Inklusives Wahlrecht erst nach der Europawahl. Die Angst der Etablierten?

Pressemitteilung / 27.03.2019

Rund 30 Jahre hat es gedauert, doch nun endlich sollen Menschen, die in allen Angelegenheiten betreut werden, nicht länger von Wahlen ausgeschlossen sein und mit Hilfe einer Assistenz frei und selbstbestimmt wählen dürfen.

Über 80.000 Menschen sind deutschlandweit betroffen.

Der Bundestag verabschiedet nach 3 Jahrzehnten die Erarbeitung einer Reform des Bundes- und Europawahlrechts. Bereits Anfang des Jahres hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Wahlausschlüsse unzulässig sind. Zwar hatten sich SPD und Union bereits im Koalitionsvertrag auf eine Reform des Wahlrechts geeinigt, doch CDU/CSU hielten an ihrer Idee fest, dass, sollte jemand bei der Ausübung des Wahlrechts Hilfe benötigen, ein Betreuungsgericht darüber entscheiden solle, ob er oder sie wählen dürfe.

Nun stimmte der Bundestag mit 345 Stimmen für den Antrag der Koalitionsfraktionen, 240 Abgeordnete enthielten sich.

Das Gesetz soll jedoch erst zum 1. Juli in Kraft treten, also nach der Europawahl. Die Oppositionsparteien haben jedoch eine einstweilige Anordnung beim Bundesverfassungsgericht beantragt, damit das Gesetz noch vor der Europawahl in Kraft treten kann.

„Die Verabschiedung der Reform ist ein Erfolg. Endlich geht auch Deutschland den Schritt zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und möchte künftig die diskriminierenden und nicht verfassungsgemäßen Wahlausschlüsse abschaffen. Dass die Reform jedoch erst nach den Europawahlen umgesetzt werden soll, zeugt einmal mehr davon, dass die Koalitionsparteien erneut auf Zeit spielen. Es hat drei Jahrzehnte gedauert, bis diese Parteien sich überhaupt erstmal auf die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung einigen konnten, nun möchten sie scheinbar erst noch ihre Pfründe im EU-Parlament sichern, bevor diese Gleichstellung auch umgesetzt wird“, kritisiert Sandra Lück, Bundesvorsitzende der Partei Mensch Umwelt Tierschutz – Tierschutzpartei.

Die Tierschutzpartei unterstützt den Eilantrag der Oppositionsparteien, um zeitnah eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu erzielen. Bis Mitte April muss diese Entscheidung gefällt sein, denn dann werden die Wählerverzeichnisse erstellt.

„SPD und Union haben sich bislang nicht zu der einstweiligen Anordnung geäußert. Die GroKo macht keine Anstalten, den Vorstoß zur Beschleunigung der Aufhebung der Wahlausschlüsse zu unterstützen. Das ist moralisch und ethisch verwerflich, aber nach 30 Jahren Hinhaltetaktik und Diskriminierung nicht überraschend“, so die Europawahl-Kandidatin Lück, die im Handeln der etablierten Parteien Angst vor Stimmverlusten erkennt.

Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz – Tierschutzpartei steht für eine uneingeschränkte Teilhabe aller Menschen und sieht sich aus Überzeugung auf der Seite derer, die sich nicht aus eigener Kraft helfen können – seien es Menschen oder Tiere.

Kontakt:
Sandra Lück
sandra-lueck@tierschutzpartei.de