Haustierabschuss in der Kritik

In der Sitzung am 27. Oktober 2021 hat der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz über die Änderung des Nds. Jagdgesetzes beraten. Thematisiert wurde u.a. der immer noch zulässige Haustierabschuss.

Viele Menschen hatten die Politiker angeschrieben. Im Politikjournal „Rundblick“ war folgendes zu lesen: „Besonders aus der SPD-Fraktion wurden an diesem Passus aufgrund von Zuschriften nun überraschend Zweifel formuliert.“

Der Passus, um den es geht, ist § 29 Abs. 1 Nr. 2 und 3 des Nds. Jagdgesetzes. Dieser Paragraph ermöglicht es, „wildernde“ Hunde, Hauskatzen und verwilderte Frettchen zu töten.

Der Gesetzesbegründung aus dem Jahr 1965 (!) ist zu entnehmen, dass die Regelung dem „Schutzbedürfnis der gefährdeten Wildtiere und sonstigen wild lebenden Tiere gerecht“ werden soll.

https://www.landtag-niedersachsen.de/…/1501…/14-1965.pdf

Wir fragen uns, welche Tiere denn hier konkret geschützt werden sollen ?

Und warum wurden statt der Tötungsbefugnis die ebenfalls in o.a. Begründung angeführten Kastrationsprogramme für frei lebende verwilderte Hauskatzen nicht schon längst landesweit umgesetzt ?

Auch ist es inzwischen nicht mehr nachvollziehbar, Populationsrückgänge bestimmter Vogelarten (Bodenbrüter) und ggf. auch bestimmter geschützter anderer Tierarten (z.B. Feldhamster) auf die wildernde Katze zu schieben. Die Bestandsrückgänge sind auf die Zerstörung von Lebensräumen (wie sah es 1965 in Deutschland aus ?) durch die Intensivierung der Landwirtschaft, den vermehrten Einsatz von Pestiziden und die Ausweitung von Baugebieten zurückzuführen.

Diese Legalisierung des Haustierabschusses dient aus unserer Sicht auch nicht gerade dazu, dass ohnehin schon angeschlagene Image der Jägerschaft zu verbessern. Durchaus gibt es Jägerinnen und Jägern, die sich ihrer Verantwortung bewusst sind. Aber es gibt -wie den sozialen Medien zu entnehmen ist- auch Menschen mit Jagdschein, die sich mit der Anzahl der von ihnen abgeschossenen Katzen unter Hinweis auf die drei „s“ (schießen, schaufeln, schweigen) brüsten. Nur selten können diese Personen zur Verantwortung gezogen werden, da es keine Zeugen für ihre Taten gibt.

Zur weitern Information:

https://djgt.de/wp-content/uploads/2021/04/20210413_Toetung-von-Haustieren-im-Rahmen-des-Jagdschutzes.pdf?fbclid=IwAR2rCKheWtUOWkK0ATXxrQ1y6UDv0lV_Ba1labzgr4EIOctrY2793Fzat8U