Hungertod statt Taubenschläge – Stadttauben Velbert

Bundesvorsitzende Lück an der Seite der Taubenfreunde

Seit Jahren kämpfen die Taubenfreunde Langenberg für einen betreuten Taubenschlag in Velbert/NRW. Leider waren bisher alle Bemühungen vergebens, die städtischen Verantwortlichen sehen keinen Anlass, ihrer Verantwortung dem Tierschutz gegenüber nachzukommen, ganz im Gegenteil. Stattdessen verfügt die Stadt ein unter Tierschützern, sowie Wissenschaftlern umstrittenes Fütterungsverbot – Populationsminimierung durch Hungertod.

Nachdem Uwe Schulz, Vorsitzender des Vereins Taubenfreunde Langenberg nun eine Abmahnung und Unterlassung der AöR – Technische Betriebe Velbert , sowie Ordnungsstrafen wegen wiederholter illegaler Fütterungen zugestellt bekam, wendet sich unsere Bundesvorsitzende Sandra Lück, selbst wohnhaft in Velbert, schriftlich an den Bürgermeister der Stadt, um den Verein in einem scheinbar aussichtslosen Unterfangen zu unterstützen und bittet um eine offizielle Stellungnahme, sowie Gutachten und Sitzungsprotokolle.

Zusammen mit dem Tierrechtsverein Human Animal Rights e.V., dessen 1. Vorsitzender unser aktives Mitglied und Lücks Lebensgefährte Reiner Bent ist, ist noch für diese Woche ein Treffen mit Uwe Schulz vereinbart, um den Taubenfreunden eine konsequente Unterstützung zuzusagen und neben der Aufhebung des Fütterungsverbotes die Errichtung betreuter Taubenschläge nach dem Augsburger Modell zu verwirklichen.

Helmut Wolff, Leiter unseres Bundesarbeitskreise Stadttauben, steht Sandra Lück hierbei mit seinem umfangreichen Fachwissen beratend zur Seite.


Schreiben an den Bürgermeister der Stadt Velbert:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Lukrafka.

Bereits seit Jahren engagiert sich der Verein Taubenfreunde-Langenberg für die Einführung betreuter Taubenschläge nach dem Augsburger Modell.

Die Stadt Velbert scheint ungeachtet der Tatsache, dass sie als Förderer der Brieftaubenzucht verantwortlich für eine humane Regulierung des Bestandes der nachfolgenden Generationen (die Stadtaube) ist, nicht interessiert, sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten für das sensible Thema Tierschutz zu engagieren.

Ich verweise Sie hier auf Artikel 20a des Grundgesetzes: Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.

Die Stadt Velbert verwehrt anscheinend vehement, dem verfassungsrelevanten Staatsziel Tierschutz zu folgen und konzentriert sich neben einem Fütterungsverbot, welches wissenschaftlich belegbar zu einer erhöhten Geburtenrate bei Tauben führt, auf deutlich kostenintensivere Vergrämungs- und Reinigungsmaßnahmen.

Als Mitglied der Gemeinde Velbert, sowie als Bundesvorsitzende der Partei Mensch Umwelt Tierschutz bitte ich Sie hiermit, Stellung zu beziehen und den interessierten Bürgern zu erklären, auf welcher Basis die Stadt entscheidet, mehr Geld für Taubenabwehrsysteme und die sogenannte „Schädlingsbekämpfung“ durch Vergrämungsaktionen auszugeben, als das Augsburger Modell, welches bereits in vielen Städten Deutschlands sehr erfolgreich durchgesetzt wurde, an öffentlichen Mitteln kosten würde.

Gern können Sie mir fachkundige Belege in Form von Sitzungsprotokollen und Gutachten zur Verfügung stellen.

Weiterhin bitte ich Sie, dafür Sorge zu tragen, dass die Abmahnung und Unterlassungserklärung der Technischen Betriebe Velbert AöR, sowie sämtliche wegen Taubenfütterns verhängten Bußgelder gegen Herrn Uwe Schulz von den Taubenfreunden-Langenberg aufgehoben werden, sowie das Fütterungsverbot für Tauben umgehend abzuschaffen.

Für einen persönlichen Austausch stehe ich Ihnen ebenfalls gern zur Verfügung. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass eine Kopie dieses Schreibens ebenfalls an den Vorsitzenden des Velberter Tierrechtsvereins Human Animal Rights e.V. geht.

Mit freundlichen Grüßen,

Sandra Lück