Katzenkindermord im Elbe-Elster-Kreis – Tote Katzenkinder in einem Sack im Wasser gefunden

Wie geht man bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz vor? Siehe Anlage.

Warum? Unsere Herzen sind voll Trauer.

Abscheulich und verachtenswert sind Menschen, die Tiere quälen oder gar töten. Gemäß § 17 Tierschutzgesetz ist das Töten von ungewollten Katzen eine Straftat.

§ 17 Tierschutzgesetz:

Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
2. einem Wirbeltier
a.) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
b.) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.

Am 9. Juli 2018 wurden diese armen Katzenkinder bei der Räumung eines Grabens leblos aufgefunden. Die Tötung erfolgte vorsätzlich und von Menschenhand, denn die hilflosen Kleinen wurden in einem verschnürten Sack beschwert mit Steinen in einem Graben versenkt, damit sie einen qualvollen Tod finden. Niemand hörte ihr Wimmern und Weinen. Sie mussten schmerzhaft sterben.

Das ist leider kein Einzelfall. Immer wieder werden ungewollte Katzenkinder von ihren Besitzern getötet. Dabei gibt es eine ganz einfache Lösung. Das Zauberwort heißt Kastration. Katzenkastrationen verhindern Leid und Elend und sind eine einmalige Angelegenheit. Tierschutzorganisationen helfen sogar bei finanziellen Problemen.

Wenn Sie Tierquälerei beobachten, dann rufen Sie sofort die Polizei, wenn Lebensgefahr für ein Tier besteht oder Sie Zeuge von akuter Grausamkeit gegen ein Tier werden.

Seien Sie mit uns mutig und helfen Sie den Tieren! Tiere sind so dankbar.

Susanne Seidler, Vorstandsmitglied LV Brandenburg
Silvia Dreyer, Landesvorsitzende LV Brandenburg

Anlage: Muster-Anzeige Tierquälerei