Hessische CDU und FDP votieren gegen Tierschutz-Verbandsklagerecht

Geoutet: Ein klares Votum gegen Tierschutz

Am Mittwoch, den 27. Februar 2013, wurde im Hessischen Landtag der Gesetzentwurf zur Einführung des Tierschutz-Verbandsklagerechts von SPD und Bündnis 90/Die Grünen durch die Abgeordneten von CDU und FDP zu Fall gebracht. Wieder einmal hat sich damit die Grundhaltung von CDU und FDP in Sachen Tierschutz bestätigt: Verbesserungen im Tierschutz sind für beide Parteien ein absolutes Tabu-Thema.

Die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage in Hessen wäre ein wichtiger Schritt gewesen, die herrschende Rechtlosigkeit der Tiere durch die Klagemöglichkeit anerkannter Tierschutzorganisationen gegen tierschutzwidrige Verwaltungsakte oder gegen tierschutzwidriges Untätigbleiben von Behörden zu minimieren. Dieser Rechtsweg – quasi als Treuhänder der Tiere für deren Belange einzutreten – bleibt Tierschutzorganisationen nun weiterhin verwehrt.

„Mit der Ablehnung der Tierschutz-Verbandsklage wurde wieder einmal ein wesentlicher Beitrag zur Verwirklichung des Staatsziels Tierschutz, der durch Artikel 20a des Grundgesetzes verbrieft ist, und eine Verbesserung für den Schutz der Tiere durch CDU und FDP verhindert“, so der Vorsitzender Stefan Bernhard Eck der Partei Mensch Umwelt Tierschutz.

Die Bürgerinnen und Bürger dieser Republik sollten aus dem Pferdefleisch- und Bio-Eier-Skandal und dem tierschutz- und verbraucherschutzpolitischen Versagen der Koalitionsregierung ihre Konsequenzen ziehen. Bei der Bundestagswahl und hessischen Landtagswahl im September gehören all jene Parteien abgestraft, die sich an die Tierausbeuter verkauft haben.

Partei Mensch Umwelt Tierschutz
Vorstandssekretariat / Abteilung Presse-Arbeit