Kastenstand: Fauler Kompromiss?

Pressemitteilung LV NRW / 11.04.2018

Bei der Frühjahrssitzung der Agrarministerkonferenz (AKM) am 26.April in Münster wird die Vorsitzende Christina Schulze Föcking, die durch den Schweinemastskandal im eigenen Betrieb bekannt gewordene nordrhein-westfälische „Tierqual-Ministerin“, das Thema Ferkel-Kastration auf die Tagesordnung setzen lassen.

Bei der Fachkonferenz für Agrar-, Forstwirtschaft und ländliche Entwicklung soll ein Antrag des nordrhein-westfälischen Verbandes zur Vorlage für die Bundesregierung besprochen werden, der entgegen der möglichen Alternativverfahren zur betäubungslosen Ferkelkastration, wie der Ebermast, Vollnarkose oder Immunkastration eine Lokalanästhesie bevorzuge, um wirtschaftliche Strukturbrüche und einen vermehrten Ferkelimport aufgrund hoher Kosten und erheblichem Aufwand zu vermeiden. Die Thematik der bäuerlichen Ferkelerzeugung in der Region würde laut Schulze Föcking weit über die Tierschutzfrage hinausgehen.

Professor Dr. Friedhelm Jaeger, Tierschutzreferent im NRW-Landwirtschaftsministerium spricht sich außerdem für die Anwendung der Lokalanästhesie durch den Landwirt selbst aus, der somit nach einer Schulung die Aufgabe eines Tierarztes übernehmen soll.

Auch die Größe der Kastenstände im Deckzentrum wird ein Thema sein.

Laut Prof. Dr. Friedhelm Jaeger liegt ein Entwurf der Länder-Staatssekretäre für eine Änderung der Nutztierhaltungsverordnung vor, der bei der AKM vorgelegt werden soll.

Sauen sollen demnach künftig „nur“ noch maximal 8 Tage im Kastenstand fixiert werden dürfen und für die Breite der Kastenstände sei eine Staffelung von 60 bis 90 cm im Gespräch. Auf den ersten Blick mag man glauben, der Entwurf sei eine, wenn auch minimale, Verbesserung. Die Vorgaben jedoch sollen gelten für Neu- und weitgehende Umbauten. Ab Inkrafttreten der Änderung soll für bestehende Stallungen zur Umsetzung der Änderungen eine Übergangsfrist von 17(!) Jahren gelten!

Sandra Lück, Landesvorsitzende NRW der Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei) dazu:

„Eine Ministerin wie Schulze Föcking, die wegen Tierqual selbst in den medialen Fokus gerückt wurde, zur Leiterin der AKM zu berufen, ist eh schon ein Hohn. Die Vorstöße aus NRW sind ein schlechter Witz! Wer möchte bitte schön kontrollieren, ob jeder Landwirt die armen Ferkel vor der Kastration tatsächlich betäubt, oder nicht doch lieber aus Kostengründen am Anästhetikum spart? Die geforderten Übergangsfristen für bestehende Betriebe hingegen sind ein wahrer Schlag ins Gesicht aller Tierschützer. 27,6 Millionen Schweine werden in Deutschland gehalten. Neu- und Umbauten fallen langfristig kaum ins Gewicht, so dass sich die kommenden 17 Jahre rein gar nichts ändern würde und fast eine halbe Milliarde Schweine einfach weiter leiden müssten. Die geplanten Entwürfe an die Agrarministerkonferenz haben mit der Stärkung des Tierwohls nichts zu tun, das Ausbeutungspaket soll lediglich hübscher verpackt werden, um Kritiker ruhig zu stellen!“

Die Tierschutzpartei NRW fordert die Bundesregierung auf, bei der Umsetzung der Maßnahmen zur Stärkung des Tierschutzgesetzes keine so offensichtlichen Schlupflöcher zuzulassen.

Eine eventuelle Lokalanästhesie bei Ferkeln darf nicht durch den Landwirt selbst durchgeführt werden, enge Kontrollen und eine detaillierte Dokumentation ist gefordert.

Übergangsregelungen dürften nicht willkürlich gestaltet werden, der Schutz der Tiere vor dem erheblichen Leid ist kein Eingriff in das nach dem Grundgesetz geschützte Eigentumsrecht und Recht auf Berufsfreiheit, sondern lediglich ein kleiner Schritt in Richtung Staatsziel Tierschutz nach Artikel 20a GG. Eine maximale Frist von 1 Jahr zur Umsetzung muss ausreichen.

Kontakt:

Sandra Lück, Landesvorsitzende NRW
E-Mail: sandra-lueck@tierschutzpartei.de
Mobil: 0177 1795420