Katastrophale Entscheidung des EU-Gerichtshofs FÜR Tierversuche!

Die deutsche Firma Symrise klagte gegen die Anordnung der Europäischen Chemikalienagentur, Tierversuche für die Zulassung von kosmetischen Inhaltsstoffen vornehmen zu müssen. Denn eigentlich gibt es seit vielen Jahren ein Verbot von Tierversuchen für kosmetische Produkte.

Warum also wurde Symrise gezwungen, dennoch Tierversuche vorzunehmen? Weil einige Inhaltsstoffe auch neu zuzulassende Chemikalien sind, für die wiederum die REACH-Richtlinie gilt, die Tierversuche als zwingend vorzunehmen vorschreibt. Die Trennung zwischen Kosmetika und Chemikalien ist also teilweise nicht scharf vornehmbar. So entschied nun der EU-Gerichtshof. Somit hebelt die REACH-Richtlinie andere gesetzliche Vorgaben aus. Das Problem ist, dass dies nicht vollständig bewusst und beabsichtigt war, als die EU Tierversuche für Kosmetika abschaffte.

Die PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ fordert eine dringende Überarbeitung der EU-Vorgaben, sodass sich die Verbraucher:innen darauf verlassen können, dass für Kosmetika keine Tierversuche durchgeführt werden! Dies muss sowohl für Produkte aus der EU als auch für importierte Produkte gelten.

Das Urteil des EU-Gerichtshofs im Wortlaut

Petition von PETA gegen Tierversuche für Kosmetika