Informationsfreiheitsgesetz für Baden-Württemberg

PRESSEMITTEILUNG des LV Baden-Württemberg der Partei Mensch Umwelt Tierschutz / 15.05.2015

Am 01. Januar 2006 trat auf Bundesebene das Informationsfreiheitsgesetz oder vollständig „Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes“ in Kraft. Dieses gilt jedoch nicht für die einzelnen Bundesländer. Wer bislang der Meinung war, dass Bundesgesetz Landesgesetz bräche (Art. 31 GG), der irrt in diesem Zusammenhang. Für einige Bundesländer gilt diese Möglichkeit der Informationsbeschaffung nicht. Unter anderem trifft dies auf Baden-Württemberg zu. Warum dies so ist, schreibt §1 des IFG vor – in für Laien kaum verständlicher Form.

Fakt ist, dass es damit unmöglich ist, an Informationen von Behörden zu gelangen.

Dies betrifft beispielsweise das dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz untergeordnete und für die Genehmigung von Tierversuchen zuständige Regierungspräsidium. Weder über die Herkunft, Anzahl und Art der verwendeten Tiere, die Dauer des Forschungsvorhabens und ggf. Verlängerungen, Beschreibung der Versuche noch über den Forschungszweck und angestrebten Nutzen wird Auskunft erteilt. Auch die Steuersumme, die für die Versuche an Tieren aufgewandt wurde, muss nicht offen gelegt werden.

Petitionen als einziges mögliches Rechtsmittel werden abschlägig beschieden, wie jüngst im Zusammenhang mit den Tübinger Affenversuchen geschehen. Behörden und Tierversuchslobby können somit in Baden-Württemberg völlig ohne Kontrolle der Öffentlichkeit schalten und walten. Den Bürger/innen ist jegliche Möglichkeit verwehrt, gegen Beschlüsse von Behörden vorzugehen oder deren Vorgehen nachzuverfolgen.

Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz fordert daher, dass das Bundesgesetz der Informationsfreiheit durch ein gleichlautendes oder sogar weitergehendes Landesgesetz für Baden-Württemberg ergänzt wird! Es muss den Bürger/innen möglich sein, Einsicht in die Vorgehensweise der Behörden zu erhalten.

Luise Wenkheimer, Mitglied des Bundesvorstandes

i. A. des Landesvorstandes von Baden-Württemberg