TS Pitbull, Stafford und Co Köln e.V.

Hundesteuer-Rabatt für Tierschutztiere

Diese Änderungen schlägt die Tierschutzpartei für Dortmunder Vierbeiner vor

„Wer etwas Gutes für die Umwelt tun will und sich für einen (Elektro-)Neuwagen entscheidet, der bekommt eine Steuerbefreiung – Warum gibt es sowas nicht auch für Tiere aus dem Tierschutz?“, so der Vorschlag von Michael Badura, Spitzenkandidat der Partei Mensch Umwelt Tierschutz, kurz Tierschutzpartei, die bei der Kommunalwahl am 13. September erstmals in den Dortmunder Stadtrat einziehen will.

Der Vorschlag der Partei sieht dabei entweder eine befristete Aussetzung oder eine dauerhafte Reduzierung für alle Hundehalter*innen vor, die einem Hund aus einem Tierheim oder einem eingetragenen Tierschutzverein aus dem In- oder Ausland ein neues Zuhause geben wollen.
In Dortmund leben aktuell etwa 27.500 Hunde, die ein Steueraufkommen von etwa 4,2 Mio. Euro jährlich generieren. „Die Hundesteuer soll in eine zweckgebundene Hundehaltegebühr gewandelt werden und etwa für das städtische Tierheim, Auslaufflächen oder die gezielte Unterstützung von Vereinen, die sich etwa um Schutz, Pflege und Vermittlung von Haus- und Wildtieren kümmern, eingesetzt werden“ ergänzt Badura.

Daneben setzen sich die ehrenamtlichen Politiker auch für eine Abschaffung der Rasselisten in NRW ein und einer Anpassung der Hundesteuer-Satzung der Stadt. Hier soll der Aufschlag für einen zweiten Hunde genauso gestrichen werden wie der unverhältnismäßig hohe Steuersatz für „gefährliche Hunde“ worunter Rassen wie Staffordshire Terrier oder Bullterrier fallen. Diese dürfen in NRW nicht gezüchtet und nur über Tierschutzvereinen an geeignete Halter*innen mit entsprechendem Sachkundenachweis vermittelt werden.

„Es ist paradox, da will man ein Tier aus dem Tierschutz bei sich aufnehmen, welches es durch seine Rassezuhörigkeit unverschuldet schon viel schwerer hat als andere Hunde und wird von der Stadt für seine gute Tat mit mehr als doppelt so hohen Gebühren bestraft“ so Sebastian Everding, Direktkandidat für den Stadtteil Berghofen, der einige Jahre ehrenamtlich ein Tierheim im Rheinland mitgeleitet hat und ergänzt „Die unterschiedliche Behandlung von Listen- und Nichtlistenhunden ist nicht gerechtfertigt. Es ist bewiesen, dass nicht die Rasse, sondern immer der/die Halter*in ausschlaggebend für das Verhalten seines Vierbeiners ist, weswegen für uns alle Hunde, egal welcher Rasse, gleich zu behandeln sind!“