Foto: LAG Stadttiere und Taubenschutz

Herzlos in Mettmann – wie die Stadttaube bekämpft wird

Ein  offener Brief an die Stadt Mettmann – von der Landesarbeitsgruppe Stadttiere und Taubenschutz

In vielen nordrhein-westfälischen Städten gibt es ein Fütterungsverbot für Stadttauben. Unter Androhung von Bußgeldern ist es verboten den Tieren Nahrung zum Überleben zur Verfügung zu stellen. Die Stadt Mettmann stellt da keine Ausnahme dar, gibt sich aber besonders engagiert. Am 16.02.2021 wurde durch die Stadt Mettmann eine Pressemitteilung herausgegeben. Dort wird darauf hingewiesen, dass das Füttern verboten ist und mit einem Bußgeld von bis zu 1.000,-€ belegt werden kann. Wer etwas derartiges sieht, möge sich an das Rechts- oder Ordnungsamt wenden. Das Füttern der Tauben sei für diese schädlich, weil sie durch ein Nahrungsüberangebot an Bewegungs- und Vitaminmangel leiden würden. Zudem würde der Taubenkot die Gebäude beschmutzen und beschädigen und übertragbare Krankheiten wären Gefahrenquellen für Mensch und Tier.

Beginn des Briefes:

Sehr geehrte Frau Pietschmann als Bürgermeisterin der Stadt Mettmann,

als Reaktion auf die Pressemitteilung der Stadtverwaltung vom 16.02.2021 zum Thema Stadttauben möchten wir Ihnen als Landesarbeitsgruppe Stadttiere und Taubenschutz der Tierschutzpartei Landesverband NRW folgendermaßen antworten:

Wir stellen zuerst einmal fest: Zynischer und herzloser geht es ja wohl nicht! Die Stadttaube lebt als wildes Haustier in unseren Innenstädten. Es handelt sich hierbei nicht um ein Wildtier, dass sich am „Nahrungsüberangebot“ in unseren Innenstädten sattfrisst, sondern es handelt sich um Nachkommen von Brieftauben, die irgendwann einmal gestrandet sind. Sie sind als Haustier auf die Fürsorge des Menschen gewöhnt und angewiesen und müssen sich in den Straßen auf Essensreste und verwertbaren Müll stürzen, um überleben zu können. Durch den aktuellen Lockdown hat sich das Nahrungsangebot drastisch verkleinert, viele Tiere krepieren elendig an ihrem Hunger. Unserer Meinung nach handelt es sich bei Fütterungsverboten nicht um eine Gefahrenabwehr, sondern um Tierquälerei!

Dass ein Nahrungsüberangebot zu Bewegungs- und Vitaminmangel führt, dürfte in diesem Zusammenhang eine Exklusivmeinung der Stadt Mettmann sein! Es fängt schon damit an, dass es für Stadttauben in den seltensten Fällen ein Nahrungsüberangebot gibt. Es ist natürlich richtig, dass Brötchenreste und heruntergefallene Pommes Frites kein artgerechtes Futter darstellen. Saaten, Körner und Gräser sind die natürliche Nahrungsgrundlage, damit eine Taube sich gesund entwickeln und widerstandsfähig gegen Krankheiten zeigen kann. Ein Verbot des unkontrollierten Fütterns von Essensresten macht also nur dann Sinn, wenn stattdessen Verantwortung übernommen wird. Kontrolliertes und artgerechtes Füttern, an fest vorgegebenen Plätzen. Stadttauben sind ortstreu, so dass ihre Gelege in der Nähe der Futterplätze liegen würden. So kann Taubenkrankheiten vorgebeugt und so können die Eier in den Gelegen gegen Gipseier ausgetauscht werden. So ähnlich funktioniert das Augsburger Modell, bei dem in betreuten Schlägen so oder so ähnlich vorgegangen wird. So und nur so hat man eine Populationskontrolle!

Statt eines tierquälerischen Fütterungsverbotes und der Verfolgung der Menschen, die ein Herz für Tiere zeigen, fordern wir die Stadt Mettmann dazu auf betreute Taubenschläge einzurichten. Gehen sie auf die Menschen zu, die den Tieren helfen möchten, statt sie mit Bußgeldern zu bedrohen.

Pressemitteilung der Stadt Mettmann: https://www.mettmann.de/web/?p=10912

Menschen für Tierrechte: https://www.tierrechte.de/…/themen/tierrechte/stadttauben/

Du interessierst dich für eine Mitarbeit in unserer Landesarbeitsgruppe Stadttiere und Taubenschutz? Oder in einer anderen Landesarbeitsgruppe? Dann melde dich!

https://www.tierschutzpartei.de/…/landesarbeitsgruppen…/