Die 7 größten Irrtümer über Haustiere in der Miete

Viele Tiere werden ausgesetzt – aktuell wegen der Urlaubszeit, doch u.a. auch, wenn ein Umzug ansteht und das Tier nicht mit darf. Es gibt vieles zu bedenken, wenn man sich ein Tier anschafft. Dazu gehört auch das Mietverhältnis der Wohnung. Deshalb hier die wichtigen Infos und Überlegungen, auch zu möglichen Irrtümern:

Irrtum 1: Für Freigänger-Katzen braucht man den Vermieter nicht fragen

Die „Tierhaltung gehört zum normalen Mietgebrauch“, da Tiere für einen erheblichen Teil der Bevölkerung wichtige Bezugspunkte und damit ein anzuerkennender, in der Regel nur in der eigenen Wohnung zu verwirklichender Bestandteil individueller Lebensführung sind.
Der Vermieter darf die Tierhaltung nur verbieten, wenn nachvollziehbare Gründe vorliegen. Das sind nicht hinnehmbare Störfaktoren für die anderen Mieter durch das Tier. Hund und Katze als Freigänger bedürfen der Genehmigung und Zusage des Vermieters.
Zum Thema Wohnungskatzen ist in den Verträgen oft ein Erlaubnisvorbehalt zu finden. Auch dann bedarf es einer ausdrücklichen Genehmigung, wenn man sicher sein möchte.

Irrtum 2: Am besten sagt man dem Vermieter nichts vom Haustier

Deswegen ist vor Mietvertragsunterzeichnung bzw. vor der Anschaffung eines Tieres Klarheit mit dem Vermieter dazu zu schaffen. Die meisten Vermieter sind im Grunde zwar skeptisch, doch wenn man das Tier genauer beschreibt und verständlich rüberbringt, dass es keinen Unfrieden in der Hausgemeinschaft bringen wird usw., klappt das meistens. Wenn nicht, dann ist auch klar, dass es später in der Hausgemeinschaft Unfrieden gegeben hätte. Es sollte also nicht sein. Bitte nicht heimlich sich das Tier dann doch zulegen und später die Mietkündigung kassieren, das ist Stress und niemand weiß, wohin mit dem Tier.

Irrtum 3: Ratten, Mäuse & Co. kann man wegen „Ekelfaktor“ verbieten

Kleintiere, die im Käfig oder im Aquarium gehalten werden, dürfen grundsätzlich gehalten werden – auch ohne Erlaubnis des Vermieters. Manchmal mischt dieser sich bei Tieren wie z.B. Ratten und Mäusen ein, da er in ihnen einen vermeintlichen Gänsehautfaktor sieht. Also oft umstritten, aber erlaubt. Denn die Tiere bleiben im Käfig, in der Wohnung und belästigen die Nachbarschaft nicht, solange sie nicht frei durchs Treppenhaus und den Nachbarn besuchen gehen.

Irrtum 4: Haustiere können im Mietvertrag generell verboten werden

Weder in der Hausordnung noch im Mietvertrag darf es eine ‚generelle‘ Klausel geben, die verbietet ein Tier zu halten. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied 2013, dass eine Klausel im Mietvertrag, die generelle Tierhaltung verbietet, den Mieter unangemessen benachteiligt (AZ VII ZR 168/12). Im vorliegenden Fall ging es um eine Klausel, die die Haltung von Hunden und Katzen generell, also pauschal, ausschloss. – Es ist individuell zu entscheiden und zu genehmigen.

Irrtum 5: Hunde-Anschaffung rechtfertigt eine Mieterhöhung

Wird die Hundehaltung in einem bereits laufenden Mietverhältnis erlaubt, besteht kein Anspruch auf einen Mietzuschlag. Dem Vermieter muss klar sein, dass leichte Kratzspuren im Parkett noch zum gewöhnlichen Mietgebrauch zählen, der Mieter also nicht schadensersatzpflichtig ist. Inwieweit der Mieter Spuren einer Tierhaltung als Schadensersatz ersetzen muss, ist Einzelfallfrage. Es steht jedoch einem jeden Vermieter frei, die Miete bei Neuvermietung wegen möglicherweise höherer Abnutzung durch das Tier anzuheben.

Irrtum 6: Einmal erlaubt kann die Haltung nicht mehr verboten werden

Zustimmungen können widerrufen werden. Das muss der Vermieter im Einzelfall gut begründen. Hat er etwa die Erlaubnis für einen Hund gegeben und der Mieter hält mehrere Tiere, gehört dies nicht zur vertraglichen Vereinbarung – der Vermieter kann seine Zustimmung zurückziehen. Ähnliches gilt, wenn der Hund andere Mieter stört, zum Beispiel durch lautes Bellen.

Irrtum 7: Ein Tier ist schnell und unkompliziert angeschafft

Wichtig für jedes Lebewesen ist ein Wohlfühlumfeld und eine artgerechte Tierhaltung.
Ein jedes Tier aus dem Tierheim freut sich auf ein liebevolles neues Zuhause. Zu viele Tiere werden ausgesetzt und zurückgelassen, weil sie nicht mehr erwünscht sind. Deswegen keine Spontanentscheidung und nicht heimlich dem Vermieter unterjubeln.
Es folgen Probleme, die zulasten des Tieres gehen.

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Quellen:
https://wohnglueck.de/artikel/hundehaltung-mietwohnung-vermieter-8400
https://wohnglueck.de/artikel/hausordnung-unzulaessige-vorschriften-39054