Gummibärchen u. a. Verbrauchertäuschung

Für die Bezeichnung von veganen Fleisch- oder Milchersatzprodukten gibt es mittlerweile recht klare Richtlinien (s.u.). Für die vegane Variante der beliebten Currywurst ist z.B. die Bezeichnung “vegane Currywurst“ erlaubt. Auch sonst gibt es einiges an Freiheit, was die Benennung von Fleischersatzprodukten angeht, solange es eine deutliche Bezeichnung mit dem Wort “vegan” enthält. Diese Deklaration wird vom Gesetzgeber als notwendig erachtet, um einer Täuschung des Verbrauchers vorzubeugen und Verwechslungen zu vermeiden.

Jeder Veganer dürfte darüber generell erst einmal sehr froh sein, denn wer kennt nicht die leidige Suche in der Inhaltsstoffübersicht, ob sich nicht doch ein Bestandteil tierischen Ursprungs in der Tomatensauce verbirgt?

Aber warum nur die Produzenten pflanzlicher Alternativen zur Kennzeichnung verpflichten? Um Verbraucher tatsächlich aufzuklären, braucht es unseres Erachtens eine deutliche Kenntlichmachung der Nutzung tierischer Bestandteile. So könnten Fruchtgummis mit Gelatine z.B. “Zuckererzeugnis mit Schweinebindegewebe und Fruchtgeschmack” heißen.

Wie seht ihr das? Wie würdet ihr Produkte kennzeichnen?

Siehe auch: Vegane Rezepte

Quelle:

deutsche-lebensmittelbuch-kommission.de