklagerechts in Baden-Württemberg ein. Die Partei lehnt die Verpflichtung zur Einrichtung eines gemeinsamen Büros ab und fordert die Streichung der Schwelle großer Tierplatzzahlen bei der Haltung von Nutztieren. Sie verlangt zudem, dass Tierschutzverbände mittels einer Anfechtungsklage gegen bereits genehmigte Tierversuche vorgehen können. Die Tierschutzpartei hofft somit zu den Landtagswahlen am 13.März 2016 auf eine hohe Wahlbeteiligung und ruft alle Bürger_innen dazu auf, sich mit ihrer Stimme gegen den Lobbyismus und für die Rechte von Mensch UND Tier zu positionieren.