Gesetz gegen Korruption im Gesundheitswesen!

Laut der Beratungsagentur Camelot wollen die weltgrößten Pharmakonzerne in den kommenden 12 Monaten in Deutschland investieren.

Nach einer Befragung unter den Topmanagern seien die Hersteller Bayer, Boehringer oder Merck aufgrund attraktiver Medikamenten-Entwicklung höchst interessant.

So zahlte erst jüngst ein US-Konzern 540 Millionen Euro an Boehringer für die Rechte an zwei Mitteln gegen Immunerkrankungen.

Allein Bayer verzeichnet im ersten Quartal diesen Jahres einen Zuwachs von 0,5 % und erhöht den Umsatz dank neuer Medikamente auf etwa 12 Millionen Euro!

Die Forschung an einem Medikament kann über ein Jahrzehnt dauern, bis es auf den Markt kommt.

Viel Zeit für gnadenlose Tierversuche, um den maximalen Profit zu erzielen auf Kosten der Tiere zu erzielen!

So basteln Konzerne wie Bayer derzeit hektisch an weiteren Wundermitteln, um vor Auslauf der Patentrechte der derzeit lukrativsten Medikamente möglichst zügig weitere Investoren an Land zu ziehen, sowie neue Mondpreise für fragwürdige Notwendigkeiten aufrufen zu können.

Die Forschung der Pharmaindustrie quält und tötet vorsätzlich, um unsinnige und überflüssige Arzneien auf den Markt zu werfen. Kein Mensch benötigt 20 verschiedene Ausführungen von Aspirin!

Allein in Deutschland gibt es rund 85.000 zugelassene Medikamente, davon etwa 13.500 Marken, von denen nur etwa 500 häufig genutzt werden.

Die Pharmabranche zahlt gern und viel, um ihre Mittelchen an den Mann und die Frau zu bringen – vor allem an Ärzte!

So gibt es tausende von Euro für Vorträge und Geld für das Verschreiben eines bestimmtem Medikamentes, Fortbildungen werden von Konzernen bezahlt.

Bislang konnten Ärzte als Freiberufler nicht belangt werden, auch wenn die Korruption noch so offensichtlich war. Ein wahrer Reiz, auch den 127sten Blutverdünner anzupreisen und seinen Patienten von der Notwendigkeit zu überzeugen.

Das Parlament hat nun endlich ein Gesetz gegen Korruption im Gesundheitswesen verabschiedet.

Demnach können nun auch niedergelassene Ärzte, die Schmiergeld von der Pharmaindustrie kassieren, bestraft werden. Anwendungsbeobachtungen, bei denen es nur um ein Honorar geht, um den Umsatz der eigenen Medikamente zu fördern, können vom Straftatbestand der Bestechung und Bestechlichkeit erfasst werden. Staatsanwälte müssen künftig bei einem Verdacht auf Korruption handeln, wenn es auch, laut der gesundheitlichen Sprecherin der LINKEN, weiterhin keine systematische Überwachung bei Scheinstudien geben wird.

Ein Gesetzeserlass, der sicherlich noch ausbaufähig ist, aber ein Schritt in die richtige Richtung!

Sandra Lück / Bundesarbeitskreis Tierversuche