Jagdgesetzänderung

Am heutigen Tag, den 25.02.2013 „soll der Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bundesjagdgesetzes vom Bundestag verabschiedet werden. Grund: Regelungen des Bundesjagdgesetzes verstoßen laut Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen die Menschenrechte. Doch der vorliegende Gesetzesentwurf torpediert das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ganz massiv – und verletzt Grundstückseigentümer, welche nicht wollen, dass Jäger ihren Grund und Boden betreten, um dort Tiere tot zu schießen, erneut in ihren Grund- und Menschenrechten.

Sollte dieses Gesetz in Kraft treten, würde somit eine Flut von gerichtlichen Verfahren provoziert werden – mit guten Erfolgsaussichten. So hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) am 30.1.2013 unter Berufung auf den Europäischen Gerichtshof in zwei Eilverfahren entschieden, dass auf den Grundstücken von zwei Tierschützern in Unterfranken mit Beginn des neuen Jagdjahres (ab dem 1. April 2013) vorläufig nicht mehr gejagt werden darf“, schreibt die bundesweite Bürgerinitiative „Zwangsbejagung ade“ und die „Initiative zur Abschaffung der Jagd“ in ihrer Pressemitteilung vom 23.02.2013.