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Kälber verenden an Ketten – Strafverfahren wird eingestellt

Im Oktober 2021 erhoben wir Strafanzeige gegen den Betreiber einer Milchviehhaltung, der seine Kälber an Ketten -ohne permanenten Zugang zu Wasser und Futter- verenden lies. Das Verfahren wurde eingestellt, da „Straftaten nicht festzustellen waren“. Die nach § 171 StPO anzugebenden Gründe, warum der Verdacht einer Straftat nicht ausreichend erscheint fehlen.

Die Staatsanwaltschaft hat -trotz unserer ausführlichen Darstellungen- nicht begründet, warum die Fixierung der Kälber an Ketten, die Trennung der Kälber unmittelbar nach der Geburt von der Mutter sowie das Unterlassen jeglicher Versorgung der Kälber bis zu deren Tod nicht den Straftatbestand der Tierquälerei erfüllt.

Stattdessen verweist der Staatsanwalt auf die Aktivitäten der Amtsveterinärin, die „die festgestellten Mängel als Ordnungswidrigkeit bewertet“. Er verkennt dabei, dass er die Strafverfolgungsbehörde ist und nicht die Verwaltungsbehörde. Auch nachdem ein Bußgeldbescheid erlassen und rechtskräftig wurde, bleibt eine Strafverfolgung möglich.

Zu den Einzelheiten:

Report Mainz berichtete am 05.10.2021 über Kälber in einem Milchviehbetrieb, die angebunden an Ketten verendeten. Sie hatten keinen permanenten Zugang zu Futter und Wasser. https://www.swr.de/report/vernachlaessigt-misshandelt-verhungert-kaelber-in-deutschland/-/id=233454/did=25444678/nid=233454/51l9qi/index.html

Mit Schreiben vom 17.10.2021 erhoben wir Strafanzeige. Am 21.03.2022 teilte uns die Staatsanwaltschaft Potsdam mit, dass das Strafverfahren eingestellt wurde. Im Ergebnis der Ermittlungen waren Straftaten nicht festzustellen, so der zuständige Staatsanwalt. Durch die zuständige Amtstierärztin, bei der durch den „Soko Tierschutz e.V.“ bereits vor der Weitergabe des Videomaterials an die Fernsehstation Anzeige erstattet wurde, wurden zeitnah Überprüfungen des landwirtschaftlichen Betriebes vorgenommen. Zuvor war der Betrieb regelmäßig durch das Veterinäramt kontrolliert worden, wobei keine Zustände, die als strafbar zu bewerten gewesen wären, festgestellt wurden. Die Amtsveterinärin habe auch im Fernsehbeitrag nicht angegeben, dass es sich bei den gezeigten Handlungen um Straftaten handeln würde. Vielmehr wurden die festgestellten Mängel als Ordnungswidrigkeiten bewertet und ein Bußgeld ausgesprochen.