Harte Kante gegen zivilen Ungehorsam – das neue Polizeigesetz in NRW

War eine polizeiliche Gewahrsamnahme nach zivilem Ungehorsam einst auf 12 Stunden begrenzt, so erlaubt die 2019 in Kraft getretene Verschärfung des neuen Polizeigesetzes in NRW nun bis zu 7 Tage Geiselhaft für Demonstranten.

Das Amtsgericht in Erkelenz hat nun erstmals wegen Identitätsverweigerung für 4 Aktivist*innen nach einer Baggerbesetzung 5 Tage Polizeigewahrsam angeordnet. Terrorabwehr oder Abschreckungsmaßnahme?

Bereits im Vorfeld haben Verfassungsschützer und Gegner des Polizeigesetzes die Unverhältnismässigkeiten möglicher Gewahrsamszeiten kritisiert. Es wurde befürchtet, dass Maßnahmen nicht – wie im Vorfeld nach außenhin kommuniziert – ausschließlich zum Zwecke der Terrorabwehr genutzt würden, sondern auch unbescholtene Bürger treffen könnten.

Diese Befürchtungen haben sich nun bewahrheitet. Am 12.Februar twittert die GdP NRW (Polizeigewerkschaft) unter dem Hashtag #wirmischenunsein stolz, dass das neue Polizeigesetz im Falle der 4 Demonstranten erstmalig angewandt wurde. Dass die Bürger von Anbeginn der Debatte um die Verschärfung des Gesetzes getäuscht wurden, erklärt nun der Sprecher des Innenministeriums zu diesem Fall: „Es sind genau diese Fälle, für die wir die neue Befugnis für die Polizei eingeführt haben.“

Aus dem Terrorabwehrgesetz wird somit kurzerhand ein Sanktionsgesetz für Demonstranten.

Tierschutzpartei sieht Demokratie gefährdet.

Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz / Tierschutzpartei NRW zeigt sich entsetzt über die Entscheidung des Amtsgerichts.

„Wir bezweifeln, dass diese gerichtliche Entscheidung konform zur europäischen Menschenrechtskonvention geht. Die Identitätsverweigerung wegen einer Baggerbesetzung kann verfassungsrechtlich nicht mit einer Gefahrenabwehr verglichen werden! CDU, FDP, SPD und AFD haben mit dieser Verschärfung scheinbar bewusst eine Möglichkeit zur Abschreckung unbequemer Proteste geschaffen!“ kritisiert Martin Lück, Landesvorsitzender in NRW. Die überzogene Maßnahme gegen die Klimaaktivisten sei eine grobe Verletzung demokratischer Grundwerte.

„Unser Grundgesetz sichert uns die Versammlungs- und Meinungsfreiheit zu. In einer Demokratie muss der Staat auch harte und widerständige Kritik aushalten können, solang sie friedlich demonstriert wird. Wir waren es ja bereits gewohnt, dass linke Demonstranten bei Versammlungen regelmässig über Stunden eingekesselt und zum Zwecke der Strafverfolgung des Landfriedensbruchs oder Beamtenbeleidigung angeklagt wurden. Aus dem Widerstand gegen die Abholzung im Hambacher Forst und gegen den Energie-Riesen RWE scheint nun endgültig eine neue Dimension der Unterdrückung von Protesten erwachsen zu sein, die nun auch Umwelt- oder Tierschützer umschließt.“ ergänzt Sandra Lück, Landes- und Bundesvorsitzende der Tierschutzpartei.

Man zeige sich solidarisch mit den Aktivisten in Gewahrsam und Initiativen zur Abschaffung des neuen Polizeigesetzes. Die Tierschutzpartei hofft, dass die Menschen sich von Sanktionen wie diesen nicht abschrecken lassen. Das Motto müsse lauten: jetzt erst recht! Friedliche Demonstrationen und Proteste dürften durch Verbreitung von Angst nicht unterdrückt werden.

„Gerade im Hinblick auf einen Innenminister Herbert Reul, der sich im Hambaches Forst aber auch an anderer Stelle als Gegner demokratischen Ungehorsams positioniert hat und dort und an anderer Stelle ohne jedwede politisches Fingerspitzengefühl agiert, sind die neuen Möglichkeiten für Ordnungskräfte nach dem Polizeigesetz ein herber Rückschlag für ein demokratisches Miteinander und die Demonstrationskultur in diesem Land, “ unterstreicht die Essener Ratsfrau Dr. Elisabeth van Heesch-Orgass, Landesgeneralsekretärin der Tierschutzpartei NRW.